Pauschale fürs E-Auto-Laden: Ab 2026 gilt nur noch der exakte Nachweis
09.02.2026 - 13:14:11
Die bequeme Pauschale für das heimische Laden von Dienstwagen ist Geschichte. Seit Jahresbeginn müssen Arbeitgeber den Stromverbrauch exakt messen, um ihn steuerfrei erstatten zu können – eine bürokratische Zäsur für hunderttausende Fahrer.
Grund ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom November 2025. Es beendete zum 1. Januar 2026 die bisherige Praxis pauschaler Monatsbeträge von bis zu 70 Euro. Diese konnten bislang ohne jeden Nachweis steuerfrei gezahlt werden. Jetzt gilt: Nur tatsächlich nachgewiesene Kosten sind erlaubt. Die ersten Gehaltsabrechnungen des Jahres machen die neue Realität schmerzhaft spürbar.
Vom Pauschalbetrag zum Einzelnachweis
Jahrelang förderte der Staat die Elektromobilität mit bürokratischer Vereinfachung. Die pauschalen Ladepauschalen sollten den Umstieg attraktiv machen. Diese Logik hat das Finanzministerium nun gekippt. Der Übergang erfolgte ohne Schonfrist und stellt Personalabteilungen und Fuhrparkmanager vor erhebliche Herausforderungen.
Die neue Regelung verlangt den Nachweis der konkret verbrauchten Kilowattstunden (kWh). Schätzungen sind nicht mehr zulässig. Für die Berechnung der Erstattung stehen Unternehmen zwei Wege offen, die jeweils für ein Kalenderjahr verbindlich gewählt werden müssen.
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Option 1: Die tatsächlichen Kosten
Hier erstattet der Arbeitgeber den exakten Betrag. Der Mitarbeiter muss dafür zwei Nachweise liefern: die gemessene Strommenge für das Dienstfahrzeug und seinen privaten Stromvertrag, aus dem der individuelle Arbeitspreis pro kWh hervorgeht.
Option 2: Die vereinfachte „Strompreispauschale“
Um den Aufwand schwankender Tarife zu reduzieren, hat das BMF eine Vereinfachung eingeführt. Die gemessene kWh-Menge wird mit einem festen Durchschnittspreis multipliziert. Dieser orientiert sich am Preis für Privathaushalte, den das Statistische Bundesamt für das erste Halbjahr des Vorjahres ermittelt. Für 2026 liegt dieser Referenzwert bei etwa 34 Cent pro kWh (basierend auf Daten von 2025).
Getrennte Zähler werden zum Muss
Die größte Hürde ist die präzise Messung. Einfach den Stecker in die heimische Steckdose zu stecken, reicht für eine steuerkonforme Abrechnung nicht mehr aus. Der Verbrauch des Dienstwagens muss separat erfasst werden.
Möglich ist das durch:
* Einen fest installierten Zähler in einer Wallbox.
* Ein mobiles Messgerät, etwa in einem intelligenten Ladekabel.
* Die Bordelektronik des Fahrzeugs, sofern die Daten sicher ausgelesen und einzelnen Ladevorgängen zugeordnet werden können.
Experten wie von The Mobility House weisen darauf hin, dass viele Unternehmensrichtlinien zwar kalibrierte (eichrechtskonforme) Zähler verlangen. Entscheidend für das Finanzamt ist aber vor allem der trennscharfe Nachweis. Fehlt dieser, droht die gesamte Erstattung als geldwerter Vorteil versteuert werden zu müssen.
Komplexität trifft auf Solarstrom und Dynamiktarife
Die Rückmeldungen aus der Praxis sind gespalten. Steuerberater begrüßen die klaren Vorgaben, beklagen aber den massiven Verwaltungsaufwand. Für Mitarbeiter mit Photovoltaik-Anlage oder dynamischen Stromtarifen wird es besonders kompliziert.
- Solarstrom vom eigenen Dach: Auch selbst erzeugter Strom kann erstattet werden. Da hier keine Rechnung eines Energieversorgers vorliegt, kommt meist die „Strompreispauschale“ oder ein spezieller Ansatz für die Gestehungskosten zum Tragen.
- Stündliche Tarife: Für Fahrer mit dynamischen Tarifen ist die Pauschale ein Vorteil. Sie erhalten den festen Durchschnittspreis erstattet – unabhängig davon, ob sie nachts günstig oder abends teuer geladen haben.
Während die Unternehmen diese Woche die Januar-Abrechnungen finalisieren, ist klar: Die Ära der bequemen Pauschale ist vorbei. Sie wurde durch ein System ersetzt, das Präzision über Einfachheit stellt.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und stellt keine Steuerberatung dar. Die Regelungen können sich ändern. Im Einzelfall sollte eine qualifizierte Steuerfachkraft konsultiert werden.
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