Omnibus, Nachhaltigkeitspflicht

Omnibus I: EU schafft Nachhaltigkeitspflicht für Tausende Betriebe ab

09.03.2026 - 04:40:19 | boerse-global.de

Die EU hebt Schwellenwerte für Nachhaltigkeitsberichte deutlich an, wodurch bis zu 90 Prozent der Unternehmen von der Pflicht befreit werden. Die Reform tritt im März in Kraft.

Omnibus I: EU schafft Nachhaltigkeitspflicht für Tausende Betriebe ab - Foto: über boerse-global.de
Omnibus I: EU schafft Nachhaltigkeitspflicht für Tausende Betriebe ab - Foto: über boerse-global.de

Die EU entlastet den Mittelstand massiv von Bürokratie. Mit der neuen Omnibus I-Richtlinie werden schätzungsweise 80 bis 90 Prozent der bisher berichtspflichtigen Unternehmen von der Pflicht zu umfangreichen Nachhaltigkeitsberichten befreit. Die Richtlinie tritt am 18. März offiziell in Kraft.

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Schwellenwerte radikal angehoben

Der Kern der Reform sind deutlich höhere Schwellenwerte. Künftig gilt die Pflichtberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nur noch für Großunternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird entschärft. Für EU-Unternehmen greift sie erst bei 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen CSRD-Regeln bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen. Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 gilt dann der verschlankte Pflichtenkreis.

Entlastung für Lieferketten und „Value Chain Cap“

Ein zentrales neues Element ist der „Value Chain Cap“. Diese Regel begrenzt, welche ESG-Daten große berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Zulieferern mit unter 1.000 Mitarbeitern noch anfordern dürfen. Kleinere Unternehmen können überzogene Datenanfragen rechtlich ablehnen.

Damit reagiert die EU auf massive Kritik aus der Wirtschaft. Bislang hatten Konzerne die Compliance-Last oft an ihre Mittelstands-Lieferanten weitergegeben. Zudem entfällt die CSDDD-Pflicht, einen formellen Klima-Transformationsplan zu erstellen. Bußgelder für Verstöße gegen die CSDDD sind auf drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes gedeckelt.

Nationale Umsetzung: Österreich vorne, Deutschland hinkt hinterher

Während die EU den Rahmen setzt, zeigt die nationale Umsetzung ein gemischtes Bild. Österreich ist bereits einen Schritt weiter: Das österreichische Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) trat Mitte Februar in Kraft und übernimmt die neuen, höheren Schwellenwerte. Es sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.

Deutschland dagegen hat Nachholbedarf. Das deutsche Umsetzungsgesetz zur CSRD stockt weiter in den Bundestagsausschüssen. Die Bundesregierung hatte die Verabschiedung offenbar bewusst verzögert, um die Vereinfachungen der Omnibus-Richtlinie abzuwarten. Beobachter erwarten, dass Deutschland die neuen Schwellenwerte nun schnell übernehmen wird, um heimische Unternehmen nicht zu benachteiligen.

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Zwischen Bürokratieabbau und Transparenz

Die radikale Entlastung des Mittelstands spaltet die Meinungen. Wirtschaftsverbände begrüßen den Schritt als überfällige Deregulierung. Sie entlastet genau jene Unternehmen, die als Rückgrat der europäischen Wirtschaft gelten.

Aufsichtsbehörden wie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) warnen jedoch vor den Folgen. Sie fürchten, dass durch die massiv reduzierten Datenpflichten kritische Transparenzlücken entstehen. Können Investoren künftig noch verlässlich Klimarisiken bewerten? Die Spannung zwischen weniger Bürokratie und ausreichender Markttransparenz wird die europäische Corporate Governance weiter prägen.

Was jetzt für Unternehmen zu tun ist

Trotz der weitreichenden Ausnahmen müssen sich die verbleibenden Pflichtunternehmen auf einen straffen Zeitplan einstellen. Die EU-Kommission muss bis zum 18. September 2026 die berichtspflichtigen Datenpunkte in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) weiter vereinfachen.

Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte weiterhin überschreiten (sog. „Wave 2“), müssen ihren ersten CSRD-Bericht für das Geschäftsjahr 2027 im Jahr 2028 vorlegen. Rechtsberater raten allen Konzernvorständen dringend, ihren Status anhand der neuen Kriterien umgehend zu prüfen. Für aus der Pflicht fallende Unternehmen kann die freiwillige Anwendung des VSME-Standards ein strategischer Vorteil im Wettbewerb bleiben.

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