Dach-Richtlinie, Arbeitsschutz

Neue Dach-Richtlinie verschärft Arbeitsschutz ab 2026

11.01.2026 - 12:12:12

Absturzsicherung wird Pflicht: Mit der überarbeiteten Flachdachrichtlinie und verschärften DGUV-Standards beginnt für die deutsche Bau- und Facility-Management-Branche ein neues Kapitel in Sachen Arbeitssicherheit. Die Einhaltung der Vorgaben ist nicht mehr nur Formsache, sondern entscheidet über Haftungsfragen und betriebliche Kontinuität.

Seit Januar 2026 gilt die überarbeitete Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie in vollem Umfang. Die Neufassung macht barrierefreie Übergänge verpflichtend und verschärft die Anforderungen an statische Sicherheit und Zugänglichkeit. Parallel dazu läuft die Umsetzung der bereits im September 2025 veröffentlichten DGUV Information 201-056 zum Schutz gegen Abstürze auf Dächern.

Diese doppelte Regulierung schafft einen strengen Rahmen für Architekten, Bauherren und Sicherheitsingenieure. Die größte Herausforderung: Sicherheitssysteme müssen nahtlos in die Dachabdichtung integriert werden, um Wärmebrücken und Bauschäden zu vermeiden. Hersteller arbeiten bereits unter Hochdruck an angepassten Produktportfolios.

DGUV 201-056 setzt klare Prioritäten

Während die Flachdachrichtlinie neu ist, stellt die DGUV Information 201-056 weiterhin die zentrale Referenz für Planung und Prüfung von Steigschutz- und Absturzsicherungen dar. Die Norm führt eine klare Hierarchie ein: Kollektivschutz hat strikten Vorrang.

Sicherheitsverantwortliche müssen Dachbereiche jetzt nach einer Matrix aus Instandhaltungsintensität und Personenqualifikation klassifizieren. Drei Ausstattungsklassen (A, B und C) richten sich danach, wie häufig ein Dach betreten wird. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist nur noch zulässig, wenn strukturelle Lösungen technisch unmöglich sind. Facility-Manager setzen daher vermehrt auf Nachrüstungen wie Geländer und Brüstungserhöhungen.

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Wintergefahr unterstreicht Dringlichkeit

Wie akut die Thematik ist, zeigte eine gemeinsame Warnung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) vom 8. Januar 2026. Anlass waren schwere Winterwetterlagen in weiten Teilen Deutschlands.

Die Verbände warnten eindringlich vor dem unbefugten Betreten schneebedeckter Dächer durch Laien. Nasser, schwerer Schnee könne die statische Tragfähigkeit eines Dachs rasch überlasten. Dachräumarbeiten seien ausschließlich qualifizierten Fachkräften mit geeigneten Auffangsystemen vorbehalten. Damit wird klar: Die Einhaltung der Normen ist keine Bürokratie, sondern Voraussetzung für die Notfallvorsorge. Eigentümer, die ihre Absturzsicherung nicht instand halten, riskieren erhebliche Haftungsfolgen.

Innovationen für mehr Rechtssicherheit

Der verschärfte Regulierungsrahmen löst eine Innovationswelle aus. So kündigte HYMER-Steigtechnik am 7. Januar 2026 neue HYGHTS-Geländersysteme an, die speziell die DGUV-201-056-Anforderungen erfüllen. Die modularen Systeme ermöglichen Kollektivschutzzonen, ohne die empfindliche Dachhaut zu durchdringen – eine direkte Antwort auf die doppelten Anforderungen.

„Der Markt verlangt Lösungen, die ergonomische Sicherheit mit Rechtssicherheit verbinden“, erklärt Christian Frei, Vertriebsleiter bei HYMER-Leichtmetallbau. Digitale Konfigurationstools, die die Einhaltung der Zwei-Meter-Regel in Echtzeit prüfen, spiegeln den Trend zum digitalen Compliance-Management wider. Auch andere Marktführer wie SKYLOTEC und ZARGES erweitern ihre Serviceangebote um umfassende Lebenszyklus-Dokumentation.

Vier-Punkte-Check für die Praxis

Für Sicherheitsingenieure und Facility-Manager bedeutet der Jahresbeginn 2026 konkreten Handlungsbedarf. Experten empfehlen einen Vier-Punkte-Check:

  1. Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren: An die neuen Personengruppen und Instandhaltungsfrequenzen der DGUV 201-056 anpassen.
  2. Anschlagpunkte prüfen: Sicherstellen, dass alle dauerhaften Anschlagpunkte und Schienensysteme die jährliche Sachkundigenprüfung durchlaufen haben. Die Dokumentation muss die Kompatibilität mit den neuen Abdichtungsregeln ausweisen.
  3. Kollektivschutz priorisieren: Bei geplanten Sanierungen 2026 die Machbarkeit permanenter Umwehrungen prüfen.
  4. Notfallvorsorge bestätigen: Zugangswege für Schneeräumung oder Notreparaturen müssen klar gekennzeichnet und mit zertifiziertem Absturzschutz ausgestattet sein.

Ausblick: Messe Dach+Holz als Gradmesser

Der Branchenfokus richtet sich nun auf die Fachmesse Dach+Holz International Ende Februar 2026 in Köln. Sie wird als zentrale Plattform für die Diskussion der praktischen Umsetzung der neuen Richtlinie erwartet.

Rechtsexperten rechnen zudem damit, dass 2026 die ersten größeren Haftungsfälle gegen Bauherren verhandelt werden, die Altsysteme nicht auf den Stand von September 2025 nachgerüstet haben. Die Schonfrist ist vorbei. Der „Stand der Technik“ erfordert nun strikte Befolgung der DGUV 201-056. Die Integration digitaler Zwillinge zur Verwaltung von Sicherheitsassets wird zum Standard. Der QR-Code am Anschlagpunkt, der sofort den Prüfstatus preisgibt, ist im anspruchsvollen Compliance-Umfeld 2026 keine Spielerei, sondern betriebliche Notwendigkeit.

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