PEM-Konvention, Handelszone

PEM-Konvention: Handelszone nach neuen Ursprungsregeln gespalten

04.01.2026 - 04:15:12

Seit Jahresbeginn 2026 gelten im paneuropäisch-mediterranen Raum zwei verschiedene Ursprungsregelwerke. Die fehlende Ratifizierung durch mehrere Länder führt zu parallelen Compliance-Prozessen und gefährdet etablierte Wertschöpfungsketten.

Ab sofort gelten im paneuropäisch-mediterranen Raum zwei verschiedene Ursprungsregelwerke – eine Zäsur für internationale Lieferketten. Die fehlende Ratifizierung durch mehrere Mittelmeer-Partner teilt den Wirtschaftsraum in zwei inkompatible Zonen.

Zwei Handelszonen statt einheitlichem Raum

Die Übergangsfrist für die überarbeitete PEM-Konvention ist ausgelaufen. Seit 1. Januar 2026 dürfen Wirtschaftsakteure im paneuropäisch-mediterranen Raum nicht mehr zwischen alten und neuen Ursprungsregeln wählen. Doch die unvollständige Umsetzung hat den Wirtschaftsraum gespalten. Für die EU, die Schweiz und EFTA-Staaten gelten nun ausschließlich die revidierten PEM-Regeln. Diese modernisierten Vorschriften sollen den aktuellen Produktionsrealitäten besser entsprechen.

Doch wichtige Partner wie Algerien, Israel, Libanon, Tunesien und teilweise Marokko haben die notwendige Ratifizierung noch nicht abgeschlossen. Der Handel mit diesen Ländern unterliegt weiterhin dem alten Regelwerk von 2011. Diese Spaltung zwingt Unternehmen zu parallelen Compliance-Prozessen und gefährdet etablierte Lieferketten.

Anzeige

Fehlerhafte oder unvollständige Lieferantenerklärungen können Firmen empfindliche Rückforderungen und Zolllasten einbringen – gerade wenn Ursprungsregeln sich ändern. Ein kostenloser Praxisleitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Lieferantenerklärungen korrekt prüfen, Langzeit-Lieferantenerklärungen ausstellen und eingehende Dokumente auf Gültigkeit kontrollieren. Enthalten sind ausfüllbare Muster, Prüf-Checklisten und typische Zoll-Fallstricke. Lieferantenerklärungen jetzt fehlerfrei erstellen

Diagonal-Kumulierung jetzt blockiert

Die praktischen Folgen sind gravierend. Die wertvolle diagonale Kumulierung – also die Möglichkeit, Vorprodukte aus einem Partnerland wie Ursprungsmaterial zu behandeln – ist nun stark eingeschränkt. Sie funktioniert nur noch innerhalb derselben Zone.

Ein Beispiel: Ein Schweizer Hersteller (Zone 1), der Stoffe aus der Türkei (Zone 1) bezieht, kann diese für Exporte in die EU (Zone 1) kumulieren. Bezieht er jedoch Material aus einem Land der Zone 2, etwa Marokko, kann er dies unter den neuen Regeln nicht mehr für Präferenzbehandlung geltend machen. Diese Blockade durchkreuzt zahlreiche etablierte Wertschöpfungsketten im gesamten Mittelmeerraum.

Modernisierung mit Haken

Für den Handel innerhalb von Zone 1 bringen die revidierten Regeln spürbare Erleichterungen. Die Toleranzgrenze für nicht ursprungstaugliche Materialien wurde für viele Industrieprodukte von 10 auf 15 Prozent angehoben. Zudem ist nun die volle Kumulierung für die meisten Produkte möglich, und das Verbot des Duty Drawback wurde aufgehoben. Exporteure können somit Zölle auf importierte Vorprodukte zurückfordern.

Doch diese Vereinfachungen gelten nicht für Geschäfte mit Zone-2-Partnern. Hier müssen Unternehmen weiterhin die strengeren Dokumentationsstandards des alten Systems einhalten. Diese Zwei-Klassen-Logistik treibt den administrativen Aufwand und birgt erhebliches Fehlerrisiko.

Politisches Patt mit wirtschaftlichen Folgen

Die Spaltung ist weniger technischer, sondern vor allem diplomatischer Natur. Während die EU und EFTA-Staaten die Modernisierung vorantrieben, verzögerten politische und administrative Hürden in südlichen Mittelmeer-Partnern den Prozess. Handelsexperten warnen vor einem „Compliance-Minenfeld“.

„Die revidierten Regeln sind zwar geschäftsfreundlicher“, heißt es in einer aktuellen Compliance-Analyse, „aber die mangelnde Einheitlichkeit bedeutet, dass Unternehmen ihre ERP-Systeme nicht einfach umstellen können. Sie müssen jetzt ein komplexes Regel-Matrix für jede Handelsroute managen.“

Ausblick: Diplomatischer Druck nötig

Im ersten Quartal 2026 werden sich die diplomatischen Anstrengungen darauf konzentrieren, die Zone-2-Länder ins revidierte System zu integrieren. Die EU-Handelsbeamten planen technische Unterstützung und Verhandlungen mit Algerien, Israel und Marokko.

Bis dahin müssen Unternehmen mit dem Zwei-Zonen-System leben. Experten raten dringend dazu, den Status jedes Ziellandes in der offiziellen „Kumulierungsmatrix“ zu prüfen, bei Bedarf Lagerbestände nach Zonen zu trennen und Zollsoftware zu aktualisieren. Das Ziel eines einheitlichen Wirtschaftsraums rückt damit vorerst in weitere Ferne.

Anzeige

PS: Gerade jetzt ist es entscheidend, ob erhaltene Lieferantenerklärungen formal korrekt sind und alle nötigen Angaben für Präferenznachweise enthalten. Der Gratis-Report bietet prüffertige Muster, eine INF‑4-Ausfüllhilfe und eine kurze Checkliste, mit der Ihre Export- und Einkaufsabteilung in wenigen Minuten Gültigkeit und Präferenzfähigkeit überprüfen kann. Kostenlose Lieferantenerklärungs-Vorlagen & Checklisten herunterladen

@ boerse-global.de