Mindestlohn, Kontrolle

Mindestlohn: Jede vierte Kontrolle zeigt Verstöße

15.02.2026 - 18:20:12 | boerse-global.de

Bei fast jeder vierten Kontrolle ermittelt der Zoll Verstöße gegen den Mindestlohn. Die Gastronomie führt die Negativliste an, während die jüngste Erhöhung den Druck auf Betriebe erhöht.

Fast jede vierte Kontrolle des Zolls deckt Verstöße gegen den Mindestlohn auf. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, das mit der jüngsten Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde kämpft.

Die Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sind alarmierend: Im Jahr 2025 leitete der Zoll nach bundesweiten Prüfungen über 6.100 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Mindestlohnbetrug ein. Bei 25.765 Kontrollen bedeutet das – rein rechnerisch – einen potenziellen Verstoß in fast jedem vierten Betrieb. Die Daten, die auf eine Anfrage der Linksfraktion zurückgehen, zeigen ein strukturelles Problem.

Gastronomie ist Spitzenreiter bei Verstößen

Das Gast- und Hotelgewerbe sticht negativ hervor. Fast 2.500 der Verfahren entfallen allein auf diese Branche. Damit bestätigen die Behörden, was Gewerkschaften lange kritisieren: In Restaurants, Hotels und Cafés ist die korrekte Lohnzahlung eine anhaltende Herausforderung. Zu den weiteren Sorgenkindern zählen Speditionen, das Baugewerbe sowie Friseur- und Kosmetikstudios mit jeweils über 500 Verfahren.

Die Methoden der Arbeitgeber sind vielfältig. Mitarbeiter werden zu unbezahlten Überstunden gedrängt, indem unrealistische Arbeitspensen vorgegeben werden. Andere Praxis: unzulässige Abzüge für Kleidung oder die Manipulation der Arbeitszeiterfassung. „Stunden werden auf dem Papier gekürzt, um rechnerisch auf den Mindestlohn zu kommen“, warnt die Gewerkschaft NGG vor dieser gängigen Masche.

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Höherer Lohn, größerer Druck

Die Enthüllungen fallen in eine heikle Phase. Seit Januar 2026 gilt ein erhöhter Mindestlohn von 13,90 Euro. Für rund 4,8 Millionen Beschäftigte ist das eine direkte Gehaltsverbesserung. Für personalintensive Betriebe der Gastronomie bedeuten die fast 1,10 Euro mehr pro Stunde jedoch massive Kostensteigerungen. Die nächste Hürde steht bereits fest: Ab Januar 2027 steigt die Untergrenze auf 14,60 Euro.

Mit der Lohnuntergrenze steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Sie liegt nun bei 603 Euro monatlich, um weiterhin eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen. Doch schafft die höhere Hürde auch neue Anreize für Betrug?

NGG fordert schärfere Kontrollen

Angesichts der Zahlen pocht die Gewerkschaft NGG auf eine deutliche Ausweitung der staatlichen Überwachung. Die aktuellen Kapazitäten des Zolls erreichten nur einen Bruchteil der betroffenen Betriebe. „Wir rufen alle Beschäftigten auf, ihre Januar-Abrechnungen jetzt genau zu prüfen“, so ein NGG-Vertreter. Die Linkspartei unterstützt die Forderung und verlangt eine personelle Aufstockung der FKS.

Kritik gibt es auch an der Politik: Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 Prozent komme bei den Beschäftigten nicht an. Viele erhielten weiterhin nur das absolute Minimum.

Tarifbindung als langfristiges Ziel

Die Debatte zeigt: Ein gesetzlicher Mindestlohn allein garantiert noch keine flächendeckend fairen Löhne. Er ist eine unterste Haltelinie. Gewerkschaften sehen die Lösung in einer höheren Tarifbindung. Nur branchenweite Tarifverträge könnten Löhne deutlich über dem gesetzlichen Minimum und bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Politik auf den Druck reagiert. Die schwarzen Schafe der Branche brauchen das Gefühl, dass Betrug nicht länger lohnt. Der Kampf um faire Bezahlung ist mit der Lohnerhöhung noch lange nicht gewonnen.

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