Monocam, KI-Kameras

Monocam: KI-Kameras für Handyverstöße spalten Verkehrsexperten

26.01.2026 - 23:39:12

Die Debatte um den flächendeckenden Einsatz von KI-Kameras zur Handy-Erkennung im Straßenverkehr erreicht einen neuen Höhepunkt. Kurz vor dem 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar fordern Sicherheitsexperten die Technologie bundesweit, während Datenschützer vor einem massiven Grundrechtseingriff warnen.

Im Zentrum des Streits steht die Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Die Organisation hält herkömmliche Polizeikontrollen für nicht mehr ausreichend, um die hohe Zahl von Unfällen durch Smartphone-Nutzung am Steuer zu bekämpfen. Studien belegen: Das Tippen von Nachrichten während der Fahrt versechsfacht das Unfallrisiko. Der DVR plädiert daher nicht nur für die Monocam-Systeme, sondern auch für schärfere Sanktionen wie höhere Bußgelder.

Die Technologie funktioniert automatisiert: Hochauflösende Kameras filmen von Brücken schräg in Fahrzeuge. Eine künstliche Intelligenz sucht im Livestream nach verdächtigen Handhaltungen mit einem rechteckigen Gegenstand. Nur bei hoher Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes wird eine kurze Sequenz gespeichert und später von Beamten überprüft. Alle anderen Aufnahmen sollen sofort gelöscht werden.

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Fehlende Rechtsgrundlage als größtes Hindernis

Doch genau hier liegt das Problem. Juristen und Datenschützer kritisieren das Fehlen einer spezifischen bundesweiten Rechtsgrundlage. Das permanente Scannen aller Fahrzeuge stelle einen anlasslosen und tiefen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. Der Deutsche Anwaltverein verweist auf ein wegweisendes Urteil des Amtsgerichts Trier von 2023, das einen Monocam-Piloten ohne explizite Gesetzesgrundlage für rechtswidrig erklärte.

Die zentrale Frage lautet: Darf der Staat zum Zweck der Verkehrssicherheit pauschal in die Privatsphäre aller Autofahrer blicken? Kritiker fordern, dass der Gesetzgeber erst klare und strenge Regeln für den Einsatz solcher KI-Überwachungssysteme schaffen muss.

Rheinland-Pfalz zeigt, wie es gehen könnte

Ein Bundesland ist bereits einen Schritt weiter: Rheinland-Pfalz hat als bisher einziges Land eine eigene gesetzliche Grundlage im Landesrecht geschaffen. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt, das binnen Wochen hunderte Verstöße dokumentierte, läuft die Monocam dort im Regelbetrieb. Innenminister Michael Ebling sieht in der Technologie einen entscheidenden Beitrag für mehr Sicherheit und eine starke abschreckende Wirkung.

Dieses Modell wird nun von anderen Ländern aufmerksam beobachtet. Doch ist eine länderspezifische Lösung der richtige Weg? Oder braucht es eine einheitliche Bundesregelung, um einen Flickenteppich zu vermeiden?

Verkehrsgerichtstag als entscheidende Weichenstellung

Die Antwort auf diese Fragen könnte der anstehende Verkehrsgerichtstag in Goslar liefern. Die Tagung wird zur zentralen Plattform für den Schlagabtausch zwischen Sicherheitsbefürwortern und Datenschützern. Die Zukunft der Technologie hängt maßgeblich davon ab, ob ein politischer Kompromiss gefunden wird, der Unfallprävention und Persönlichkeitsrechte in Einklang bringt.

Eines scheint klar: Eine bundesweite Einführung der Monocam ist ohne eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage nicht denkbar. Die Diskussionen der kommenden Tage werden zeigen, ob der politische Wille für einen solchen Rahmen existiert. Für Millionen Autofahrer in Deutschland geht es um nicht weniger als die Balance zwischen Sicherheit auf der Straße und Privatsphäre im eigenen Fahrzeug.

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