Mindestlohn, Azubis

Mindestlohn für Azubis steigt 2026 – Betriebsräte in der Pflicht

08.02.2026 - 23:24:12

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende steigt turnusmäßig. Betriebsräte und JAV überwachen die Umsetzung, während Tarifverhandlungen oft weit höhere Sätze anstreben.

Ab sofort gilt für neue Ausbildungsverträge eine höhere gesetzliche Untergrenze bei der Vergütung. Die Erhöhung soll die duale Ausbildung attraktiver machen – doch die eigentliche Arbeit beginnt jetzt in den Betrieben.

Neue Vergütungssätze im Detail

Auszubildende, die 2026 ihre Lehre beginnen, erhalten mehr Geld. Die gesetzliche Mindestvergütung steigt turnusmäßig. Konkret bedeutet das: Im ersten Lehrjahr sind nun mindestens 724 Euro monatlich fällig. Im zweiten Jahr sind es 854 Euro, im dritten 977 Euro und im vierten Lehrjahr 1.014 Euro.

Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) berechnet die Anpassung jährlich anhand der Vergütungsentwicklung der vorangegangenen zwei Jahre. Das Bundesbildungsministerium gibt die neuen Sätze dann offiziell bekannt. Die Regelung betrifft alle dualen Ausbildungsberufe.

Tarifverträge haben Vorrang

Doch Vorsicht: Die gesetzliche Mindestvergütung gilt nicht überall gleich. Tarifverträge haben Vorrang. In tarifgebundenen Betrieben gilt der vereinbarte Satz – auch wenn er unter der gesetzlichen Grenze liegen sollte. In der Praxis zahlen die meisten Tarifverträge aber ohnehin mehr.

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Anders sieht es in nicht-tarifgebundenen Unternehmen aus. Hier ist die gesetzliche Untergrenze verbindlich. Allerdings dürfen diese Betriebe die ortsübliche tarifliche Vergütung maximal um 20 Prozent unterschreiten. Sonst droht der Vorwurf der Sittenwidrigkeit. Für Betriebsräte bedeutet das: Sie müssen die lokale Tariflandschaft genau kennen.

Schlüsselrolle für Interessenvertretungen

Jetzt beginnt die entscheidende Phase – die Umsetzung in den Betrieben. Hier kommen Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) ins Spiel. Zwar haben sie bei der Höhe der Vergütung kein direktes Mitbestimmungsrecht. Doch sie überwachen die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen.

Die JAV kann den Betriebsrat auffordern, neue Ausbildungsverträge zu prüfen. Passt die Vergütung? Dieses Thema gewinnt zusätzlich an Bedeutung, weil zwischen März und Mai 2026 die turnusmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Die neu gewählten Gremien werden die Einhaltung der Vergütungssätze zu ihren ersten Aufgaben zählen müssen.

Gewerkschaften fordern deutlich mehr

Während der Gesetzgeber die Untergrenze anhebt, gehen die Gewerkschaften in aktuellen Tarifrunden viel weiter. Die Mindestvergütung dient oft nur als Basis für die eigentlichen Verhandlungen.

Ein Beispiel: In Nordrhein-Westfalen fordert ver.di für Auszubildende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine Erhöhung um 300 Euro – deutlich über den gesetzlichen Sätzen. Auch im öffentlichen Dienst der Länder und in der Metall- und Elektroindustrie sind die Ausbildungsbedingungen zentrale Verhandlungspunkte. Der Druck ist groß: Die duale Ausbildung soll durch bessere Bezahlung attraktiver werden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Attraktivität der Ausbildung auf dem Prüfstand

Die Erhöhung der Mindestvergütung ist ein wichtiger Schritt. Sie schafft vor allem in nicht-tarifgebundenen Betrieben und schlechter bezahlten Branchen eine verlässliche Untergrenze.

Die eigentliche Dynamik entfaltet sich aber nach wie vor an den Tariftischen. Für Betriebsräte und JAV bedeutet das eine doppelte Herausforderung: Sie müssen die gesetzlichen Mindeststandards durchsetzen und für die oft besseren tarifvertraglichen Bedingungen kämpfen. Ob die Ausbildung 2026 tatsächlich attraktiver wird, entscheiden letztlich die anstehenden Tarifabschlüsse und der Einsatz der neu gewählten Interessenvertretungen.

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