Notare, Zeitalter

Notare starten ins digitale Zeitalter

03.01.2026 - 20:54:12

Deutschlands Notare vollziehen den entscheidenden Schritt in die Moderne. Seit dieser Woche sind erstmals vollständig digitale Beurkundungen im persönlichen Termin möglich – ein historischer Bruch mit jahrhundertealter Papier-Tradition.

Das „Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ trat am 29. Dezember 2025 in Kraft und läutet eine neue Ära für das deutsche Rechtssystem ein. Die Reform synchronisiert sich mit der parallel verlaufenden, verpflichtenden Einführung der E-Akte in allen Gerichten zum 1. Januar 2026. Für Bürger und Unternehmen verspricht das schnellere Abläufe, mehr Transparenz und einen deutlichen Bürokratieabbau.

Der Klick ersetzt die Tinte

Kern der Neuerung ist die Schaffung originär elektronischer Urkunden. Bisher musste selbst in digitalisierten Kanzleien der letzte Schritt – die Beurkundung – auf Papier erfolgen. Dieses Dokument wurde anschließend mühsam gescannt und ins Elektronische Urkundenarchiv (EUA) hochgeladen. Dieser „Medienbruch“ gehört nun der Vergangenheit an.

Nach den neuen Regeln können Parteien im Notartermin Dokumente auf einem speziellen Signaturpad oder per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterzeichnen. Der Notar fügt seine eigene qualifizierte Signatur hinzu – und schafft so ein rechtsverbindliches Digital-Original. Die Bundesnotarkammer (BNotK) stellt die technische Infrastruktur bereit und garantiert die hohen Sicherheitsstandards des deutschen Notarrechts.

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Die Software, integriert in die bestehende Notarplattform XNP, erlaubt es, Dokumente während des Termins auf dem Bildschirm zu lesen, in Echtzeit zu ändern und sofort zu signieren. Ein Durchstreichen von Text mit dem Lineal ist nicht mehr nötig.

Synchronisation mit der Justiz

Der Zeitpunkt der Einführung ist kein Zufall. Seit dem 1. Januar 2026 ist die elektronische Akte in deutschen Gerichten verpflichtend. Die Synchronisation beider Systeme bedeutet einen enormen Effizienzschub für den Rechtsverkehr.

Früher reiste eine Grundstücksurkunde oft per Post zum Grundbuchamt. Jetzt fließen die Daten nahtlos vom Tablet des Notars direkt in den digitalen Eingangskorb des Gerichts. Das Bundesjustizministerium hat diese Interoperabilität lange als Schlüsselbaustein seiner Digitalstrategie vorangetrieben.

Rechtsexperten betonen: Der Wegfall von physischem Transport und Scans wird die „Bearbeitungslatenz“ zwischen Vertragsunterzeichnung und Eintragung in öffentliche Register drastisch reduzieren. Bei Immobilienkäufen oder Unternehmensgründungen, wo Geschwindigkeit oft entscheidend ist, sollen Wartezeiten deutlich sinken.

Ausnahmen und praktische Umsetzung

Trotz des digitalen Sprungs ist Papier nicht vollständig verbannt. Der Gesetzgeber verfolgt einen „hybriden“ Ansatz: Notare können – oft in Absprache mit den Mandanten – zwischen elektronischem und traditionellem Verfahren wählen. Die Branche rechnet bei Standardgeschäften wie Immobilienverkäufen jedoch mit einer raschen Adoption aufgrund der Effizienzvorteile.

Es gibt bedeutende Ausnahmen zum Schutz vulnerabler Personen und zur Wahrung der Feierlichkeit bestimmter Rechtsakte. Verfügungen von Todes wegen, also Testamente und Erbverträge, müssen in der Regel weiterhin auf Papier beurkundet werden. Diese Unterscheidung bewahrt die traditionelle Würde des Erbrechts, während Handels- und Immobilienrecht modernisiert werden.

Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer, sieht in der Entwicklung eine geschlossene Digitalisierungslücke. Seiner Analyse zufolge steigert die Vermeidung von Medienbrüchen die Effizienz von Notariaten, Justiz und weiteren Behörden erheblich. Die Kammer stellt sicher, dass private Dritte keinen Zugang zu den sensiblen Verfahrensinhalten erhalten – die hohen Vertraulichkeitsstandards des Berufsstands bleiben gewahrt.

Marktausblick und Perspektiven

Die Wirtschaft reagiert positiv auf die Umsetzung. Für den Immobiliensektor, der lange unter langsamen Verwaltungsprozessen litt, ist die direkte digitale Verbindung zu den Grundbuchämtern ein Wendepunkt. Die „Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen“, eine breitere Initiative, die bis 2027 vollständig realisiert sein soll, baut maßgeblich auf dieser neuen Grundlage auf.

Auch die Umweltbilanz fällt ins Gewicht. Deutsche Notariate verbrauchen jährlich enorme Mengen an Papier und Toner. Der Umstieg auf elektronische Originale unterstützt breitere Nachhaltigkeitsziele und reduziert den physischen Fußabdruck der Rechtsarchivierung.

Der erfolgreiche Start der elektronischen Präsenzbeurkundung dient als Pilot für weitere digitale Integration. Die technischen Hürden sind seit Dezember 2025 überwunden, die Rechtsgrundlage steht. Der Fokus liegt nun auf der Nutzerakzeptanz. Gewöhnen sich Bürger daran, in anderen Lebensbereichen auf Tablets zu unterschreiben, dürfte die Erwartung an digitale Rechtsdienstleistungen wachsen. Die Papierurkunde könnte noch in diesem Jahrzehnt zur Rarität werden.

Der „tintenverschmierte Finger“ wird wohl bald ein nostalgisches Relikt sein. Deutschlands Notare sind im Zeitalter des Pixels angekommen.

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