Online-Attest, Arzt

Online-Attest ohne Arzt führt zur fristlosen Kündigung

24.02.2026 - 00:58:19 | boerse-global.de

Ein aktuelles Urteil wertet ein digital beschafftes Attest ohne Arztkontakt als Betrugsversuch und rechtfertigt die fristlose Entlassung. Formfehler des Arbeitgebers bieten Betroffenen jedoch Chancen.

Die Digitalisierung wird für Arbeitnehmer zum Risiko: Ein aktuelles Gerichtsurteil bestätigt, dass ein online beschafftes Attest ohne echten Arztkontakt eine fristlose Entlassung rechtfertigen kann. Zusammen mit anderen jüngsten Entscheidungen zeigt sich, wie komplex das Kündigungsrecht geworden ist. Für Betroffene wird die sofortige Suche nach einem spezialisierten Fachanwalt immer wichtiger, um Fehler des Arbeitgebers aufzudecken.

Landesarbeitsgericht: Online-Attest als Betrugsversuch gewertet

Ein wegweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm schürt die Betatte um die Gültigkeit von digitalen Krankschreibungen neu. Im verhandelten Fall hatte sich ein IT-Berater im August 2024 krankgemeldet und reichte eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein. Das Dokument glich dem offiziellen Muster – doch es gab keinen tatsächlichen Arztkontakt.

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Der Arbeitgeber sah darin einen schweren Vertrauensbruch und kündigte fristlos. Das Gericht gab ihm recht. Es stellte klar: Das bewusste Vortäuschen einer ärztlichen Untersuchung durch ein solches Attest stellt einen Betrugsversuch dar. Diese Entscheidung schafft einen wichtigen Präzedenzfall und sendet eine klare Warnung an alle Beschäftigten.

Formfehler des Arbeitgebers als Chance für Arbeitnehmer

Neben inhaltlichen Gründen können Kündigungen auch an formalen Hürden scheitern. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unterstreicht die strikten Anforderungen an Arbeitgeber. Das betrifft besonders die Verdachtskündigung, die auf einem bloßen Verdacht beruht.

Hier muss der Arbeitgeber extrem enge Fristen einhalten. Das kann sogar bedeuten, einen Mitarbeiter im Urlaub zur Anhörung zu kontaktieren. Versäumt der Arbeitgeber diese Frist, ist die Kündigung allein deshalb unwirksam – selbst wenn sich der Verdacht später bestätigen sollte. Ein formaler Fehler wird so zum entscheidenden Hebel für eine erfolgreiche Klage.

Kündigung erhalten? Die Dreiwochenfrist beginnt sofort

Für betroffene Arbeitnehmer tickt ab dem Zugang der Kündigung eine entscheidende Uhr: die Dreiwochenfrist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – auch wenn sie ursprünglich fehlerhaft war.

Eine Klage hat besonders gute Aussichten, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift. Das ist in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit der Fall. Die jüngste Rechtsprechung zeigt das Spektrum der Möglichkeiten: Während ein gefälschtes Online-Attest gegen den Arbeitnehmer spricht, bieten formale Fehler des Arbeitgebers eine solide Klagegrundlage.

Warum spezialisierte Anwälte unverzichtbar sind

Die Komplexität des Arbeitsrechts und die schwerwiegenden Folgen einer Kündigung machen professionelle Beratung essenziell. Ein Fachanwalt prüft zuerst die formalen Voraussetzungen: Schriftform, Betriebsratsanhörung, Fristen. Anschließend analysiert er die soziale Rechtfertigung – also ob personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen.

Oft geht es in der Klage gar nicht um die Weiterbeschäftigung, sondern um eine angemessene Abfindung. Ein erfahrener Anwalt kennt die branchenüblichen Sätze und kann durch strategisches Vorgehen eine deutlich bessere Verhandlungsposition erreichen. Das übersteigt die Möglichkeiten eines Laien bei weitem.

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Ausblick: Arbeitsrecht bleibt dynamisches Konfliktfeld

Das Arbeitsrecht wird auch in Zukunft in Bewegung bleiben. Die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung und die bis Juni 2026 umzusetzende EU-Entgelttransparenzrichtlinie werden voraussichtlich neue Konflikte schaffen. Diese Entwicklungen könnten sowohl neue Kündigungsgründe als auch neue Anfechtungsmöglichkeiten hervorbringen.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Die Notwendigkeit, bei einer Kündigung schnell und informiert zu handeln, wird weiter zunehmen. Die frühzeitige Konsultation eines Fachanwalts ist daher keine bloße Reaktion mehr, sondern eine strategische Notwendigkeit zur Sicherung der eigenen beruflichen Zukunft.

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