Parteispenden: Steuerliche Förderung verdoppelt sich 2026
27.12.2025 - 20:12:11Ab Januar können Bürger doppelt so viel für Parteispenden von der Steuer absetzen. Die Bundesregierung will damit die private Finanzierung der Demokratie stärken – doch Kritiker warnen vor mehr Einfluss für Wohlhabende.
Die Obergrenzen für steuerlich begünstigte Parteispenden steigen zum Jahreswechsel um 100 Prozent. Nach der Veröffentlichung des Steueränderungsgesetzes 2025 im Bundesgesetzblatt steht fest: Wer im kommenden Jahr politische Arbeit unterstützt, profitiert von deutlich höheren Steuervorteilen. Die Neuregelung ist Teil eines umfassenden Steuerpakets, das auch Pendler und die Gastronomie entlastet.
Konkret verdoppeln sich die Beträge, die als Parteispendenabzug direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Für Alleinstehende steigt die Grenze von bisher 1.650 auf 3.300 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare von 3.300 auf 6.600 Euro. Die Spenden mindern die Einkommensteuer direkt um 50 Prozent dieser Summen.
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Ein Alleinstehender, der 2026 die maximale Fördersumme von 3.300 Euro spendet, erhält somit 1.650 Euro vom Finanzamt zurück. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der mögliche Steuervorteil auf 3.300 Euro.
Zusätzlich zum direkten Abzug nach § 34g EStG werden auch die Grenzen für den Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG angehoben. Überschreitet eine Spende die neue Obergrenze, kann der darüber hinausgehende Betrag weiter von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Steuerexperten rechnen vor: Insgesamt können Alleinstehende nun Spenden von bis zu 6.600 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, Ehepaare sogar bis zu 13.200 Euro.
Teil eines umfassenden Steuerpakets
Die Änderung ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember gebilligt hatte und das am 23. Dezember in Kraft trat. Während das Gesetz verschiedene Entlastungen vorsieht, steht die Neuregelung bei Parteispenden besonders im Fokus.
Weitere Kernpunkte des Pakets:
* Pendlerpauschale: Steigt auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer
* Gastronomie-Mehrwertsteuer: Wird für Speisen dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt
* Ehrenamtspauschalen: Erhöhen sich auf 3.300 Euro für Übungsleiter und 960 Euro für allgemeine Ehrenämter
Die meisten Neuregelungen gelten ab 1. Januar 2026. Die späte Verkündung im Dezember soll Planungssicherheit für das kommende Steuerjahr schaffen.
Kontroverse um mehr Einfluss für Besserverdiener?
Die deutliche Anhebung der Spendenförderung spaltet die Meinungen. Befürworter argumentieren, dass mehr private Spenden die Unabhängigkeit der Parteien stärken. Könnte dies die Abhängigkeit von Staatsgeldern oder Unternehmensspenden verringern?
Transparenz-Aktivisten sehen das kritischer. Sie befürchten, dass vor allem höhere Einkommensgruppen von den Steuervorteilen profitieren – und damit ihr politisches Gewicht erhöhen. Lobbyismus-Beobachter hatten bereits gewarnt: Ohne Obergrenzen für Gesamtspenden oder strengere Transparenzregeln drohe eine Schieflage der politischen Einflussnahme.
Doch die Debatte kommt spät: Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die neuen Regeln gelten verbindlich für das Steuerjahr 2026.
Was Spender jetzt beachten müssen
Für steuerlich motivierte Spender ist der Zeitpunkt entscheidend: Zahlungen bis zum 31. Dezember 2025 unterliegen noch den alten Grenzen. Erst ab dem 1. Januar 2026 greifen die verdoppelten Fördersätze.
Finanzberater raten daher: Wer größere Beträge spenden möchte, sollte bis ins neue Jahr warten. Die Parteien werden ihre Spendenaufrufe voraussichtlich im ersten Quartal 2026 an die neuen Möglichkeiten anpassen. Steuerberatungssoftware und Gehaltsabrechnungssysteme müssen in den kommenden Wochen aktualisiert werden, um die neuen Parameter zu berücksichtigen.
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