Online-Krankschreibung: Fristlose Kündigung droht
07.02.2026 - 12:13:12Wer sich online ohne Arztkontakt krankschreiben lässt, riskiert seinen Job. Ein Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm stellt klar: Solche Bescheinigungen gelten als Täuschung und können eine fristlose Entlassung rechtfertigen. Die Warnungen von Rechtsanwälten und Verbraucherschützern sind deutlich.
„Klick-und-Krank“-Portale vor Gericht gescheitert
Im Zentrum der Debatte stehen gewerbliche Online-Portale. Sie bieten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) an, die lediglich auf einem digitalen Fragebogen basieren – ohne jeglichen Kontakt zu einem Arzt, weder persönlich, per Video noch telefonisch.
Die Justiz hat nun eine klare Grenze gezogen. Eine aktuelle Analyse der Großkanzlei Noerr zeigt: Diese „kontaktlosen“ Bescheinigungen werden nicht mehr als Formsache behandelt. Sie gelten als potenzieller Betrug am Arbeitgeber. Maßgeblich ist das Urteil des LAG Hamm vom September 2025 (Az. 14 SLa 145/25), das aktuell die Rechtsberatung prägt. Geklagt hatte ein IT-Berater, der nach Vorlage einer solchen Online-AU fristlos gekündigt worden war.
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Der „erschütterte“ Beweiswert
Im deutschen Arbeitsrecht genießt eine normale AU einen hohen Beweiswert. Das Gericht geht zunächst von einer echten Erkrankung aus, es sei denn, der Arbeitgeber kann das Gegenteil beweisen. Für Online-Bescheinigungen ohne medizinische Untersuchung hat das LAG Hamm diese Regel nun ausgehebelt.
Da ein solches Vorgehen gegen die offiziellen Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien verstößt, ist der Beweiswert von Anfang an „erschüttert“. Im konkreten Fall stützte sich die Bescheinigung nur auf Texteingaben wie „Unwohlsein“ und „Husten“. Das Gericht sah darin keine Diagnose. Die Folge: Der Arbeitgeber musste kein Krankengeld zahlen, und die Beweislast, tatsächlich krank gewesen zu sein, lag beim Mitarbeiter – eine Hürde, die der Kläger nicht nahm.
Täuschung als Kündigungsgrund
Die brisanteste Erkenntnis für Arbeitnehmer ist die Einstufung als Vertrauensbruch. Durch die Vorlage eines scheinbar offiziellen Dokuments ohne echte medizinische Grundlage täuscht der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber bewusst.
Das LAG Hamm bewertete dies als ausreichenden wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB. Entscheidend war nicht, ob der Mitarbeiter tatsächlich krank war. Allein der Akt der Täuschung durch das Dokument zerstöre das nötige Vertrauensverhältnis. Eine vorherige Abmahnung ist in solchen Fällen nicht nötig.
Das raten Experten für 2026
Das Urteil löste eine Welle von Warnungen aus. So sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt verhalten:
Für Arbeitnehmer:
* Finger weg von „No-Contact“-Portalen: Services, die Krankschreibungen nur per Ankreuzliste anbieten, sind hochriskant.
* Auf Arztkontakt bestehen: Gültige Telemedizin muss eine Konsultation (z.B. Videosprechstunde) beinhalten, bei der der Arzt den Zustand beurteilen kann.
* Quelle prüfen: Stammt die Bescheinigung von einem anerkannten Arzt, der eine Untersuchung – sei es auch remote – durchgeführt hat?
Für Arbeitgeber und Personalabteilungen:
* Bescheinigungen genau prüfen: Bei Begriffen wie „Privatarzt per Telemedizin“ und fehlenden Kontaktdaten lohnt eine Nachfrage.
* Beweislast nutzen: Bei Verdacht auf eine kontaktlose Online-AU kann die Lohnfortzahlung ausgesetzt und der Nachweis einer Untersuchung verlangt werden.
* Einzelfall prüfen: Eine fristlose Kündigung ist zwar möglich, sollte aber nur bei vergleichbar schwerwiegenden Verstößen wie im Hamm-Urteil erwogen werden.
Klare rote Linien für die digitale Gesundheit
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran, doch die Justiz setzt klare Grenzen gegen Missbrauch. Rechtsanalysten erwarten weitere Klärungen vom Bundesarbeitsgericht zu Details telemedizinischer Begutachtungen.
Die Botschaft für Februar 2026 ist jedoch eindeutig: Die Ära der „Klick-und-Krank“-Bescheinigung ohne Arztgespräch ist im deutschen Arbeitsleben beendet. Wer diesen Abkürzung nimmt, riskiert weit mehr als sein Krankengeld – er gefährdet seinen Arbeitsplatz.
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