Mindestlohn-Schock: Jeder fünfte Betrieb plant Stellenabbau
03.12.2025 - 05:21:12In weniger als vier Wochen steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro – und die deutsche Wirtschaft schlägt Alarm. Eine aktuelle Ifo-Umfrage zeigt: Die Unternehmen bereiten drastische Gegenmaßnahmen vor. Von Preiserhöhungen bis zu Entlassungen ist alles dabei.
Das Münchner Ifo-Institut veröffentlichte gestern Zahlen, die aufhorchen lassen. Die für den 1. Januar 2026 geplante Anhebung um 8,4 Prozent – von derzeit 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde – trifft die Betriebe härter als erwartet. Besonders brisant: Viele Arbeitgeber sehen sich gezwungen, nicht nur an der Preisschraube zu drehen, sondern auch Personal abzubauen.
Die am Dienstag veröffentlichte Unternehmensumfrage offenbart ein besorgniserregendes Bild: 77 Prozent der Gastronomiebetriebe und 71 Prozent der Einzelhändler sind unmittelbar von der Lohnerhöhung betroffen. Zum Vergleich: In der Textilbranche sind es 62 Prozent, in der Lebensmittel- und Getränkeproduktion 59 Prozent.
„Die Reaktionen der Unternehmen zeigen, dass die Mindestlohnerhöhung in der aktuellen Phase wirtschaftlicher Schwäche besonders schadet”, erklärte Ifo-Forscher Sebastian Link bei der Vorstellung der Studie. Die nackten Zahlen geben ihm recht:
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- Stellenabbau: Rund jedes fünfte betroffene Unternehmen (22 Prozent) plant Entlassungen
- Preiserhöhungen: Die Hälfte aller befragten Firmen will höhere Personalkosten an die Kunden weitergeben
- Investitionskürzungen: Knapp 28 Prozent wollen Investitionen zurückfahren – ein Schritt, der Experten zufolge Wachstum und Modernisierung langfristig ausbremsen könnte
Diese Entwicklung steht im krassen Gegensatz zu den ursprünglichen Prognosen der Bundesregierung. Als das Bundeskabinett Ende Oktober 2025 die fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschloss, betonten Regierungsvertreter noch die Notwendigkeit, die Kaufkraft zu stabilisieren. Die Ifo-Daten zeichnen nun ein anderes Bild: Für personalintensive Branchen kommt die Erhöhung zu schnell und zu heftig.
„Historischer” Sprung übersteigt Tarifentwicklung um das Dreifache
Der Anstieg auf 13,90 Euro markiert einen der größten Einzelschritte in der Geschichte des deutschen Mindestlohns. Mit 8,4 Prozent liegt die Steigerung fast dreimal so hoch wie das erwartete Tarifwachstum, das 2026 lediglich bei rund drei Prozent liegen dürfte.
Diese Diskrepanz erzeugt einen „Lohndruck-Effekt”, der vor allem Ostdeutschland und die Textilwirtschaft trifft. Unternehmen sehen sich gezwungen, ihre gesamte Gehaltsstruktur neu zu justieren, um noch Abstände zwischen angelernten und qualifizierten Kräften aufrechtzuerhalten.
Relativ glimpflich kommt dagegen die Baubranche davon. Dort greifen ohnehin schon branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Minimum liegen. Doch für den breiten Niedriglohnsektor steht eine schmerzhafte Neuordnung bevor.
Brandenburg-Desaster: Landesgesetz über Nacht obsolet
Die Folgen der Bundesregelung zeigen sich auch auf Landesebene – und zwar schneller als gedacht. In Brandenburg ist das Vergabegesetz faktisch überholt worden. Bislang schrieb es einen Mindestlohn von 13,00 Euro für öffentliche Aufträge vor. Ab Januar liegt die Bundesvorgabe mit 13,90 Euro deutlich darüber.
„Ein wesentlicher Teil des Vergabegesetzes ist damit hinfällig geworden”, stellte Jan Redmann, Fraktionschef der CDU im Brandenburger Landtag, am Dienstag fest. Die Episode zeigt: Die Dynamik der Bundesanpassungen überrollt mittlerweile sogar progressive Landesregelungen, die ursprünglich höhere Standards für öffentliche Auftraggeber garantieren sollten.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Für Personalabteilungen und Geschäftsführer tickt die Uhr. Bis zum 1. Januar bleiben nur noch wenige Wochen, um Verträge, Lohnabrechnungssysteme und Arbeitszeitmodelle anzupassen. Neben dem Stundenlohn steigt auch die Minijob-Grenze – und zwar dynamisch.
Die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2026:
* Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
* Minijob-Verdienstgrenze: 603 Euro monatlich (bisher 556 Euro)
* Midijob-Gleitzone: Beginnt bei 603,01 Euro – Lohnabrechnungssysteme müssen aktualisiert werden
Rechtsexperten raten dringend zur Überprüfung aller Arbeitsverträge, insbesondere bei Aushilfen und Praktikanten. Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, riskiert Bußgelder bis zu 500.000 Euro und den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen – ein Risiko, das angesichts verschärfter Kontrollen besonders akut ist.
Ausblick: Der Weg zu 14,60 Euro
Die Januar-Erhöhung ist erst der Anfang. Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2025 bereits eine zweite Stufe beschlossen: Zum 1. Januar 2027 steigt der Satz auf 14,60 Euro.
Während Gewerkschaften die Anpassung als überfälligen Inflationsausgleich begrüßen, warnen Arbeitgeberverbände wie die BDA vor einer Entkopplung vom Produktivitätswachstum. Die aktuellen Ifo-Zahlen belegen: Bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen ist der wirtschaftliche Puffer aufgebraucht.
Ab 2026 werden Marktbeobachter besonders auf die Beschäftigungszahlen in Handel und Gastronomie schauen. Werden die angekündigten Stellenstreichungen Realität? Die Botschaft aus der Wirtschaft ist eindeutig: Die Arbeitskosten steigen schneller, als die Konjunktur verkraften kann. Die Rechnung dafür dürften am Ende die Verbraucher an der Ladenkasse präsentiert bekommen.
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