DGUV, Vorschrift

Neue DGUV Vorschrift 2: Mehr Pflichten, mehr Flexibilität

03.01.2026 - 21:12:12

Ab sofort müssen Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte ihre Fortbildung lückenlos nachweisen. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 trat am 1. Januar 2026 in Kraft und markiert einen Systemwechsel im Arbeitsschutz. Kern der Neuerung ist der verpflichtende Fortbildungsnachweis im Jahresbericht. Gleichzeitig erlaubt die Regelung erstmals digitale Beratung – ein längst überfälliger Schritt für die moderne Arbeitswelt.

Die größte Veränderung betrifft die jährliche Berichterstattung. Sicherheitsfachkräfte (Sifa) und Betriebsärzte müssen ihren Arbeitgebern nun konkret belegen, welche Qualifizierungsmaßnahmen sie absolviert haben. Bisher war die kontinuierliche Fortbildung zwar vorgeschrieben, ein verbindlicher Nachweis im Bericht fehlte jedoch.

„Diese Lücke in der Qualitätssicherung wird jetzt geschlossen“, analysiert ein Branchenkenner. Arbeitgeber erhalten damit ein Instrument, um die Expertise ihrer beauftragten Fachleute besser bewerten zu können. Der Schritt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zielt darauf ab, dass Unternehmen stets auf dem aktuellsten Stand von Recht, Technik und Arbeitspsychologie beraten werden.

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Digitalberatung: Erlaubt, aber begrenzt

Die Vorschrift legalisiert, was in der Praxis längst Alltag ist: die digitale Beratung. Sicherheitsfachkräfte dürfen einen Teil ihrer Pflichtstunden nun per Video oder Telefon ableisten. Doch es gibt klare Grenzen.

In der regulären Grundbetreuung sind maximal ein Drittel der Stunden digital möglich. In begründeten Einzelfällen kann dieser Anteil auf die Hälfte steigen. Eine zentrale Bedingung bleibt: Die Fachkraft muss die Betriebsstätte zuvor persönlich in Augenschein genommen haben. Dieses Hybridmodell soll die Betreuung dezentraler Teams erleichtern, ohne das Prinzip der Ortskenntnis aufzugeben.

Entlastung für den Mittelstand und neue Fachkräfte

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren direkt von der Reform. Die Obergrenze für das vereinfachte „Unternehmermodell“ (Alternative Bedarfsorientierte Betreuung) wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr Betriebe können sich so über Kompetenzzentren beraten lassen, was Bürokratie und Kosten reduziert.

Gleichzeitig soll der Fachkräftemangel gelindert werden. Der Zugang zur Sifa-Ausbildung wurde geöffnet: Absolventen naturwissenschaftlicher Fächer wie Physik, Chemie oder Biologie können nun in den Beruf einsteigen. Bisher dominierten vor allem Ingenieure und Meister diese Rolle.

Mehr Sicherheit, mehr Haftungsschutz

Die Verschärfung kommt zur rechten Zeit. Die Arbeitswelt wird komplexer – von psychischen Belastungen im Homeoffice bis zu neuen Risiken durch Künstliche Intelligenz in der Produktion. Der Bedarf an fundierter Expertise ist hoch.

Rechtsexperten sehen in der Dokumentationspflicht zwar mehr Aufwand, aber auch einen klaren Vorteil für Unternehmen: Sie verschafft Arbeitgebern einen haftungsrechtlichen Audit-Trail. Können sie nachweisen, dass sie eine qualifizierte Fachkraft mit aktuellen Fortbildungen beauftragt haben, stärkt das ihre Position im Fall eines Unglücks.

Das müssen Unternehmen jetzt tun

Die Regelung gilt sofort. Unternehmen sollten daher umgehend handeln, um für das Geschäftsjahr 2026 konform zu sein.

  • Verträge prüfen: Dienstleistungsvereinbarungen mit externen Sifas sollten auf die neuen Berichtspflichten angepasst werden.
  • Fortbildungsplan anfordern: Arbeitgeber sollten sich den Qualifizierungsplan ihrer Sicherheitsfachkraft für 2026 bestätigen lassen.
  • Hybrid-Strategie festlegen: Wer digitale Beratungsstunden nutzen will, muss die vorangegangene Vor-Ort-Begehung dokumentieren.

Marktbeobachter erwarten, dass die ersten Jahresberichte nach neuem Standard Anfang 2027 ein differenziertes Bild der Fortbildungslandschaft zeichnen werden. Qualitätsorientierte Anbieter dürften gestärkt aus dieser Transparenzoffensive hervorgehen. Für die deutsche Wirtschaft beginnt jetzt die Phase der Umsetzung.

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