Neues Selbstständigenrecht: BMAS legt Reformvorschlag vor
26.04.2026 - 17:30:06 | boerse-global.deDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die rechtliche Stellung und die Sozialversicherungspflicht von Selbstständigen grundlegend neu regeln soll. Die Kernfrage: Wann ist jemand wirklich selbstständig – und wann steckt ein klassisches Arbeitsverhältnis dahinter?
Klarere Abgrenzung zwischen selbstständig und abhängig beschäftigt
Das Herzstück der Reform ist ein neuer Paragraph 7, Absatz 5 im Sozialgesetzbuch IV. Künftig soll nicht mehr allein die vertragliche Gestaltung entscheiden, sondern eine Kombination aus dem erklärten Willen der Vertragsparteien und objektiven Kriterien echter unternehmerischer Tätigkeit.
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Zu diesen Kriterien zählen unter anderem das Recht, einen Vertreter zu benennen, das Tragen eines unternehmerischen Verlustrisikos, die Tätigkeit für mehrere Auftraggeber und ein eigenständiger Marktauftritt. Ziel ist es, die jahrelange Rechtsunsicherheit in der Gig-Economy und bei spezialisierten Beratungsdienstleistern zu beseitigen.
Ausgenommen von der Neuregelung bleiben Branchen, die bereits durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfasst sind. Die Umsetzung ist für den 1. Januar 2028 geplant – Unternehmen und Freiberufler haben damit knapp zwei Jahre Zeit, ihre Verträge und Finanzplanung anzupassen.
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung: Auftraggeber in der Pflicht
Eine der weitreichendsten Änderungen: Die „neuen" Selbstständigen werden pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrundlage ist der gesamte Umsatz abzüglich einer Pauschale von zehn Prozent für Betriebsausgaben.
Besonders brisant: Anders als bisher soll nicht der Selbstständige selbst für die Abführung der Beiträge zuständig sein, sondern der Auftraggeber. Er muss die Beiträge direkt einbehalten und an die Sozialversicherungsträger abführen. Steuer- und Rechtsexperten sehen darin einen fundamentalen Eingriff in die Finanzbeziehungen zwischen Freelancern und ihren Kunden.
Die Zehn-Prozent-Pauschale mag die Buchhaltung vereinfachen, dürfte aber in vielen Fällen nicht die tatsächlichen Betriebskosten abdecken.
Wirtschaft protestiert: „Zusätzliche Belastung in schwieriger Lage"
Der Zeitpunkt der Ankündigung könnte kaum ungünstiger sein. Deutschlands führende Wirtschaftsverbände üben scharfe Kritik an der aktuellen Arbeitsmarkt- und Finanzpolitik der Regierung.
Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), zeigte sich in jüngsten Stellungnahmen tief enttäuscht. Er warnte vor einer wachsenden Abwanderung von Unternehmen aus Deutschland. Statt die Belastung für Arbeitnehmer und Auftraggeber zu erhöhen, plädiert Dulger für eine Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung und den Abbau von Frühverrentungsanreizen.
Auch der Einzelhandel schlägt Alarm. Eine Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) vom 16. bis 20. April 2026 zeigt: 85 Prozent der 436 befragten Unternehmen halten die jüngsten Steuersenkungen auf Kraftstoffe für unzureichend. 89 Prozent rechnen mit weiter steigenden Kosten aufgrund der geopolitischen Lage, insbesondere des Iran-Konflikts. 72 Prozent der Händler sehen Arbeitsplätze in Gefahr.
Das Handwerk hat ebenfalls Einwände. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), schlägt als Alternative zur geplanten 1.000-Euro-Entlastungsprämie vor, Lohnbestandteile für drei Monate steuer- und abgabenfrei zu stellen. Die Prämie sei ungerecht und für viele kleine Betriebe kaum finanzierbar.
Regionale Unterschiede: Leverkusen boomt, Halle kämpft
Die neuen Regeln werden die Selbstständigenlandschaft in Deutschland unterschiedlich treffen. Eine Analyse des Statistischen Bundesamtes der 50 größten deutschen Städte aus den Jahren 2023 und 2024 zeigt enorme regionale Unterschiede bei den Gewerbeanmeldungen.
Spitzenreiter ist Leverkusen mit 28,23 Neuanmeldungen pro 1.000 Einwohner – ein Erfolg, der auch auf den niedrigen Gewerbesteuerhebesatz von 250 Prozent zurückgeführt wird. Weitere Spitzenreiter sind Köln und Düsseldorf.
Am anderen Ende der Skala liegen Halle und Magdeburg mit Raten um die zehn Neuanmeldungen pro 1.000 Einwohner. Bundesweit übersteigen die Neugründungen die Schließungen jedoch um mehr als 24 Prozent – ein Zeichen für einen resilienten Gründungsgeist. Die Frage ist, ob die neuen Rentenpflichtbeiträge diesen Trend bremsen werden.
Ausblick: Gesetzgebungsverfahren hat gerade erst begonnen
Das Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang. Parallel dazu bereitet die EU-Kommission eine Überarbeitung der E-Rechnungs-Richtlinie vor, deren finale Fassung für das vierte Quartal 2026 erwartet wird. Ein Online-Workshop zur Einholung von Stellungnahmen fand bereits am 27. April 2026 statt.
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In Deutschland haben zudem Oppositionspolitiker von CDU und CSU eigene Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft vorgelegt. Sie fordern eine Senkung der Einkommensteuer, die nach ihren Angaben bis zu einer Million Unternehmen zugutekommen könnte.
Der Entwurf zum „neuen Selbstständigenrecht" zeichnet zwar eine klare Linie bis 2028 vor. Doch seine endgültige Form wird maßgeblich von den laufenden Debatten über Arbeitskosten, geopolitische Energiepreise und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland beeinflusst werden. Für Freelancer und ihre Auftraggeber heißt es jetzt: Die möglichen Auswirkungen eines Systems analysieren, das Selbstständigkeit künftig mit der gleichen sozialversicherungsrechtlichen Strenge behandelt wie abhängige Beschäftigung.
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