Teilpension-Übergang, Teilrente

Österreich führt flexiblen Teilpension-Übergang ein

Veröffentlicht: 01.04.2026 um 06:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Österreich führt eine flexible Teilrente ein, die reduzierte Arbeitszeit mit anteiliger Pension kombiniert. Das Modell soll Fachkräfte halten und die Erwerbsquote Älterer erhöhen.

Österreich führt flexiblen Teilpension-Übergang ein - Bild: über boerse-global.de
Österreich führt flexiblen Teilpension-Übergang ein - Bild: über boerse-global.de

Österreich erlaubt älteren Arbeitnehmern ab sofort den gleitenden Renteneinstieg. Das neue Teilpension-Modell kombiniert reduzierte Arbeitszeit mit einer Teilrente und soll Fachkräftemangel bekämpfen.

Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte ihren Ruhestand aktiv gestalten. Sie reduzieren ihre Wochenstunden und beziehen gleichzeitig einen Teil ihre Pension. Dieser Systemwechsel soll die Erwerbsquote Älterer erhöhen und wertvolle Erfahrung im Betrieb halten.

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So funktioniert die hybride Teilrente

Das Modell durchbricht das traditionelle „Alles-oder-nichts-Prinzip“. Statt komplett aus dem Berufsleben auszuscheiden, können Berechtigte ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren. Dafür erhalten sie einen anteiligen Pensionsanspruch.

Die Höhe der Teilrente hängt vom gewählten Arbeitspensum ab:
* Reduktion um 25-40%: 25 Prozent der fiktiven Gesamtpension
* Reduktion um 41-60%: 50 Prozent der Gesamtpension
* Reduktion um 61-75%: 75 Prozent der Gesamtpension

Ein zentraler Vorteil: Für die geleisteten Stunden zahlen Arbeitnehmer weiter in die Pensionskasse ein. Das kann die spätere Vollrente erhöhen.

Wer hat Anspruch auf die gleitende Rente?

Voraussetzung ist der reguläre Anspruch auf eine Alterspension. Konkret gilt das für:
* Korridorpension: ab 62 Jahren (steigt 2026 auf 63)
* Langzeitversichertenpension: ab 62 Jahren
* Schwerarbeiterpension: ab 60 Jahren
* Reguläre Alterspension: 65 Jahre (Männer) bzw. schrittweise steigend auf 65 Jahre (Frauen)

Wichtig: Der Arbeitgeber muss der Arbeitszeitreduktion schriftlich zustimmen. Den Antrag bearbeitet die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

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Finanzielle Details und Übergangsregeln

Wer die Teilpension vor dem regulären Rentenalter beginnt, muss mit Abschlägen rechnen – ähnlich wie bei vorzeitiger Pensionierung. Bei der Korridorpension beträgt der Abzug 5,1 Prozent pro Jahr.

Umgekehrt gibt es Zuschläge für einen Beginn nach dem Regelalter. Während der Teilpension ist keine weitere rentenversicherungspflichtige Beschäftigung erlaubt.

Altersteilzeit wird neu geregelt

Parallel zum neuen Modell wird die bestehende Altersteilzeit angepasst. Diese vom Arbeitsmarktservice (AMS) geförderte Variante bleibt erhalten, doch die Bedingungen werden strenger. Die Förderung für die „blockierte“ Altersteilzeit läuft bis 2029 aus.

Der entscheidende Unterschied: Die Teilpension läuft über die Pensionsversicherung, die Altersteilzeit über die Arbeitslosenversicherung. Die Regierung schafft so ein nachhaltigeres Übergangssystem.

Antwort auf demografische Herausforderungen

Österreich reagiert mit der Reform auf den akuten Fachkräftemangel und die alternde Gesellschaft. Besonders betroffene Branchen können erfahrene Mitarbeiter länger binden.

Kann das Modell die tatsächliche Renteneintrittsgrenze anheben? Die Politik erhofft sich mehr Flexibilität für Arbeitnehmer und Entlastung für das Pensionssystem. Der Erfolg hängt maßgeblich von der Akzeptanz in den Betrieben ab.

Erste Evaluierungen des Teilpension-Modells werden 2027 erwartet. Je nach Entwicklung sind weitere Anpassungen möglich.

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