Arbeitsschutz-Richtlinien, Lithium-

Neue Arbeitsschutz-Richtlinien für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien erschienen

08.12.2025 - 15:59:12

Ein Meilenstein für die Arbeitssicherheit: Erstmals gibt es eine einheitliche Unterweisung, die sowohl Lithium- als auch Natrium-Ionen-Batterien abdeckt. Die am heutigen Montag veröffentlichte “Mitarbeiteranweisung Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien” des Münchner Fachverlags TECVIA GmbH reagiert auf die neuen ADR-2025-Vorschriften – und schließt damit eine kritische Compliance-Lücke in deutschen Betrieben.

Bislang mussten sich Sicherheitsbeauftragte mit Provisorien behelfen. Während für Lithium-Ionen-Batterien längst strenge Richtlinien gelten, blieb der Umgang mit der neuen Natrium-Ionen-Technologie regulatorisches Niemandsland. Das rächt sich: Mit der wachsenden Verbreitung dieser als sicherer geltenden Alternative in Gabelstaplern und Speichersystemen steigt das Risiko von Fehleinschätzungen im Lageralltag.

Die neue Anweisung harmonisiert erstmals die unterschiedlichen Anforderungen beider Batterietypen. Herzstück ist eine “10-Punkte-Essentials”-Übersicht, mit der Beschäftigte direkt vor Ort Gefahren erkennen und korrekt reagieren können. “Die Integration der Natrium-Ionen-Technik ist keine Formalität”, betont TECVIA in der Begleitdokumentation. “Sie spiegelt die veränderte Realität der industriellen Energiespeicherung wider.”

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Passend zum Thema ADR-Änderungen und einheitliche Unterweisungen: Viele Betriebe übersehen in Gefahrgut-Schulungen die speziellen Vorgaben für die neuen UN-Nummern wie UN 3551 und UN 3552 – das kann beim Transport oder der Rücknahmelogistik von Batterien schnell kritisch werden. Ein kostenloses Praxis-Paket liefert fertige PowerPoint-Folien, einen Unterweisungsnachweis, ein kurzes Wissensquiz und konkrete Inhalte nach ADR 1.3, damit Sie Schulungen rechtssicher und zügig vorbereiten. Ideal für Gefahrgutbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte und Lagerleiter, die Zeit sparen und Bußgelder vermeiden wollen. Gefahrgut-Unterweisung jetzt gratis herunterladen

Konkret bedeutet das: Mitarbeiter lernen, wie sich die Handhabung einer Standard-Staplereinheit von der Bearbeitung einer defekten Retoure unterscheidet – ein Unterschied, der im Zweifelsfall über Brandschutz entscheidet.

ADR 2025 macht ernst

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Seit dem 1. Januar 2025 gelten für Natrium-Ionen-Batterien die eigenen UN-Nummern UN 3551 (eigenständige Batterien) und UN 3552 (Batterien in Geräten). Was nach bürokratischem Detail klingt, hat weitreichende Folgen: Transportdokumente, Kennzeichnung und Notfallpläne müssen nun klar differenzieren.

Die bisherige Praxis, Natrium-Ionen-Technik unter Ausnahmeregelungen oder Sammelkategorien zu führen, ist damit Geschichte. Die neue Mitarbeiteranweisung stellt klar: Auch wenn Natrium-Ionen-Batterien weniger zu thermischem Durchgehen neigen als ihre Lithium-Pendants, bergen sie elektrische und chemische Gefahren, die spezifische Notfallprotokolle erfordern.

Defekte Batterien: Die unterschätzte Gefahr

Besonders brisant ist das erweiterte Kapitel zur “Rücknahmelogistik und defekten Batterien”. Der Umgang mit beschädigten Energiespeichern gilt als eines der höchsten Risiken in Logistik und Entsorgung. Die Anweisung liefert detaillierte Entscheidungsbäume:

  • Grüner Status: Unbeschädigt, Routinehandhabung möglich
  • Gelber Status: Verdacht auf Schaden, Quarantäne und Diagnose erforderlich
  • Roter Status: “Kritisch defekt” nach Sondervorschrift SV 376, Spezialverpackung und sofortige Isolation

Warum der Fokus gerade hier? Das “Recht auf Reparatur” hat die Zahl zurückkommender Gebrauchtbatterien drastisch erhöht. Lagerhallen sehen sich mit einem Zustrom potenziell gefährlicher Einheiten konfrontiert. Der fatale Fehler: eine kritisch beschädigte Batterie als Standardfracht zu behandeln. Solche Verwechslungen haben in der Vergangenheit zu zahlreichen Lagerbränden geführt.

Industrie atmet auf

Die Veröffentlichung trifft einen Nerv. Seit 2024 pilotieren deutsche Fertigung und Logistik verstärkt Natrium-Ionen-Batterien – nicht zuletzt wegen ihrer Unabhängigkeit von kritischen Rohstoffen wie Lithium und Kobalt. “Bis jetzt mussten Sicherheitsbeauftragte provisorische Anleitungen zusammenstückeln”, erklärt die Arbeitsschutzspezialistin Dr. Hannah Weber. “Ein standardisiertes, nachweisbares Unterweisungswerkzeug für beide Chemien vereinfacht die Compliance-Last erheblich.”

Der Clou: Das beigefügte Dokumentationsformular ermöglicht eine lückenlose Archivierung der jährlichen Unterweisungspflicht nach DGUV-Vorschriften – essenziell für Versicherungsprüfungen und Haftungsfragen.

Ausblick: Digitaler Batteriepass kommt

Ab 2026 wird die Sache noch datengetriebener. Der verpflichtende “Digitale Batteriepass” ermöglicht dann den Sofortzugriff auf chemische Zusammensetzung und Gesundheitszustand per QR-Code. Doch bis dahin gilt: physische Handhabung und visuelle Inspektion bleiben die Säulen der Sicherheit.

Für deutsche Unternehmen heißt das konkret: Sicherheitsunterweisungen aktualisieren – und zwar jetzt. Mit der TECVIA-Anweisung liegt das nötige Werkzeug vor, um Belegschaften auf die duale Realität einer lithium- und natriumgetriebenen Industrielandschaft vorzubereiten. Experten raten, Gefährdungsbeurteilungen noch vor Jahresende zu überarbeiten und die neuen Module zu integrieren. Denn die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt.

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PS: Für alle, die jetzt Unterweisungen anpassen müssen – dieses Paket enthält zusätzlich eine editierbare Nachweisvorlage und ein kurzes Wissensquiz, mit denen Sie die jährlichen Schulungen stichfest dokumentieren und gegenüber Aufsichtsbehörden belegen können. Besonders praktisch: Fertige Folien reduzieren den Vorbereitungsaufwand auf unter 30 Minuten, sodass Lagerleiter und Sicherheitsverantwortliche schnell einsatzbereite Schulungen erstellen. Unterweisungs‑Material für Gefahrgut & Batterien sichern

@ boerse-global.de