NRW-FKS-Razzien decken Lohnbetrug auf
15.02.2026 - 08:10:12 | boerse-global.deNRW-FKS-Razzien entlarven Lohnbetrug; Gefahr für Arbeitnehmer in Deutschland und EU.
Köln: Weiberfastnacht deckt Missstände auf
Im Rheinland standen zwei Großaktionen im Fokus: Köln und Mönchengladbach. Am Zülpicher Platz befragten Beamte des Hauptzollamts Köln 60 Personen aus 21 Sicherheitsfirmen. Die ersten Ergebnisse wurden als bitter beschrieben, weil viele Beschäftigte ihren ersten Arbeitstag angaben – ein Hinweis auf Versuche, sich ordnungsgemäße Anmeldungen zu sparen. Die Auswertung der Unterlagen läuft noch; erste Anzeichen deuten auf erhebliche Unregelmäßigkeiten hin.
Mönchengladbach: ROADPOL-Kontrollen
Gleichzeitig führte der Zoll in Mönchengladbach im Rahmen der europaweiten ROADPOL-Kampagne eine Großkontrolle im Güter- und Personenverkehr durch. Von 32 überprüften Arbeitnehmern und 26 Arbeitgebern ergeben sich neun schwere Verdachtsmomente des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Zudem wurden drei Fälle der Unterschreitung des Mindestlohns dokumentiert. Weitere Delikte umfassen Leistungsbetrug, Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht und einen Fall illegaler Arbeitnehmerüberlassung.
Methoden des Betrugs: So wird der Lohn geschmälert
Die Untersuchungen zeigen, wie Arbeitgeber systematisch gegen die Lohnuntergrenze vorgehen: Manipulation von Arbeitszeitaufzeichnungen, falsche Abrechnung von Stunden, Verlagerung regulärer Beschäftigung in Scheinselbstständigkeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung. Das Vorenthalten von Arbeitsentgelt schadet Arbeitnehmern direkt und belastet zugleich die Sozialkassen.
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Landesweites Problem und politische Debatte
Die Fälle fügen sich in ein besorgniserregendes Gesamtbild. Bereits 2023 leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit 7.249 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein, nach 5.898 Verfahren im Jahr 2022. Experten schätzen eine hohe Dunkelziffer, weil Betroffene aus Angst vor Jobverlust oft nicht melden. Kritiker fordern eine personalstarke Aufstockung der FKS, um Kontrollen flächendeckend zu erhöhen und abschreckende Wirkungen zu erzielen.
Die Enthüllungen treffen eine Politik, die sich intensiv mit dem Mindestlohn befasst. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde; eine Erhöhung auf 14,60 Euro ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Gewerkschaften und Sozialverbände halten das für nicht ausreichend, um Altersarmut zu verhindern, und verweisen auf die EU-Mindestlohnrichtlinie, die 60 Prozent des nationalen Medianlohns empfiehlt – aktuell rund 15 Euro in Deutschland. Im Bundestag wird über eine Reform des Mindestlohngesetzes diskutiert, wie aus offiziellen Unterlagen vom 13. Februar 2026 hervorgeht.
Ausblick
Die Ermittlungen in Köln und Mönchengladbach dürften sich in den kommenden Wochen fortsetzen und könnten zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Parallel verschärft sich die Debatte über Höhe und Durchsetzung des Mindestlohns sowie über die notwendigen Ressourcen für eine wirksame Kontrolle. Die Ergebnisse der nächsten Wochen werden mit Spannung erwartet.
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