PEM-Konvention: EU-Exporteure entlastet – Revised Rules-Kennzeichnung entfällt
12.01.2026 - 10:02:12Ab sofort müssen Lieferantenerklärungen für den Großteil des Pan-Euro-Med-Raums nicht mehr mit dem Zusatz “Revised Rules” versehen werden. Die Übergangsfrist endete mit dem Jahreswechsel.
BERLIN/BRÜSSEL. Für europäische Exporteure und Handelscompliance-Verantwortliche ist eine lästige Bürokratie-Hürde gefallen. Seit dem 1. Januar 2026 ist die bisher verpflichtende Kennzeichnung von Lieferantenerklärungen mit dem Zusatz “Revised Rules” für den Großteil des Pan-Euro-Mediterranean (PEM)-Handelsraums entfallen. Die Übergangsfrist lief planmäßig am 31. Dezember 2025 aus. Deutsche Zollbehörden und Industrie- und Handelskammern bestätigen: Die modernisierten Ursprungsregeln sind nun der Standard.
Das Ende der Doppel-Kennzeichnung
Das bedeutet eine spürbare Vereinfachung. Im gesamten Jahr 2025 mussten Unternehmen ein kompliziertes Doppelsystem bedienen. Lieferanten waren verpflichtet, explizit anzugeben, ob ihre Waren unter den “Alten Regeln” (Konvention von 2012) oder den “Revised Rules” (Modernisierung 2023) qualifizierten. Diese Unterscheidung war entscheidend für die korrekte Anwendung der Kumulierungsregeln und Zollsätze.
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Nun ist dieser Zusatz für die meisten der über 20 Vertragsparteien im PEM-Raum obsolet. Die revidierte Konvention hat die alten Protokolle in den meisten bilateralen Abkommen ersetzt. “Die ‘Revised Rules’ sind keine Alternative mehr – sie sind der neue Standard”, erklärt ein Sprecher des deutschen Zolls. Lieferantenerklärungen (LLEs) für 2026 benötigen den speziellen Vermerk nicht mehr. Enthält eine Erklärung ein Land, in dem die neuen Regeln gelten, geht der Zoll automatisch von den modernisierten Kriterien aus. Unternehmen können wieder auf Standardvorlagen zurückgreifen.
Die Ausnahmen: “Zone 2” bleibt kompliziert
Doch Vorsicht ist geboten. Die Vereinfachung gilt nicht überall. Handelsexperten sprechen von einer entstandenen “Zwei-Zonen-Realität”. Während “Zone 1” – darunter die EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island), der Westbalkan und die Türkei – vollständig unter den neuen Regeln operiert, hinkt eine kleinere “Zone 2” hinterher.
Aktuelle Daten zeigen: Algerien, Israel und der Libanon haben die modernisierten Regeln bis Januar 2026 noch nicht ratifiziert. Für Exporte in diese Länder oder bei Bezug von Vorprodukten aus ihnen gelten weiterhin die alten Ursprungsregeln von 2012.
Für Compliance-Abteilungen heißt das: Eine pauschale Aktualisierung aller Partnerländer ist nicht möglich. Enthält eine Lieferantenerklärung diese speziellen Märkte, müssen Unternehmen weiterhin die technischen Vorgaben der alten Kumulierungsregeln einhalten – auch wenn der “Revised Rules”-Vermerk für andere Ziele wegfällt.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Mit dem Wegfall der Kennzeichnungspflicht sind konkrete administrative Schritte fällig, um reibungslose Abläufe im Geschäftsjahr 2026 zu gewährleisten.
1. ERP-Systeme anpassen: Logiken, die automatisch “Revised Rules” an jede PEM-Erklärung anhängen, sollten deaktiviert oder aktualisiert werden. Der Vermerk ist zwar kein Zollvergehen mehr, sein Wegfall schafft aber klare Verhältnisse.
2. Bestehende Langzeiterklärungen prüfen: Bereits 2025 ausgestellte LLEs, die bis weit in 2026 hinein gültig sind, müssen nicht neu ausgestellt werden. Der Zoll hat klargestellt, dass vor dem 1. Januar 2026 mit “Revised Rules” gekennzeichnete Erklärungen für ihre gesamte Laufzeit Bestand haben.
3. Kumulierung mit “Zone 2” verifizieren: Bei Lieferketten, die Material aus Algerien, Israel oder dem Libanon einbeziehen, muss die rechtliche Möglichkeit der diagonalen Kumulierung überprüft werden. Die “Durchlässigkeit”, die während der Übergangsphase 2025 das Mischen alter und neuer Regeln erlaubte, ist für einige Beziehungen beendet. Eine strikte Trennung der Ursprungsermittlung kann notwendig sein.
Hintergrund: Mehr Flexibilität für globale Lieferketten
Die PEM-Konvention ist ein Grundpfeiler der EU-Handelspolitik. Sie schafft ein Netz von Freihandelsabkommen, das die diagonale Kumulierung ermöglicht – Rohstoffe aus einem Partnerland können somit für Exportzwecke als Ursprungsware eines anderen Landes gelten.
Die Modernisierung zielte auf mehr Flexibilität und Unternehmensfreundlichkeit. Zu den wichtigsten Verbesserungen der nun standardmäßigen “Revised Rules” gehören:
* Höhere Toleranzschwellen: Nicht ursprungserzeugte Materialien können nun einen größeren Wertanteil am Endprodukt ausmachen (oft von 10% auf 15% erhöht).
* Vollkumulierung: Die meisten Produkte können nun von “Vollkumulierung” profitieren, was die Aufteilung von Fertigungsprozessen auf mehrere Länder erlaubt.
* Zollrückvergütung: Das Verbot der Zollrückvergütung für nicht ursprungserzeugte Inputs wurde für die meisten Industriegüter aufgehoben – ein Wettbewerbsvorteil für EU-Exporteure.
Ausblick: Wann folgen die letzten Länder?
Der Wegfall der Kennzeichnung ist ein positives Signal für die Stabilität des neuen System. Handelsanalysten erwarten, dass die verbliebenen Länder der “Zone 2” die revidierten Regeln noch 2026 oder 2027 übernehmen werden, sobald diplomatische und legislative Hürden überwunden sind.
Die unmittelbare Priorität für Unternehmen liegt nun auf der Bereinigung ihrer Dokumentenprozesse. Es gilt zu prüfen, ob eingehende Lieferantenerklärungen nicht fälschlicherweise abgelehnt werden, nur weil ihnen der nun überflüssige “Revised Rules”-Stempel fehlt. Die EU-Kommission wird voraussichtlich im Laufe des Jahres aktualisierte Matrizen zu den Kumulierungsmöglichkeiten veröffentlichen und so für die komplexen, länderübergreifenden Lieferketten im PEM-Raum rechtliche Klarheit schaffen.
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