Mietpreisbremse: Experten planen Bußgelder für Vermieter
08.02.2026 - 23:33:11Eine Regierungskommission will Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig mit Geldstrafen ahnden. Das Vorhaben ist Teil einer umfassenden Mietrechtsreform, die bis Ende 2026 konkrete Vorschläge liefern soll. Ziel ist es, Mieter besser vor überhöhten Forderungen zu schützen und die Wirksamkeit des Instruments deutlich zu erhöhen.
Bisher müssen Vermieter, die mehr als die erlaubten zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, lediglich die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten. Kritiker sehen darin keinen ausreichenden Abschreckungseffekt. Die vom Bundesjustizministerium berufene Expertenkommission prüft nun, wie Verstöße effektiv sanktioniert werden können.
Mehr als nur Strafen: Die große Mietrechts-Überholung
Die Arbeit der Kommission geht weit über Bußgelder hinaus. Das Gremium aus Vertretern von Mieter- und Vermieterverbänden, Wissenschaft und Justiz soll das Mietrecht grundlegend fortentwickeln. Ein zentraler Punkt ist die Reform des Mietwucher-Paragrafen (§ 5 WiStG), der in der Praxis kaum angewendet wird.
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Bis zum 31. Dezember 2026 soll die Kommission konkrete Vorschläge vorlegen. Bereits jetzt treibt das Ministerium kleinere Reformen voran:
* Die Ausnahmen für möblierten Wohnraum und Kurzzeitmieten werden enger gefasst.
* Die Dauer für Kurzzeitmietverträge soll auf maximal sechs Monate begrenzt werden.
* Auch stark steigende Indexmieten sollen künftig stärker reguliert werden.
Geteilte Reaktionen: Lob von Mietern, Warnung von Eigentümern
Die Pläne stoßen bei Interessenverbänden auf gegensätzliche Reaktionen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Initiative als überfälligen Schritt. Viele Mieter trauten sich aus Angst vor dem Wohnungsverlust nicht, gegen zu hohe Mieten vorzugehen. Bußgelder könnten ihre Position stärken.
Eigentümerverbände wie Haus & Grund warnen dagegen vor den Folgen. Verbandspräsident Kai Warnecke befürchtet, dass zusätzliche Sanktionen Investitionen in dringend benötigten Wohnungsneubau unattraktiver machen könnten. Das würde das Angebot weiter verknappen und die Situation auf den angespannten Märkten verschärfen.
Ein umstrittenes Instrument bekommt Zähne
Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 und wurde bis 2029 verlängert. Ihre Wirkung ist jedoch umstritten. Studien deuten darauf hin, dass Verstöße weit verbreitet, aber nur selten gerichtlich verfolgt werden.
Die aktuelle Debatte ist eine direkte Reaktion auf diese unbefriedigende Lage. Bisher sind Bußgelder nur in extremen Fällen von Mietwucher möglich. Die geplante Neuregelung will bereits den einfachen Verstoß gegen die Mietpreisbremse als Ordnungswidrigkeit ahnden – für eine breitere, präventive Wirkung.
Mit dem Abschlussbericht Ende 2026 wird die politische Debatte über die konkrete Ausgestaltung der Strafen und weiterer Reformen Fahrt aufnehmen. Für Mieter und Vermieter zeichnet sich ab: Die Regeln auf dem Wohnungsmarkt werden in den kommenden Jahren schärfer.
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