Mindestlohn steigt, EU-Gehaltstransparenz kommt
28.12.2025 - 02:31:12Ab 2026 steigen Mindestlohn und Sozialversicherungsgrenzen, während zwei BAG-Urteile Klarheit schaffen und die Umsetzung der EU-Gehaltstransparenz bevorsteht.
Mit dem Jahreswechsel stehen deutsche Unternehmen vor einer dreifachen Herausforderung: höhere Lohnkosten, klare Urteile zum Arbeitsrecht und die Vorbereitung auf die EU-Gehaltstransparenz. Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue finanzielle Schwellenwerte, während zwei wegweisende Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Rechtsfragen klären.
Finanzielle Schwellenwerte: Höhere Kosten für Arbeitgeber
Die unmittelbarste Veränderung betrifft die Gehaltsabrechnung. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde, eine Erhöhung um mehr als einen Euro. Diese Anpassung zieht die Grenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich nach oben. Für Unternehmen bedeutet das höhere Lohnkosten bei geringfügiger Beschäftigung.
Gleichzeitig erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung deutlich:
* Die Grenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt künftig bei 8.450 Euro monatlich.
* Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), ab der Versicherte aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden können, steigt auf 77.400 Euro.
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Die Folge: Für besser verdienende Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber fallen ab Januar höhere Sozialabgaben an.
BAG-Urteile setzen klare Grenzen
Zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts im Dezember bringen wichtige Klarstellungen für die Praxis.
In einem Grundsatzurteil (9 AZB 18/25) entschieden die Richter, dass Schiedsrichter-Assistenten in der 3. Liga keine Arbeitnehmer sind. Trotz DFB-Vorschriften und Fitnessanforderungen fehle es an der notwendigen „persönlichen Abhängigkeit“. Dieses Urteil stärkt die Position von Freiberuflern in der „Gig-Economy“ und stellt klar: Auch detaillierte Vorgaben machen einen Selbstständigen nicht zum Angestellten, solange er Aufträge frei annehmen oder ablehnen kann.
Ein weiteres Urteil (7 AZR 46/24) erschwert es Arbeitgebern, die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern nachträglich zu korrigieren. Will ein Unternehmen eine bereits gewährte Gehaltserhöhung für freigestellte Betriebsräte zurücknehmen, trägt es die Beweislast. Es muss nachweisen, dass die ursprüngliche Berechnung objektiv falsch war. Personalabteilungen sind daher gut beraten, die Vergleichsgruppen für diese hypothetischen Karriereverläufe genau zu dokumentieren.
Die große Aufgabe 2026: EU-Gehaltstransparenz
Während die finanziellen Anpassungen und Urteile sofort wirken, ist die dominierende Aufgabe für das kommende Jahr die Umsetzung der EU-Pay-Transparency-Richtlinie. Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die Vorgaben in nationales Recht umgesetzt haben.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu mehr Offenlegung. Sie müssen über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten und einzelnen Mitarbeitern auf Anfrage Informationen über das Durchschnittsgehalt für ihre Position geben. Besonders heikel: Lohngefälle von mehr als fünf Prozent müssen erklärt und beseitigt werden.
Rechtsexperten raten dazu, die erste Jahreshälfte 2026 für interne „Equal-Pay-Audits“ zu nutzen. Unternehmen sollten unbegründete Gehaltsunterschiede identifizieren und beheben, bevor die neuen Transparenzrechte der Beschäftigten greifen. Die Richtlinie verspricht, die Gehaltsverhandlungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt grundlegend zu verändern.
Digitalisierung schreitet voran
Parallel dazu setzt sich die Digitalisierung der Personalverwaltung fort. Ab Januar entfällt beim Datenaustausch für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) das Feld „Rechtskreis“, was die Datenübertragung vereinfacht. Minijobber erhalten zudem einmalig das Recht, ihren Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht zu widerrufen – eine zusätzliche Flexibilität in der sozialen Absicherung.
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