Online-Banking, Sicherheits-Checks

Online-Banking 2026: Neue Sicherheits-Checks werden Pflicht

04.01.2026 - 05:00:11

Seit Jahresbeginn müssen alle Banken in der Eurozone den Namen des Empfängers vor einer Überweisung prüfen. Parallel verschärft die neue EU-Geldwäschebehörde die Regeln für Kontoeröffnungen. Für Verbraucher bedeutet das mehr Sicherheit, aber auch neue Hürden.

Das digitale Bezahlen in Europa wird sicherer, aber auch komplexer. Seit dem 9. Oktober 2025 ist die Verification of Payee (VoP) für alle Banken in der Eurozone verpflichtend. Seit Jahresbeginn 2026 läuft das System nun flächendeckend. Gleichzeitig nimmt die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt ihre Arbeit auf. Ihr Ziel: Einheitliche „Know-Your-Customer“-Regeln (KYC) in ganz Europa durchsetzen.

Für Bankkunden endet damit die Ära, in der allein die korrekte IBAN für eine Überweisung genügte. Statt reaktiver Sicherheitsmaßnahmen setzen die Behörden nun auf präventive Verifikation – eine direkte Antwort auf die immer raffinierteren Betrugsmethoden der letzten Jahre.

Die spürbarste Neuerung ist der „IBAN-Name-Check“. Bisher konnte eine Überweisung auch dann durchgehen, wenn der Kontoinhaber-Name nicht mit der IBAN übereinstimmte – ein Einfallstor für Betrüger. Jetzt prüft das System in Echtzeit, ob Name und Nummer zusammenpassen.

So funktioniert es für den Kunden:
* Übereinstimmung: Bei einem Match erhält der Nutzer eine Bestätigung (oft ein grünes Häkchen).
* Teilweise Übereinstimmung: Bei kleinen Abweichungen (z.B. „M. Müller“ vs. „Max Müller“) schlägt das System den korrekten Namen vor. Der Nutzer muss dies bestätigen.
* Keine Übereinstimmung: Stimmen die Daten nicht überein, erscheint eine deutliche Warnung. Die Überweisung wird gestoppt.

Banken-Experten sehen in VoP das wirksamste Mittel gegen „Rechnungsbetrug“. Dabei locken Betrüger ihre Opfer mit gefälschten Rechnungen auf Konten, deren IBAN zwar gültig ist, die aber auf Strohmänner registriert sind. Dieser Betrugstyp soll mit der neuen Prüfung der Vergangenheit angehören.

AMLA: Einheitliche Regeln für ganz Europa

Während VoP die einzelne Transaktion schützt, standardisiert die neue Anti-Money Laundering Authority (AMLA) die Prozesse davor. Die Behörde mit Sitz in Frankfurt koordiniert die nationalen Aufsichten und setzt das europäische „Single Rulebook“ durch.

Für Verbraucher bedeutet das: Die Anforderungen zur Legitimationsprüfung werden in allen EU-Ländern gleich. Ob man in Berlin, Paris oder Rom ein Konto eröffnet – die Bank muss dieselben Daten erheben und mit derselben Strenge prüfen. Dazu gehören Wohnsitznachweis und die Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten.

Besonders betroffen sind Neobanken und Fintechs. Der regulatorische Wettbewerb um die einfachste Kontoeröffnung ist vorbei. 2026 setzen alle Anbieter auf strenge biometrische Verifikation, oft mit „Liveness Detection“, um Identitätsdiebstahl durch Deepfakes zu verhindern.

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BaFin schärft Aufsicht – auch bei Krypto

In Deutschland geht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch einen Schritt weiter. Seit ihrer aktualisierten Anwendungshilfe vom Februar 2025 überwacht sie die laufende Überprüfung der Kunden besonders streng.

Ein Schwerpunkt 2026 ist die Integration von Krypto-Vermögen in die Standard-KYC-Profile. Seit der neuen EU-Transferverordnung (TFR) gilt die „Travel Rule“ auch für Kryptotransfers. Banken müssen sie genauso prüfen wie klassische Überweisungen.

Für Kunden heißt das: Bei Transfers von oder zu Krypto-Börsen werden sie häufiger nach der Herkunft der Mittel gefragt. Die BaFin macht klar: Anonyme Geldflüsse sind im modernen Banken-Ökosystem nicht mehr tolerierbar. Wer mit digitalen Assets handelt, muss deren Ursprung offenlegen können.

Mehr Sicherheit auf Kosten der Privatsphäre?

Die verschärften Regeln sind eine Antwort auf die „Industrialisierung“ der Finanzkriminalität. Durch VoP und einheitliche KYC-Regeln wollen Aufseher Schlupflöcher für internationale Netzwerke schließen.

Doch der Preis ist eine gewisse „Friktion“. Datenschützer kritisieren den Umfang der für VoP nötigen Datenweitergabe und die zentralisierte Kontrolle durch die AMLA. Sicherheitsexperten kontern: Im Zeitalter der Sofortüberweisung, bei der Geld in unter zehn Sekunden gutgeschrieben wird, sei eine Prüfung vor der Transaktion die einzig wirksame Verteidigung.

Marktbeobachter sehen bereits einen Gewöhnungseffekt. Was 2025 noch als lästiger zusätzlicher Schritt empfunden wurde, wird 2026 zur Selbstverständlichkeit. Ähnlich wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird der IBAN-Name-Check für Nutzer bald ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal sein. Sein Fehlen gilt dann als Sicherheitsrisiko.

Was kommt als Nächstes?

Bis Mitte 2027 müssen alle EU-Staaten das „Single Rulebook“ vollständig umsetzen. Die nächste Stufe der Digitalisierung ist bereits in Sicht: KI-gestützte KYC-Prozesse. Banken könnten dann mit Hilfe von Algorithmen in Echtzeit Risikobewertungen vornehmen. Für Kunden mit geringem Risikoprofil könnten manuelle Dokumenten-Uploads entfallen.

Langfristiges Ziel ist die Ausweitung von VoP auf grenzüberschreitende Zahlungen außerhalb der Eurozone. Das System soll zudem in digitale Geldbörsen und Zahlungsplattformen integriert werden. So entsteht Schritt für Schritt eine einheitliche Schicht verifizierter Identitäten für die europäische Digitalwirtschaft.

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