Neue Helm-Norm: DGUV verschärft Regeln für Arbeitsschutz
08.01.2026 - 07:06:11Ab sofort gelten in deutschen Betrieben verschärfte Vorgaben für Schutzhelme. Grund sind eine komplett überarbeitete DGUV-Regel und ein neuer DIN-Standard, die die Auswahl von Industriehelmen grundlegend verändern. Sicherheitsverantwortliche müssen ihre Bestände und Gefährdungsbeurteilungen dringend prüfen.
Die größte Neuerung ist die Aufteilung der Industriehelme in zwei Leistungsklassen. Der neue DIN EN 397:2025-Standard unterscheidet zwischen Typ 1 und Typ 2. Während Typ 1 dem bisherigen Schutzniveau entspricht, sind Typ-2-Helme für erhöhte Risiken konzipiert. Sie müssen die doppelte Aufprallenergie am Scheitel aushalten und werden verpflichtend auf Seitenaufprall getestet. Zudem verfügen sie über ein Kinnband mit einer Auslösekraft von mindestens 500 Newton, das bei Stürzen sicher hält.
Die Entscheidung, welcher Typ benötigt wird, muss explizit in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Auf den Helmen selbst sind die Klassen künftig mit „T1“ oder „T2“ gekennzeichnet – eine wichtige Hilfe für Kontrollen.
Die neue DIN EN 397:2025 schreibt vor, dass Arbeitgeber den benötigten Helmtyp in der Gefährdungsbeurteilung festhalten. Viele Betriebe haben dafür keine geprüften Vorlagen – das kann bei Kontrollen zu Nachforderungen oder Bußgeldern führen. Der kostenlose Download bietet fertige Gefährdungsbeurteilungs‑Vorlagen, praxisnahe Checklisten und einen klaren Leitfaden, wie Sie Gefährdungen systematisch bewerten und die passenden Helmklassen (T1/T2) rechtssicher auswählen. Ideal für Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche in Produktion, Bau und Handwerk. Gefährdungsbeurteilungen jetzt kostenlos herunterladen
Klarheit für Kletter- und Fahrradhelme
Die überarbeitete DGUV Regel 112-193 schafft erstmals klare Kriterien für den Einsatz alternativer Kopfschützer. Kletterhelme (DIN EN 12492) oder Fahrradhelme (DIN EN 1078) dürfen im Betrieb nur verwendet werden, wenn sie im konkreten Risikoszenario mindestens gleichwertigen Schutz wie ein Industriehelm bieten. Das muss nachgewiesen werden. Bei Kletterhelmen ist etwa zu prüfen, ob deren Belüftungsöffnungen ein Durchdringen von spitzen Gegenständen ermöglichen.
Für Anstoßkappen (DIN EN 812) gelten weiterhin strenge Einschränkungen. Sie schützen nur vor dem Anstoßen des Kopfes an feste Objekte. Ihr Einsatz ist verboten, wo die Gefahr fallender, umstürzender oder geworfener Gegenstände besteht. Arbeitgeber müssen nun dokumentieren, warum sie sich für eine Anstoßkappe statt eines Helms entscheiden.
Übergangsfrist und praktische Umsetzung
Aktuell läuft eine Übergangsfrist. Noch intakte Helme nach alter Norm dürfen weiter genutzt werden. Alle Neubeschaffungen ab 2026 sollten sich jedoch an der neuen Klassifizierung orientieren. Hersteller bringen bereits entsprechend gekennzeichnete Modelle auf den Markt.
Die neuen Standards ermöglichen auch eine Erweiterung um Zusatzeigenschaften. Beide Helmtypen können nun optional für Schutz gegen Spritzer geschmolzenen Metalls, für sehr niedrige Temperaturen (bis -30°C) oder als elektrisch isolierende Helme (bis 440 V Wechselspannung) zertifiziert werden. Diese Eigenschaften müssen jedoch auf Basis der konkreten Gefahren am Arbeitsplatz gezielt ausgewählt werden.
Für Sicherheitsverantwortliche heißt das: Die Zeit der pauschalen Helmbeschaffung ist vorbei. Künftig zählt die präzise, risikobasierte Auswahl. Der erste Schritt ist die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen und der internen PSA-Kataloge.
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