Niederlande, Freelancer-Gesetz

Niederlande verschärfen Freelancer-Gesetz mit 38-Euro-Grenze

03.04.2026 - 07:40:48 | boerse-global.de

Die niederländische Regierung führt eine klare Stundensatz-Schwelle ein, um Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und EU-Fördermittel zu sichern. Ab 2027 gilt eine rechtliche Vermutung für unter 38 Euro.

Niederlande verschärfen Freelancer-Gesetz mit 38-Euro-Grenze - Foto: über boerse-global.de

Die niederländische Regierung hat ihr umstrittenes Freelancer-Gesetz entschärft – und setzt gleichzeitig eine klare finanzielle Grenze. Ab 2027 gilt: Wer weniger als 38 Euro pro Stunde verdient, wird rechtlich als Arbeitnehmer eingestuft. Diese Kehrtwende soll Scheinselbstständigkeit bekämpfen und zugleich Millionen an EU-Fördermitteln sichern.

Neue 38-Euro-Schwelle verschiebt Beweislast

Der Kern der Reform ist eine klare Zahlenregel. Die ursprünglich geplante, aber als zu unklar kritisierte gesetzliche Definition von „Weisungsgebundenheit“ wurde gestrichen. Stattdessen tritt eine rechtliche Vermutung in Kraft: Jeder Freiberufler (ZZP’er) mit einem Stundensatz unter 38 Euro gilt automatisch als Arbeitnehmer. Die Beweislast liegt dann beim Auftraggeber. Er muss nachweisen, dass es sich tatsächlich um ein unabhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

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„Diese Schwelle hat eine präventive Wirkung“, erklärt Arbeitsminister Thierry Aartsen. Unternehmen sollen davon abgehalten werden, niedrig bezahlte Freelancer für Tätigkeiten einzusetzen, die strukturell einem normalen Arbeitsverhältnis gleichen. Die Regelung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Komplexere Fragen zur Abgrenzung von Selbstständigkeit werden in einem separaten Gesetz, dem Zelfstandigenwet, geregelt.

Steuerfahnder gehen in die Offensive

Parallel zum Gesetz verschärft die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) die Kontrollen. Seit Anfang 2025 ist eine Schonfrist für Unternehmen ausgelaufen. Seitdem hat die Behörde ihre Strategie geändert: Statt allgemeiner Betriebsbesuche setzt sie zunehmend auf datengestützte Buchprüfungen.

Besonders im Visier stehen Branchen mit hohem Risiko für Scheinselbstständigkeit: Gesundheitswesen, Baugewerbe und Logistik. Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen drohen Nachzahlungen plus Strafzuschläge von 10 bis 100 Prozent der hinterzogenen Lohnsteuer. Diese können rückwirkend für alle Verträge ab dem 1. Januar 2025 gelten. Für gutgläubige Fehler bleiben Pauschalstrafen zwar bis Ende 2026 ausgesetzt – das finanzielle Risiko für Unternehmen ist dennoch enorm.

Freelancer-Markt schrumpft spürbar

Die Unsicherheit und der bürokratische Aufwand zeigen bereits Wirkung. Im Jahr 2025 verließen schätzungsweise 62.000 Freiberufler den niederländischen Markt. Dieser Trend setzt sich 2026 fort. Viele Unternehmen, besonders aus Finanz- und Beratungsbranchen, verhängen Einstellstopps für Freelancer oder wandeln langfristige Verträge in befristete Arbeitsverhältnisse um.

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Hinzu kommt: Die steuerlichen Anreize für Selbstständige schwinden. Der Selbstständigen-Freibetrag (zelfstandigenaftrek) wurde für 2026 auf nur noch 1.200 Euro gekürzt. Die Kombination aus höherem Regulierungsrisiko und geringeren Steuervorteilen treibt viele zurück in traditionelle Anstellungen oder in die Leiharbeit.

EU-Druck beschleunigt Reform

Hinter der Eile der Regierung steht auch finanzieller Druck aus Brüssel. Um rund 600 Millionen Euro aus dem EU-Aufbaufonds zu erhalten, muss die Niederlande bis Ende August 2026 konkrete Fortschritte im Kampf gegen Scheinselbstständigkeit vorweisen. Dies erklärt den „gestaffelten“ Ansatz: Die einfachere 38-Euro-Regel wird vorgezogen, während die grundlegende Reform später folgt.

Kritiker monieren, dass die reine Fokussierung auf den Stundensatz unternehmerisches Risiko ignoriere. Befürworter halten dagegen, dass das alte System Ausbeutung und einen Wettlauf um die niedrigsten Sozialabgaben ermöglicht habe.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Für Firmen und Freelancer beginnt jetzt eine kritische Phase. Verträge, besonders mit Stundensätzen um die 38-Euro-Marke, müssen dringend überprüft werden. Ein Schlüsselindikator für die Steuerfahnder ist die „organisatorische Einbettung“: Ist der Freiberufler wie ein Arbeitnehmer in die Strukturen des Unternehmens integriert?

Die Botschaft ist klar: Die Tage einer laschen Vertragsgestaltung sind vorbei. Der niederländische Arbeitsmarkt bewegt sich in eine neue Ära, in der die Grenze zwischen Selbstständigkeit und Angestelltentum teuer erkauft und streng bewacht wird.

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