Mutterschutzgesetz: Neuer Schutz bei Fehlgeburt, Selbstständige warten weiter
16.12.2025 - 13:51:12Das Jahr endet mit einer gemischten Bilanz im Mutterschutzrecht. Während Beschäftigte seit Juni bei einer Fehlgeburt besser abgesichert sind, harren Selbstständige weiter auf eine Lösung – und die geplante „Familienstartzeit“ für Partner liegt auf Eis.
Die Debatte um das Mutterschutzgesetz bleibt für Personalabteilungen und die Politik ein zentrales Thema. 2025 brachte mit dem gestaffelten Schutz nach Fehlgeburten einen historischen Fortschritt. Doch entscheidende Lücken klaffen weiter, vor allem bei der lang versprochenen Einbeziehung selbstständiger Frauen. Die neue CDU/SPD-Koalition steht unter Druck, ihren Zeitplan für Anfang 2026 einzuhalten.
Die wichtigste Neuerung des Jahres trat am 1. Juni 2025 in Kraft. Das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes schloss eine schmerzhafte Lücke. Bislang hatten Frauen bei einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche keinen gesetzlichen Kündigungsschutz und kein Beschäftigungsverbot.
Jetzt gilt ein gestufter Schutz, dessen Dauer vom Stadium der Schwangerschaft abhängt:
* Ab der 13. Woche: 2 Wochen Schutz
* Ab der 17. Woche: 6 Wochen Schutz
* Ab der 20. Woche: 8 Wochen Schutz
In dieser Zeit gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Eine frühere Rückkehr ist nur mit ausdrücklicher Erklärung der Frau möglich. Erste Analysen zeigen, dass die Regelung betroffenen Mitarbeiterinnen die nötige Zeit für körperliche und seelische Erholung gibt – ohne Umweg über die Krankschreibung.
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Offene Baustelle: Selbstständige ohne Absicherung
Während Beschäftigte profitieren, stehen selbstständige Frauen weiter im Regen. Sie haben bis heute keinen Anspruch auf Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld, es sei denn, sie haben spezielle freiwillige Versicherungen.
Die neue Große Koalition hat sich zwar der Problematik angenommen. Die Umsetzung stockt jedoch an der Finanzierungsfrage. Anders als bei Angestellten, wo die Umlage U2 die Kosten trägt, gibt es für Selbstständige keinen Solidarmechanismus.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bestätigte im Oktober, an einer Lösung zu arbeiten, die Selbstständige nicht übermäßig belastet. „Ich gehe davon aus, dass wir zu Beginn des nächsten Jahres einen Vorschlag dem Parlament vorlegen werden“, so Prien.
Verbände wie der Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) erhöhen den Druck. Sie warnen, dass die Schutzlücke weibliche Gründerinnen existenziell gefährdet und den Zielen der Politik zuwiderläuft. Gefordert wird ein steuerfinanziertes Modell oder eine breiter basierte Solidaritätsabgabe.
Stillstand: „Familienstartzeit“ liegt auf Eis
Die dritte Säule der Reform, die sogenannte „Familienstartzeit“, ist politisch ins Stocken geraten. Das Vorhaben der ehemaligen Ministerin Lisa Paus (Grüne), Partnern zehn Tage bezahlte Freistellung nach der Geburt zu gewähren, hat unter der neuen Koalition an Priorität verloren.
Deutschland verstößt damit weiterhin gegen die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die eine Implementierung bis August 2022 vorschrieb. Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission läuft. Für Unternehmen bedeutet das: Der Status quo bleibt. Partner müssen für die Zeit nach der Geburt Urlaub oder Elternzeit nehmen. Eine gesonderte Freistellung ist vorerst nicht in Sicht.
Ausblick 2026: Worauf Unternehmen achten müssen
Personalabteilungen sollten sich auf zwei Schwerpunkte vorbereiten:
- Einhaltung der Fehlgeburts-Regelung: Die Abwesenheitsverwaltung muss die neuen gestaffelten Schutzfristen (ab der 13. Woche) korrekt erfassen. Die Übergangsbescheinigungen, die im Juni eingeführt wurden, gelten nur noch bis 31. Dezember 2025. Ab dann sind neue, standardisierte Formulare verbindlich.
- Beobachtung der Regelung für Selbstständige: Unternehmen, die mit freien Mitarbeiterinnen zusammenarbeiten, sollten gesetzliche Änderungen im ersten oder zweiten Quartal 2026 im Blick behalten. Diese könnten Vertragsbedingungen oder Sozialbeiträge betreffen.
Die Bilanz Ende 2025 fällt zwiespältig aus: ein großer Fortschritt für betroffene Beschäftigte, aber anhaltende Unsicherheit für Selbstständige und Partner. Der Ball liegt nun bei Ministerin Prien. Ihr angekündigter Vorschlag Anfang 2026 wird zeigen, ob die verbliebenen Lücken endlich geschlossen werden.
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