Arbeitsschutz-Regeln, Fokus

Neue Arbeitsschutz-Regeln: Fokus auf Zeitdruck und Digitalisierung

02.01.2026 - 14:05:12

Die reformierte Arbeitsschutzvorschrift stellt Zeitdruck ins Zentrum der Gefährdungsbeurteilung und erleichtert kleinen Betrieben die Compliance. Unternehmen müssen ihre Prozesse nun anpassen.

Ab sofort gelten in Deutschland verschärfte Vorschriften zum psychischen Arbeitsschutz. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 trat zum Jahreswechsel in Kraft und stellt den Umgang mit Zeitdruck ins Zentrum der Gefährdungsbeurteilung. Gleichzeitig erleichtert sie kleinen Betrieben die Compliance und öffnet die Sicherheitsberatung für digitale Formate.

Mehr Flexibilität für kleine Unternehmen

Die wohl spürbarste Änderung betrifft Kleinbetriebe. Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten – statt bisher 10 – können nun das vereinfachte Betreuungsmodell nach Anlage 1 wählen. Dieses Modell setzt auf anlassbezogene Unterstützung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) und verzichtet auf starre Mindestbetreuungszeiten. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne den Schutz der Beschäftigten zu vernachlässigen.

Voraussetzung bleibt eine systematische Gefährdungsbeurteilung. Gerade für diese wird der psychische Arbeitsschutz nun deutlich strenger. Branchenverbände wie die BGN und UKBW weisen darauf hin, dass der Zugang zu ihren Kompetenzzentren von einer aktiven Auseinandersetzung mit den Risikofaktoren abhängt.

Das Herzstück der Reform ist die Aufwertung der psychischen Belastung im Arbeitsschutz. Konkret rückt der Faktor Zeitdruck in den Vordergrund. Die aktualisierte Vorschrift verpflichtet Arbeitgeber nun explizit, Arbeitsprozesse, die zu chronischem Zeitstress führen, in der Gefährdungsbeurteilung zu analysieren und zu bewerten.

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Hintergrund sind alarmierende Daten. Laut dem DGUV-Barometer empfindet über die Hälfte der Beschäftigten zunehmenden Zeitdruck und ein schlechteres Betriebsklima als große Belastung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) warnt seit Langem vor den gesundheitlichen Folgen. Unkontrollierter Zeitdruck führt zu Erschöpfung, langfristigen Ausfällen und sinkender Produktivität.

Was bedeutet das in der Praxis? Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte müssen künftig genau hinschauen: Wie hoch ist das Arbeitspensum? Wie sind die Deadlines gesetzt? Wie häufig werden Mitarbeiter unterbrochen? Unternehmen, die diese Faktoren nicht dokumentieren, müssen ab diesem Quartal mit verstärkten Kontrollen der Aufsichtsbehörden rechnen.

Sicherheitsberatung wird digitaler und interdisziplinärer

Die Reform bringt auch technischen Fortschritt. Bis zu ein Drittel der Grundbetreuung darf jetzt digital erfolgen – etwa per Videosprechstunde oder digitaler Arbeitsplatzanalyse. Dies soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Beratung flexibler machen.

Allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Bevor digitale Formate genutzt werden können, muss sich die Sicherheitsfachkraft weiterhin persönlich einen Eindruck vom Betrieb vor Ort verschaffen. Nur so lassen sich physische und psychische Belastungsfaktoren zuverlässig beurteilen.

Ein weiterer Paradigmenwechsel betrifft die Qualifikation der Sicherheitsexperten. Ab sofort können auch Absolventen der Arbeits- und Organisationspsychologie zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden – ein traditionelles Ingenieursstudium ist nicht mehr zwingend erforderlich. Diese Öffnung unterstreicht, welches Gewicht psychologisches Know-how im modernen Arbeitsschutz hat.

Das müssen Unternehmen jetzt prüfen

Für Personalabteilungen und Compliance-Verantwortliche beginnt nun die Umsetzungsphase. Rechtsexperten von Haufe raten dazu, bestehende Verträge mit externen Sicherheitsdiensten umgehend zu überprüfen. Sie müssen den neuen Berechnungen der Anlage 2 entsprechen, die für die Grundbetreuung eine Mindestaufteilung von 20 Prozent der Zeit auf Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte vorschreibt.

Der Fokus auf psychische Belastung wird sich voraussichtlich noch verschärfen. Für Juni 2026 ist die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in deutsches Recht geplant. Sie zielt zwar auf Entgeltgleichheit, macht durch ihre Berichtspflichten aber auch unfaire Arbeitsverteilung und damit verbundenen Stress transparenter.

Verbände empfehlen allen Unternehmen, spätestens im ersten Quartal ihre Gefährdungsbeurteilungen zu aktualisieren. Besonders Betriebe mit 11 bis 20 Mitarbeitern sollten prüfen, ob sie das vereinfachte Betreuungsmodell nutzen können. Wer die neuen Pflichten zum psychischen Arbeitsschutz ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern verspielt auch die Chancen der vereinfachten Regelungen.

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