Gefahrgut-Vorschriften, Logistikbranche

Neue Gefahrgut-Vorschriften fordern Logistikbranche heraus

30.01.2026 - 10:53:12

Verschärfte Transportvorschriften für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien treten in Kraft und verpflichten Logistikunternehmen zu umfassenden Mitarbeiterschulungen.

Ab sofort gelten verschärfte Schulungsregeln für den Transport von Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien. Die neuen Vorgaben betreffen Straße, Luft und See gleichermaßen und zwingen Unternehmen zu schnellen Anpassungen.

Einheitliche Schulung für beide Batterietypen

Seit Ende Januar 2026 müssen Compliance-Beauftragte einheitliche Schulungsanforderungen für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien umsetzen. Diese „einheitliche Unterweisung“ behandelt beide Batteriechemien parallel – eine notwendige Anpassung, da Natrium-Ionen-Batterien immer häufiger in Lieferketten auftauchen.

Die ADR 2025-Regeln sind zwar bereits seit Juli 2025 verbindlich, doch die konkrete Durchsetzung dieses Schulungsmoduls gewinnt jetzt an Dringlichkeit. Mitarbeiter müssen nicht nur über die bekannten Risiken von Lithium-Ionen-Batterien geschult werden, sondern auch über die spezifischen Handhabungsanforderungen für Natrium-Varianten.

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Diese Natrium-Energiespeichersysteme sind nun unter eigenen UN-Nummern klassifiziert: UN 3551 (Natrium-Ionen-Batterien), UN 3552 (in Geräten enthalten) und UN 3558 (Fahrzeugantrieb). Der einheitliche Ansatz soll Verwirrung auf Laderampen vermeiden, wo beide Batterietypen zunehmend vorkommen. Trotz vermarkteter Sicherheitsvorteile gelten Natrium-Ionen-Batterien strikt als Gefahrgut der Klasse 9 und erfordern spezielle Notfallmaßnahmen.

Luftfracht: Strengere Ladezustands-Grenzwerte

In der Luftfahrt trat am 1. Januar 2026 die 67. Ausgabe der IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) in Kraft. Die bedeutendste Änderung betrifft die Grenzwerte für den Ladezustand (State of Charge, SoC).

Die 30-Prozent-SoC-Beschränkung gilt nun erweitert. Betroffen sind nicht mehr nur lose Batterien, sondern auch bestimmte Kategorien von Lithium-Ionen-Batterien, die mit Geräten verpackt sind (UN 3481), sofern die Batterie 2,7 Wattstunden übersteigt. Versender und Verpacker müssen in ihre Schulungen nun Prüfschritte integrieren, die diese Einhaltung vor der Luftbeförderung sicherstellen.

Zudem führt IATA DGR 2026 formalisierte Versandbezeichnungen für Hybridfahrzeuge ein, etwa „Fahrzeug, hybrid, mit entzündlichem Gas betrieben“. Diese Klarstellungen sollen Risiken komplexer Antriebssysteme während des Flugs besser identifizierbar machen.

Seetransport: IMDG-Code beendet Grauzone

Auch die Seeschifffahrt passt sich an. Seit dem 1. Januar 2026 ist die IMDG-Code-Änderung 42-24 weltweit verbindlich. Sie beendet eine Übergangs-„Grauzone“ für alternative Batteriechemien.

Spediteure müssen sicherstellen, dass ihr Seefracht-Personal in der distincten Klassifizierung von Natrium-Ionen-Batterien geschult ist. Früher nutzten manche Versender Ausnahmen oder generische Klassifizierungen. Jetzt regelt der Code diese Artikel explizit als Gefahrgut. Die Änderung bringt auch spezifische Stau- und Trennanforderungen, die sofortige Aktualisierungen der „funktionsspezifischen“ Schulungen für Hafenpersonal erfordern.

Nationale Durchsetzung wird verschärft

In Deutschland wurde am 28. Januar 2026 die Liste der zuständigen nationalen Behörden für den Transport radioaktiver Materialien aktualisiert. Diese routinemäßige administrative Änderung verpflichtet Gefahrgutbeauftragte, ihre Notfallkontaktlisten und Meldeverfahren sofort anzupassen.

Zugleich ist die Toleranzfrist für bestimmte Kennzeichnungsanforderungen abgelaufen. Das führt zu strengeren Kontrollen an der Straße. Behörden legen besonderes Augenmerk auf die korrekte Kennzeichnung „beschädigter oder defekter“ Batterien – eine Kategorie, deren Spezifikationen im letzten Regulierungszyklus verschärft wurden.

Schulungsstau droht bei Logistikern

Das Zusammentreffen dieser Anforderungen im Januar 2026 hat für viele Logistikdienstleister einen „Schulungsstau“ verursacht. Sicherheitsberater raten Unternehmen dringend, ihre Schulungsmaterialien zu überprüfen. Diese müssen explizit drei Schlüsselbereiche abdecken: die einheitlichen Natrium/Lithium-Protokolle, die erweiterten IATA-SoC-Grenzwerte und die neuen IMDG-Klassifizierungen.

Gültige Schulungszertifikate nach alten Vorschriften behalten zwar ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Die „funktionsspezifische“ Unterweisung gemäß 1.3 ADR muss jedoch sofort aktualisiert werden. Können Unternehmen bei Kontrollen nicht nachweisen, dass ihr Personal über die 2026er Änderungen instruiert wurde, drohen empfindliche Bußgelder.

Blickt man voraus, entwerfen Regulierungsbehörden bereits den Rahmen für ADR 2027. Experten erwarten weitere Verschärfungen bei Regeln zum Batterierecycling und zum Transport von Altfahrzeugen. Für das restliche Jahr 2026 bleibt der Fokus der Logistikbranche jedoch auf der rigorosen Umsetzung der einheitlichen Batterie-Schulungsstandards – um Transportstopps zu vermeiden und die compliance über alle Verkehrsträger hinweg sicherzustellen.

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