Mindestlohn, Deutschland

Mindestlohn: Deutschland steigt in der EU auf Platz drei auf

04.02.2026 - 23:22:12

Deutschland belegt mit 13,90 Euro pro Stunde den dritten Platz im EU-Mindestlohnvergleich. Die kaufkraftbereinigte Betrachtung zeigt jedoch ein deutlich anderes Bild der realen Lebensstandards.

Der gesetzliche Mindestlohn katapultiert Deutschland in die europäische Spitzengruppe. Neue Eurostat-Daten zeigen: Mit 13,90 Euro pro Stunde liegt die Bundesrepublik nun auf Rang drei. Doch der reine Zahlenvergleich trügt – die Kaufkraft macht den wahren Unterschied.

Berlin. Die Lohnlandschaft in Europa verschiebt sich. Deutschland hat mit der jüngsten Erhöhung auf 13,90 Euro einen Sprung nach vorne und belegt im EU-Vergleich jetzt den dritten Platz. Das zeigen aktuelle Zahlen von Eurostat für das erste Halbjahr 2026. Hinter dem nominalen Erfolg verbergen sich jedoch weiterhin tiefe Gräben innerhalb des Binnenmarktes.

Das neue Ranking: Luxemburg vorne, Osteuropa hinten

An der Spitze bleibt Luxemburg unangefochten. Der Großherzogtum zahlt mit 2.704 Euro brutto im Monat den höchsten Mindestlohn. Es folgen Irland (2.391 Euro) und nun Deutschland. Bei einer Vollzeitstelle kommen hierzulande rechnerisch 2.343 Euro zusammen. Damit gehört die Bundesrepublik zum exklusiven Kreis von nur fünf EU-Staaten, die die 2.000-Euro-Marke knacken. Die Niederlande (2.295 Euro) und Belgien (2.112 Euro) komplettieren diese Gruppe.

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Die jüngste Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro und der Vorschlag für 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 verändern die Agenda in Betrieben – und stellen Betriebsräte vor neue Verhandlungsfragen. Viele Gremien verlieren Verhandlungsstärke durch unpräzise Vereinbarungsformulierungen oder fehlende Checklisten. Dieses kostenlose PDF enthält sofort einsetzbare Muster-Betriebsvereinbarungen, klare Checklisten und Praxis-Tipps, wie Sie Lohn- und Sozialregelungen rechtssicher durchsetzen. Muster-Betriebsvereinbarung jetzt herunterladen

Am unteren Ende der Skala finden sich vor allem osteuropäische Länder. In Bulgarien liegt die gesetzliche Untergrenze bei nur 620 Euro, in Lettland bei 780 und in Rumänien bei 795 Euro. Spannend ist die Entwicklung im Mittelfeld: Einige Staaten Osteuropas haben südeuropäische Konkurrenten überholt. So liegt Polen (1.139 Euro) mittlerweile vor Zypern (1.088 Euro) und Portugal (1.073 Euro). Ein klares Zeichen für die unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik in der Union.

60-Prozent-Marke: Deutschland erreicht EU-Ziel

Der deutsche Wert von 13,90 Euro ist kein Zufall. Er wurde von der unabhängigen Mindestlohnkommission festgelegt und gilt seit 1. Januar 2026. Entscheidend ist aber eine andere Zahl: Der Mindestlohn erreicht nun etwa 60 Prozent des mittleren Bruttoverdienstes aller Vollzeitbeschäftigten. Genau diese Marke gilt in der EU als wichtiger Richtwert für einen „angemessenen“ Mindestlohn.

Das Ziel ist klar: Vollzeitarbeit soll ein Leben ohne Aufstockung durch den Staat ermöglichen. Die Platzierung im Ranking zeigt, dass dieser Mechanismus in Deutschland vergleichsweise gut funktioniert. Doch Experten warnen vor voreiligen Schlüssen. „Die nominalen Beträge allein sagen wenig aus“, so ein Arbeitsmarktforscher. „Entscheidend ist, was man sich dafür im jeweiligen Land leisten kann.“

Der wahre Wert: Kaufkraft gleicht Unterschiede aus

Ein reiner Euro-Vergleich verzerrt das Bild gewaltig. In Luxemburg sind die Lebenshaltungskosten enorm hoch, in Bulgarien dagegen sehr niedrig. Um diese Unterschiede auszugleichen, rechnen Statistiker die Beträge in Kaufkraftstandards (KKS) um. Diese fiktive Währung zeigt, was der Lohn wirklich wert ist.

In dieser kaufkraftbereinigten Betrachtung schrumpft die Kluft zwischen den Ländern deutlich. Hochpreis-Länder wie Luxemburg und Irland rücken näher an Deutschland heran. Gleichzeitig verbessern sich die Positionen osteuropäischer Staaten erheblich. Ihr niedrigerer Lohn hat dort einfach eine größere Kaufkraft. Diese Perspektive ist entscheidend, um die realen Lebensstandards zu vergleichen.

Was kommt als nächstes?

Die Debatte ist damit nicht beendet. Die EU-Mindestlohnrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Lohnuntergrenzen regelmäßig zu überprüfen. In Deutschland ist der nächste Schritt bereits geplant: Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 vorgeschlagen.

Diese Anpassung würde Deutschlands Position im europäischen Spitzenfeld weiter festigen. Die zentrale Frage bleibt jedoch: Reichen die Erhöhungen aus, um mit der Inflation Schritt zu halten und die Kaufkraft der Geringverdiener zu sichern? Die Antwort darauf wird die soziale Lage in Deutschland in den kommenden Jahren maßgeblich prägen. Der europäische Vergleich bleibt dabei der wichtigste Gradmesser.

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