Prüfungsregeln, Gruppenabschlüsse

Neue Prüfungsregeln: Gruppenabschlüsse unter verschärfter Lupe

02.01.2026 - 22:04:12

Die überarbeitete Prüfungsnorm ISA [DE] 600 (Revised) tritt für 2025 in Kraft und verlangt eine strengere, risikoorientierte Prüfung von Konzernabschlüssen mit erhöhtem Aufwand für Unternehmen und Prüfer.

Ab sofort gelten verschärfte Regeln für die Prüfung von Konzernabschlüssen. Die überarbeitete Norm ISA [DE] 600 verändert grundlegend die Verantwortung von Konzernprüfern und erhöht den Aufwand für Unternehmen.

Mit dem Jahreswechsel tritt eine der wichtigsten Neuerungen für die deutsche Prüfungspraxis in Kraft: Die überarbeitete Prüfungsnorm ISA [DE] 600 (Revised) ist erstmals für alle Pflichtprüfungen von Konzernabschlüssen für das Geschäftsjahr 2025 verbindlich. Die Norm mit dem Titel „Besondere Überlegungen – Prüfung von Konzernabschlüssen (einschließlich der Arbeit von Teilprüfern)“ stellt die Verantwortung des Konzernprüfers in den Mittelpunkt und verlangt deutlich strengere Risikobewertungen in allen Unternehmensbereichen.

Paradigmenwechsel: Von Formalität zu Risikoorientierung

Die Einführung markiert einen klaren Abschied von formalistischen Ansätzen. Stattdessen setzt die Norm auf eine durchgängig risikoorientierte Methodik. Sie orientiert sich an der internationalen ISA 600, enthält aber spezifische Anpassungen für den deutschen Markt durch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW).

Anzeige

Passend zum Thema strengere Aufsicht und Dokumentationspflichten: Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt funktionierende Meldestellen und DSGVO‑konforme Abläufe – Fehler können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Unser kostenloser Praxisleitfaden erklärt in klaren Schritten, wie Sie Meldekanäle datenschutzkonform einrichten, Zuständigkeiten regeln und interne Prozesse revisionssicher dokumentieren. Ideal für Compliance-, Rechts- und Audit‑Verantwortliche; spart Zeit bei Prüfungen und hilft, Bußgelder zu vermeiden. Jetzt kostenlosen HinSchG‑Praxisleitfaden herunterladen

Kern der Revision ist die klare Feststellung: Der Konzernprüfer trägt die alleinige Verantwortung für das gesamte Prüfungsurteil. Damit endet die Ära einer eher passiven Zurkenntnisnahme der Arbeit von Teilprüfern bei Tochtergesellschaften. Der Konzernprüfer muss die Prüfung in allen Unternehmensbereichen nun aktiv steuern, überwachen und bewerten. Dieser „Top-down“-Ansatz soll sicherstellen, dass die Prüfungsstrategie im gesamten Konzern konsistent umgesetzt wird.

Flexiblere, aber anspruchsvollere Definition von „Teilbereichen“

Eine entscheidende technische Änderung betrifft die Definition eines „Teilbereichs“. Dieser wird nun nicht mehr strikt nach rechtlichen Einheiten abgegrenzt. Stattdessen muss der Konzernprüfer Teilbereiche dort identifizieren, wo die Risiken für wesentliche Falschdarstellungen im Konzern liegen – basierend auf Geschäftsaktivitäten und deren Risikoprofil.

Das ermöglicht mehr Flexibilität, erfordert aber ein deutlich tieferes Verständnis des Geschäftsmodells und des internen Kontrollumfelds des Konzerns. Diese Analyse muss bereits in der Planungsphase der Prüfung abgeschlossen sein.

Praktische Folgen: Mehr Aufwand, frühere Abstimmung

Für internationale Konzerne und Unternehmen mit komplexen Strukturen sind die praktischen Auswirkungen sofort spürbar. Die Prüfungsteams beginnen in diesen Wochen mit der Arbeit an den Abschlüssen für 2025. Unternehmen müssen sich auf intensivere Nachfragen zu ihren Tochtergesellschaften einstellen.

Experten sehen drei Hauptauswirkungen:

  1. Frühere und intensivere Abstimmung: Die Anforderungen an die Kommunikation wurden verschärft. Konzernprüfer müssen ihre Erwartungen früher an Teilprüfer kommunizieren. Diese sind verpflichtet, ihre Erkenntnisse detaillierter zurückzumelden.
  2. Erhöhter Dokumentationsaufwand: Die Norm verlangt einen strengeren Nachweis darüber, wie der Konzernprüfer die Arbeit der Teilprüfer einbindet und überwacht. Das dürfte den administrativen Aufwand für Prüfungsgesellschaften und letztlich auch die Prüfungshonorare erhöhen.
  3. Detailliertere Risikobewertung: Gefordert wird jetzt eine granularere Risikoanalyse auf Ebene einzelner Bilanzposten. Prüfer werden Konsolidierungsprozesse und Aggregationsrisiken schärfer unter die Lupe nehmen als je zuvor.

Doppelter Druck: Strengere Prüfung und schärfere Aufsicht

Die neuen Prüfungsvorschriften treffen auf weitere regulatorische Schwerpunkte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat signalisiert, dass sie bei den Abschlüssen für 2025 besonders auf die Lageberichte achten wird. Im Fokus steht, wie Unternehmen die Auswirkungen von makroökonomischer Volatilität und geopolitischen Risiken offenlegen.

Während sich ISA [DE] 600 auf die Methodik der Prüfung konzentriert, gibt die BaFin die inhaltlichen Schwerpunkte vor. Diese Konvergenz aus strengeren Prozessen und schärferer inhaltlicher Aufsicht stellt Bilanzierende vor große Herausforderungen. Das IDW hat zudem Folgeänderungen an anderen Standards vorgenommen, um ein kohärentes Regelwerk zu gewährleisten.

Ausblick: Anspruchsvolle Prüfungssaison hat begonnen

Wie wird der Markt die neue Norm in der Praxis umsetzen? Diese Frage bewegt die Branche, während die „Busy Season“ der Prüfer im Januar und Februar Fahrt aufnimmt. Der Konsens unter Experten: Der Übergang ist anspruchsvoll, aber die überarbeitete Norm wird die Qualität von Konzernprüfungen langfristig erhöhen. Sie schließt Überwachungslücken und stellt sicher, dass wesentliche Risiken in komplexen Strukturen nicht übersehen werden.

Unternehmen, die das Gespräch mit ihren Prüfern über die Änderungen noch nicht gesucht haben, sollten dies nun dringend nachholen. Sonst drohen Verzögerungen bei der Fertigstellung der Jahresberichte für 2025. Die volle Wirkung von ISA [DE] 600 (Revised) wird sich in den Prüfungsurteilen der kommenden Monate zeigen und einen neuen Maßstab für Prüfungsqualität in Deutschland setzen.

Anzeige

PS: Unternehmen ab bestimmter Größe müssen Meldekanäle rechtskonform betreiben – handeln Sie, bevor Prüfungen Verzögerungen bei Jahresabschlüssen verursachen. Der kostenlose Leitfaden bietet Checklisten, Rollenbeschreibungen und konkrete Umsetzungsschritte, mit denen Sie Hinweissysteme schnell auditfähig machen. Besonders nützlich für Vorstand, Compliance und Konzernrevisoren. Praxisleitfaden Hinweisgeberschutzgesetz kostenfrei anfordern

@ boerse-global.de