Mitarbeitervertretungen, Entlastung

Mitarbeitervertretungen fordern psychische Entlastung in Kirchen

22.01.2026 - 14:39:12

Die Mitarbeitervertretungen (MAV) in deutschen Kirchen schlagen Alarm: Finanzkürzungen und Reformen gefährden zunehmend die psychische Gesundheit der Beschäftigten. Sie setzen das Recht auf eine verbindliche Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als zentrale Waffe im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen ein.

Der direkte Auslöser für die aktuelle Mobilisierung ist eine Entscheidung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Deren Landessynode beschloss am 19. Januar 2026 eine Strategie zur Konsolidierung bei schwindenden Einnahmen. Konkret bedeutet das: Die allgemeinen Zuschüsse an das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe sollen bis 2030 um 20 Prozent gekürzt werden.

Für die MAV-Experten sind solche „Synergien“ oft nur ein anderes Wort für Stellenstreichungen und höhere Arbeitsverdichtung. Sie sehen darin eine direkte Gefahr für das Wohl der Mitarbeiter. Diese Entwicklung ist kein Einzelfall. Bereits am 15. Januar hatte die Diakonie RWL die geplante Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen als „inakzeptabel“ kritisiert – auch hier wegen unzureichender Finanzierung und drohender Überlastung des Personals.

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Die Mitarbeitervertretungen bereiten sich nun darauf vor, ihr Initiativrecht nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) auszuüben. Sie wollen aktualisierte Risikobewertungen erzwingen, die die psychischen Folgen dieser Umstrukturierungen messen.

Die Gefährdungsbeurteilung als Hebel

Das zentrale Instrument in diesem Konflikt ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Während die Bewertung physischer Risiken längert Standard ist, rückt die psychische Gesundheit nun in den Fokus. Die MAV haben ein starkes Mitbestimmungsrecht bei der Methodik und Durchführung dieser Assessments.

Rechtsexperten betonen: Plant ein Arbeitgeber strukturelle Veränderungen – wie die von der EKiR angedeuteten Abteilungszusammenlegungen –, ohne die Gefährdungsbeurteilung anzupassen, können die MAV die Umsetzung blockieren oder eine Einigungsstelle anrufen.

Die Dringlichkeit des Themas zeigt eine Fachveranstaltung in Trier am 22. Januar 2026. Unter dem Titel „Führen in herausfordernden Zeiten – psychische Gesundheit erkennen und unterstützen“ diskutieren Verantwortliche der Katholischen KiTa gGmbH, wie Führungskräfte und MAV zusammenarbeiten können, um Burnout-Indikatoren frühzeitig zu erkennen.

Neue Aufgaben, neue Belastungen

Neben dem finanziellen Druck benennen die Mitarbeitervertretungen eine weitere psychische Belastung: die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Die EKD und Diakonie rollten zum 1. Januar 2026 ein reformiertes Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt aus.

Diese notwendige Reform bedeutet für die beteiligten Mitarbeiter in Verwaltung, Seelsorge und Personalabteilung jedoch eine enorme emotionale Zusatzlast. Der Umgang mit sensiblen Akten und die Betreuung Betroffener birgt das Risiko der sekundären Traumatisierung.

Die MAV fordern daher spezifische Supervision und psychologische Unterstützungsangebote für diese Beschäftigten. Wird diese Fürsorgepflicht vernachlässigt, sehen Vertreter rechtliche Handlungsmöglichkeiten vor den kirchlichen Arbeitsgerichten.

Der Kampf um qualitative Entlastung

Die Spannung zwischen wirtschaftlicher Konsolidierung und Mitarbeitergesundheit wird die arbeitsrechtlichen Kommissionen 2026 dominieren. Am 19. Januar veröffentlichte die Caritas Dienstgeberseite bereits ein neues Berechnungstool für den Übergang zum „AVR Caritas 2027“ – das nächste Tarifpaket ist also in Vorbereitung.

Die MAV-Bündnisse signalisieren klar: Sie werden keine Tarifanpassungen akzeptieren, die keine qualitativen Komponenten zur Entlastung enthalten. Der Fokus verschiebt sich von rein monetären Forderungen hin zu verbindlichen Regelungen für Personalbemessung, garantierte Erholungszeiten und die Begrenzung von Überstunden.

Mit dem Sparfahrplan der EKiR und der hitzigen KiBiz-Debatte in NRW steht ein arbeitsrechtsintensives Frühjahr 2026 bevor. Die MAV raten ihren Gremien, alle Anzeichen psychischer Belastung akribisch zu dokumentieren und die Einleitung von Gefährdungsbeurteilungen sofort zu beantragen. Die Dynamik der aktuellen Ankündigungen soll genutzt werden, um die Belegschaften zu schützen.

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