Österreich besteuert ab 2026 Nikotinbeutel und E-Zigaretten
03.12.2025 - 04:30:12Der Finanzausschuss des Nationalrats hat gestern das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) verabschiedet. Mit breiter Mehrheit – ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS – passierten Änderungen in über 20 Bundesgesetzen den Ausschuss. Nur die FPÖ hält sich eine finale Zustimmung im Plenum noch offen.
Das Paket bringt drei zentrale Neuerungen: eine massive Ausweitung der Tabaksteuer, die Digitalisierung der Finanzverwaltung und Klarstellungen im Immobilienbereich. Bis 2029 sollen die Maßnahmen dem Staat zwischen 446 und 465 Millionen Euro Mehreinnahmen bescheren.
Ab dem 1. April 2026 greift die neue Tabaksteuer auch bei Nikotinbeuteln (Pouches) und Liquids für E-Zigaretten. Diese Produkte werden ins Tabakmonopol aufgenommen – ein spürbarer Einschnitt für einen boomenden Markt.
Bislang blieben Vapes und Pouches weitgehend von der Besteuerung verschont. Das ändert sich nun radikal. Gleichzeitig steigen die Steuersätze für klassische Zigaretten und Tabak zum Erhitzen schrittweise an.
Für den Handel tickt die Uhr: Bestehende Lagerbestände müssen bis Ende März 2026 abverkauft sein. Hanf-Fachgeschäfte erhalten eine Sonderregelung bis 2028. Was bedeutet das für Konsumenten? Höhere Preise bei Alternativprodukten, die bisher oft günstiger als herkömmliche Zigaretten waren.
Das Finanzministerium begründet den Schritt mit gesundheitspolitischen Lenkungseffekten und der wachsenden Marktbedeutung dieser Produkte. Kritiker dürften hingegen auf mögliche Ausweichbewegungen in den Graumarkt hinweisen.
Behörden schalten Fax-Geräte ab
Die Finanzverwaltung soll radikal modernisiert werden. Der Abschied vom Papier wird Gesetz.
Was sich ändert:
- Grunderwerbsteuer: Ab April 2026 nur noch elektronisch abwickelbar
- Versicherungssteuer: Digitalisierung ab 2027
- Fax-Verbot: Ab 2027 akzeptieren Behörden keine Telefax-Eingaben mehr
- Brennereien: Landwirtschaftliche Betriebe können Anträge künftig digital einreichen
Die technische Umstellung kostet den Staat einmalig rund 3,64 Millionen Euro – investiert wird vor allem ins neues Grunderwerbsteuer-Verfahren. Ziel: schnellere Bearbeitung, weniger Fehler, mehr Transparenz.
Kann das klappen? Die Verwaltung setzt auf Plattformen wie FinanzOnline. Doch die Umstellung dürfte gerade ältere Steuerzahler vor Herausforderungen stellen.
Neue Regeln für Immobilienbesitzer
Auch Eigentümer bekommen Änderungen zu spüren. Die Inflationsanpassung für 2026 wird gesetzlich verankert – die kalte Progression bleibt damit abgeschafft.
Bei der Gebäudeabschreibung führt der Gesetzgeber ein Wahlrecht ein: Eigentümer können zwischen historischen Anschaffungskosten und fiktiven Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage wählen. Das gilt für Gebäude, die erstmals oder nach längerer Pause wieder Einkünfte generieren.
Eine Klarstellung betrifft die beschleunigte Abschreibung: Käufer können diese nicht fortführen, wenn das Gebäude beim Vorbesitzer bereits vermietet war. Auch bei privaten Grundstücksverkäufen werden Gesetzeslücken geschlossen.
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Ungewöhnlich breiter Konsens
Die politische Dynamik überrascht. Dass ein so umfassendes Paket nicht nur von der Regierung, sondern auch von Teilen der Opposition getragen wird, ist selten.
SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim lobte die Modernisierung des Tabakmonopols aus gesundheitspolitischen Gründen. NEOS-Vertreter Markus Hofer sah eine gelungene Balance zwischen Verbraucherschutz und unternehmerischen Interessen.
Nur die FPÖ zögert noch. Arnold Schiefer signalisierte jedoch Gesprächsbereitschaft für die finale Abstimmung im Nationalrat – vermutlich noch vor Weihnachten.
Was kommt wann?
Die Zeitschiene ist gestaffelt. Verwaltungsvereinfachungen greifen teils schon bald, die großen Änderungen für Konsumenten folgen 2026.
Der Fahrplan:
- April 2026: Tabaksteuer auf Pouches und Vapes, digitale Grunderwerbsteuer
- 2027: Ende der Fax-Kommunikation, digitale Versicherungssteuer
- 2028: Auslaufen der Sonderregelungen für Hanf-Fachgeschäfte
Bis April 2026 bleibt der Markt für Nikotinprodukte noch im alten Rahmen. Hersteller und Händler bekommen Vorlaufzeit für die Umstellung. Danach passt Österreich sein Abgabensystem endgültig an die Realitäten des 21. Jahrhunderts an – ob das Modell aufgeht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.
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