Dienst, Gewerkschaften

Öffentlicher Dienst: Gewerkschaften wehren sich gegen Kündigungsschutz-Debatte

20.02.2026 - 23:02:12 | boerse-global.de

Gewerkschaften wehren sich gegen Forderungen nach einer Lockerung des Kündigungsschutzes und verweisen auf den akuten Personalmangel sowie jüngste Tariferfolge.

Inmitten eines massiven Personalmangels entbrennt eine neue Diskussion um den Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst. Gewerkschaften reagieren scharf und verweisen auf jüngste Tariferfolge. Sie warnen: Die Debatte untergräbt die Attraktivität des Staates als Arbeitgeber.

Der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Volker Geyer, reagierte am Freitag mit Unverständnis auf Forderungen nach einer Lockerung. Er nannte die Diskussion „realitätsfern“. Der Vorstoß kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Erst Mitte Februar einigten sich Tarifparteien auf eine historische Angleichung der Arbeitsbedingungen zwischen Ost und West.

Tarif-Meilenstein: Einheitlicher Kündigungsschutz für ganz Deutschland

Ein zentrales Ergebnis der jüngsten Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die Vereinheitlichung des Kündigungsschutzes. Nach intensiven Verhandlungen einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Nacht zum 14. Februar auf ein umfassendes Paket. Es gilt für rund 1,3 Millionen Beschäftigte.

Die Angleichung der Ost-Regelungen an das West-Niveau war eine langjährige Gewerkschaftsforderung. Sie gilt als bedeutender Schritt zu gleichwertigen Arbeitsverhältnissen in ganz Deutschland. Der Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 27 Monaten sieht Gehaltssteigerungen von insgesamt 5,8 Prozent vor. Der ausgehandelte Kündigungsschutz ist für die Gewerkschaften ein unverzichtbarer Pfeiler der Attraktivität.

Was „Unkündbarkeit“ wirklich bedeutet

Der Begriff der „Unkündbarkeit“ wird in der öffentlichen Debatte oft verkürzt dargestellt. Tarifbeschäftigte sind nicht grundsätzlich unkündbar. Der besondere Schutz greift unter spezifischen Voraussetzungen, die in Tarifverträgen wie TVöD und TV-L geregelt sind.

In der Regel erlangen Beschäftigte im Westen einen besonderen Schutz vor fristgerechten Kündigungen, wenn sie 40 Jahre alt sind und 15 Jahre Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber vorweisen können. Dieser Schutz schließt jedoch fristlose Kündigungen bei schweren Pflichtverletzungen nicht aus. Denkbar sind etwa strafbare Handlungen oder sexuelle Belästigung. Für Beamte gilt das Lebenszeitprinzip, das ebenfalls Disziplinarmaßnahmen bis zur Entlassung vorsieht.

Gewerkschaften: „Debatte ist absurd“

Angesichts des akuten Personalmangels reagieren die Gewerkschaften scharf auf Aufweichungs-Forderungen. dbb-Chef Geyer untermauerte seine Kritik mit alarmierenden Zahlen: Aktuell fehlen bereits 600.000 Mitarbeiter, um alle politischen Aufgaben zu erfüllen. In den kommenden zehn Jahren scheiden zudem über 1,4 Millionen Beschäftigte altersbedingt aus.

„In dieser Lage den Kündigungsschutz infrage zu stellen, ist kontraproduktiv“, so Geyer. Er verteidigte vehement die Tarifautonomie. Die Regelungen seien ausschließlich Sache der Tarifparteien. Einmischungen von außen in diese Sozialpartnerschaft seien deplatziert. Die Stabilität des Arbeitsplatzes sei ein entscheidendes Argument im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um Fachkräfte.

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Zwischen Flexibilität und Attraktivität

Die Debatte spiegelt einen grundlegenden Konflikt wider: Soll der öffentliche Dienst flexibler werden oder durch sichere Bedingungen punkten? Kritiker einer Lockerung argumentieren, dass gerade die Jobsicherheit ein zentrales Alleinstellungsmerkmal des Staates ist.

Mit dem jüngsten Tarifabschluss haben die Sozialpartner ein Zeichen für starke Arbeitnehmerrechte gesetzt. Die Gewerkschaften fordern nun, die Ergebnisse auch auf Beamte zu übertragen. The große Herausforderung bleibt, den öffentlichen Dienst für die Fachkräfte von morgen attraktiv zu machen. Für die Gewerkschaften ist klar: Dazu gehört die Arbeitsplatzsicherheit unabdingbar dazu.

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