NRW schafft milliardenschwere Ausschreibungsregeln ab
01.01.2026 - 10:54:12Nordrhein-Westfalen vereinfacht die kommunale Auftragsvergabe drastisch, ersetzt hunderte Vorschriften durch fünf Grundprinzipien. Kritiker warnen vor Qualitätsverlust und einem Flickenteppich an Regeln.
Nordrhein-Westfalen startet mit einem radikalen Bürokratieabbau ins neue Jahr. Ab heute gilt für tausende Kommunen eine neue Freiheit bei Aufträgen unter 5,5 Millionen Euro.
Nullpunkt der Bürokratie
Seit dem 1. Januar 2026 müssen nordrhein-westfälische Kommunen bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr die komplexen Bundesverordnungen befolgen. Der neue Paragraf 75a der Gemeindeordnung NRW ersetzt hunderte Seiten Vorschriften durch fünf Grundprinzipien: Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung. Für Bauaufträge unter 5,5 Millionen und Dienstleistungen unter 221.000 Euro entfällt damit die Pflicht zu formalen Ausschreibungsverfahren.
„Die Zeit des Abhakens ist vorbei, die Zeit der Verantwortung beginnt”, kommentieren Landesbeamte den Start dieser als „Stunde Null” bezeichneten Reform. Das Wirtschaftsministerium und das Innenministerium preisen die Neuregelung als Befreiungsschlag für die kommunale Verwaltung. Städte und Gemeinden können nun bei Einkäufen agiler handeln – fast wie privatwirtschaftliche Unternehmen.
Flickenteppich statt einheitlicher Regeln?
Doch die neue Freiheit birgt Risiken. Während die Landesregierung die Deregulierung feiert, zeichnet sich in der Praxis ein uneinheitliches Bild ab. Kommunen dürfen jetzt eigene Vergabesatzungen erlassen, müssen es aber nicht. Um einen wilden Flickenteppich zu verhindern, haben die kommunalen Spitzenverbände bereits im September 2025 eine Musterverordnung vorgelegt.
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Doch nicht alle Städte übernehmen dieses Modell. Die Analyse der Administration Intelligence AG zeigt: Über 90 Prozent aller Vergabeverfahren in NRW fallen unter die neuen Schwellenwerte. Unternehmen könnten sich bald in einem Regelungsdschungel wiederfinden. In einer Kommune wird ein Straßenbauprojekt für eine Million Euro vielleicht per einfacher Verhandlung vergeben, während die Nachbarstadt weiterhin auf formelle Angebotsverfahren besteht.
Bauwirtschaft warnt vor Qualitätsverlust
Scharfe Kritik kommt aus der Bau- und Planungsbranche. Die Architektenkammer NRW warnte bereits im Dezember 2025 vor Preisdumping und sinkender Qualität. Ohne den Schutzrahmen der bisherigen Vergabeverordnung könnten klammen Kommunen billige Lösungen über nachhaltige Planung stellen.
Auch die Bauindustrie NRW sorgt sich um die Rechtssicherheit. Die bewährte Rechtsprechung zur VOB/A entfällt. Das neue Gesetz erlaubt Direktvergaben ohne strenge Wertgrenzen – vorausgesetzt, der „Marktpreis” ist bekannt. Ein vages Kriterium, das nach Ansicht von Kritikern Tür und Tor für Vetternwirtschaft öffnet.
Das müssen Unternehmen jetzt beachten
Für Firmen, die mit NRW-Kommunen Geschäfte machen, hat sich die Lage über Nacht verändert. Rechtsexperten raten zu drei Sofortmaßnahmen:
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Lokale Satzungen prüfen: Die Annahme, dass überall die gleichen Regeln gelten wie 2025, wäre fatal. Unternehmen müssen klären, ob die jeweilige Kommune die Musterverordnung übernommen oder eigene Regeln geschaffen hat.
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Aktiv auf Kommunen zugehen: Da Direktvergaben deutlich erleichtert wurden, gewinnt die Pflege von Kontakten zu kommunalen Einkäufern an Bedeutung. Das strikte Verbot vorvertraglicher Gespräche ist in vielen Fällen gelockert.
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Transparenz im Blick behalten: Formelle Ausschreibungsbekanntmachungen könnten seltener werden. Firmen sollten daher verstärkt die Webseiten der Kommunen nach „Ex-ante”- oder „Ex-post”-Transparenzhinweisen durchforsten und sich nicht allein auf zentrale Portale wie vergabe.NRW verlassen.
Blaupause für ganz Deutschland?
Nordrhein-Westfalen startet mit diesem Paragrafen 75a ein hochriskantes Experiment. Andere Bundesländer beobachten den Vorstoß genau. Sollte sich die Deregulierung bewähren, könnte sie zur Blaupause für ganz Deutschland werden. Führt sie dagegen zu Skandalen oder einem Einbruch des Wettbewerbs, dürfte eine Rückkehr zu strengeren Regeln schnell folgen.
Die Beweislast liegt nun bei den Kommunen. Sie haben ab heute die Freiheit, die sie sich gewünscht haben. Ob sie damit Schulen schneller und günstiger bauen oder ob das System in Lokalprotektionismus versinkt, werden die ersten Prüfberichte 2026 zeigen.
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