Produktion/Absatz, Wettbewerb

Kartellamt: SchĂ€rfere Missbrauchsaufsicht fĂŒr Microsoft

30.09.2024 - 13:31:46 | dpa.de

Nach Amazon US0231351067, Google US02079K1079 und Meta US30303M1027 hat das Bundeskartellamt auch fĂŒr Microsoft US5949181045 eine "ĂŒberragende marktĂŒbergreifende Bedeutung fĂŒr den Wettbewerb" festgestellt.

Mit dieser Feststellung ist die Bonner Behörde nun in der Lage, den weltgrĂ¶ĂŸten Softwarekonzern einer schĂ€rferen Aufsicht zu unterziehen und GeschĂ€ftspraktiken, die den Wettbewerb gefĂ€hrden, zu untersagen.

Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte, die Produkte von Microsoft seien in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwĂ€rtig. "Historischer Ausgangspunkt des Unternehmens ist das Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung einnimmt." Dazu kĂ€men die Office-Anwendungen und weitere vielfĂ€ltig miteinander verbundene Software-Angebote. "Das Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stĂ€rker als je zuvor, denn ĂŒber alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und KĂŒnstliche Intelligenz, SchlĂŒsseltechnologien, in denen Microsoft durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position untermauert hat."

Ein Sprecher von Microsoft erklĂ€rte: "Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, fĂŒr ein faires Wettbewerbsumfeld zu sorgen und werden konstruktiv und verantwortungsvoll mit dem Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten."

SchÀrfer als das europÀische DMA

Mit der Entscheidung des Bundeskartellamts wird die Aufsicht von Microsoft ĂŒber den europĂ€ischen Digital Market Act (DMA) hinaus ausgeweitet. Nach den Bestimmungen des DMA wurde bei Microsoft nur fĂŒr Windows und das soziale Netzwerk LinkedIn eine sogenannte Gatekeeper-Funktion festgestellt. Die EuropĂ€ische Kommission prĂŒft noch, ob die Microsoft-Dienste Bing, Edge und Microsoft Advertising ebenfalls als Gatekeeper-Dienste eingestuft und damit strenger reguliert werden sollen. Die weit verbreiteten Office-Anwendungen sowie Cloud-Dienste wie OneDrive und Azure fallen dagegen bislang nicht unter den Anwendungsbereich des DMA.

Mundt betonte, die Entscheidung des Bundeskartellamts gelte fĂŒr Microsoft insgesamt, nicht nur fĂŒr einzelne Dienste oder Produkte. "Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefĂ€hrdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift." Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktĂŒbergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefĂ€hrden.

So schÀtzen die Börsenprofis Produktion/Absatz Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis Produktion/Absatz Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
US02079K1079 | PRODUKTION/ABSATZ | boerse | 65854131 |