Paschertz, Steueranreize

Paschertz: Steueranreize machen Energieeffizienz zum Rendite-Turbo

12.03.2026 - 00:00:19 | boerse-global.de

Neue Steuergesetze wie degressive AfA und §7b EStG schaffen finanzielle Anreize für klimafreundliche Neubauten und verbessern die Liquidität von Projektentwicklern.

Paschertz: Steueranreize machen Energieeffizienz zum Rendite-Turbo - Foto: über boerse-global.de
Paschertz: Steueranreize machen Energieeffizienz zum Rendite-Turbo - Foto: über boerse-global.de

Steigende Baukosten und Wohnungsmangel treiben Deutschlands Immobilienmarkt um. Doch neue Steuergesetze schaffen jetzt finanzielle Anreize für klimafreundliche Neubauten, die Projektentwicklern wie der Paschertz Unternehmensgruppe starken Rückenwind geben. In einem Marktupdate vom 11. März 2026 betonte das Unternehmen, wie die Kombination aus degressiver AfA und Sonderabschreibung nach §7b EStG die Wirtschaftlichkeit von Effizienzhäusern revolutioniert.

Diese gezielten Steuererleichterungen sollen den dringend benötigten Neubau ankurbeln. Indem sie steuerliche Abschreibungen für nachhaltige Projekte massiv in die Anfangsjahre vorzieht, entlastet der Staat die Liquidität der Investoren. So werden kapitalintensive, hoch effiziente Bauvorhaben auch unter schwierigen makroökonomischen Bedingungen attraktiv.

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Die Finanzmechanik: Zwei starke Steuerinstrumente im Doppelpack

Die aktuelle Attraktivität von Wohnimmobilien in Deutschland basiert auf zwei Steuermechanismen. Das Wachstumschancengesetz führte 2024 die degressive Abschreibung für Neubauten wieder ein. Für Projekte, deren Bau zwischen Oktober 2023 und September 2029 beginnt, können Investoren fünf Prozent des Restwerts des Gebäudes abschreiben. Das ermöglicht in den ersten Jahren deutlich höhere Steuervorteile als die lineare AfA.

Zusätzlich können Investoren die Sonderabschreibung nach §7b EStG nutzen. Diese erlaubt über die ersten vier Jahre weitere fünf Prozent Abschreibung pro Jahr. In der Kombination lassen sich so im ersten Nutzungsjahr bis zu zehn Prozent der förderfähigen Baukosten steuerlich geltend machen. Diese massive Vorziehung der Steuerersparnis verbessert die Liquidität in der kritischen Anfangsphase erheblich. Projektentwickler können Investitionen schneller refinanzieren und so die Belastung durch hohe Finanzierungskosten abfedern.

Strenge Nachhaltigkeitskriterien: EH40 und QNG-Siegel

Den maximalen Steuervorteil gibt es nur für Projekte, die Deutschlands Klimaziele wirklich voranbringen. Die Anwendungshinweise des Bundesfinanzministeriums (BMF) von Mai 2025 knüpfen die Förderung nach §7b EStG zwingend an den „Effizienzhaus 40“-Standard (EH40).

Zudem muss die Nachhaltigkeit des Gebäudes durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) amtlich bestätigt werden. Die Gesetzgebung setzt auch finanzielle Obergrenzen, um den Fokus auf bezahlbaren und mittleren Wohnraum zu lenken. Die Gesamtbaukosten dürfen 5.200 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen, die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung ist auf 4.000 Euro pro Quadratmeter gedeckelt.

Strategische Projektentwicklung am Beispiel Rheinland

Die praktische Nutzung dieser Anreize erfordert einen integrierten Ansatz. Die Paschertz Unternehmensgruppe skizzierte in ihrer Ankündigung ihre Methodik für neue Wohnprojekte im Rheinland. Das Erreichen der Effizienzstandards bei strenger Kostenkontrolle erfordert, den gesamten Entwicklungsprozess als durchgängige Wertschöpfungskette zu betrachten.

Standortbewertung, Bauplanungsrecht, Kostenmanagement und Energiekonzept müssen synchron zur langfristigen Mietlogik des Objekts laufen. Durch diese Ausrichtung sichern Entwickler nicht nur die Steuervorteile, sondern stabilisieren auch die Betriebskosten und die langfristige Vermietbarkeit. So werden operative Risiken vermieden, die die Investorrendite schmälern könnten.

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Klare rechtliche Grenzen: Das BFH-Urteil

Die Finanzverwaltung prüft genau, ob der Gesetzeszweck – die Schaffung wirklich neuen Wohnraums – erfüllt wird. Ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom August 2025 zog hier klare Grenzen für §7b EStG.

Das Gericht entschied, dass ein Ersatzbau nicht automatig zur Sonderabschreibung berechtigt. Im verhandelten Fall hatte ein Eigentümer ein altes Einfamilienhaus abgerissen und auf dem gleichen Grundstück ein neues gebaut. Der BFH verweigerte die Abschreibung, da sich die Anzahl der Wohneinheiten nicht erhöht hatte. Steuerexperten raten Investoren daher, Baupläne – besonders bei Abriss und Neubau – sorgfältig zu prüfen, um nachweislich zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Analyse: Steuerpolitik als Treiber für Klimaschutz und Wohnungsbau

Der Fokus auf degressive AfA und §7b EStG markiert einen wandel der deutschen Wohnungspolitik: weg von direkten Subventionen, hin zu tiefgreifenden steuerlichen Anreizen. Diese Strategie adressiert zwei drängende Probleme: den akuten Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen und die dringende Notwendigkeit, den Gebäudesektor zu dekarbonisieren.

Durch die Möglichkeit, einen Großteil der Investition in den ersten vier bis sechs Jahren abzuschreiben, senkt der Staat die Einstiegshürde für kapitalintensive, ESG-konforme Bauweisen. Marktbeobachter gehen davon aus, dass viele EH40- und QNG-zertifizierte Projekte ohne diese Abschreibungsoptionen aufgrund der hohen Kosten nachhaltiger Materialien und Finanzierungszinsen wirtschaftlich nicht darstellbar wären. Institutionelle Investoren und Family Offices richten ihren Fokus daher zunehmend auf neu gebaute, hocheffiziente Immobilien.

Ausblick: Zeitfenster bis 2029

Das Zeitfenster für diese spezifischen Steuervorteile ist klar definiert: Die Förderung gilt für Projekte, die bis zum 30. September 2029 begonnen werden. Branchenprognosen deuten auf eine Konzentration von Projektentwicklungen in den nächsten drei Jahren hin, da Entwickler Baugenehmigungen sichern und die günstigen Abschreibungssätze nutzen wollen.

Mit den näher rückenden Klimazielen 2030 wird der Standard für eine zukunftsfähige Immobilieninvestition weiter steigen. Objekte, die hohe Effizienzstandards verfehlen, laufen Gefahr, zu Stranded Assets zu werden. Die Kombination aus degressiver und Sonderabschreibung bleibt somit eine kritische finanzielle Brücke. Sie ermöglicht es der Bauwirtschaft, die dringend benötigte, nachhaltige und zukunftssichere Wohninfrastruktur zu liefern.

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