Mieterbund, Böllern

Mieterbund warnt: Böllern auf dem Balkon kann Wohnung kosten

27.12.2025 - 11:01:12

Ein aktuelles Urteil stuft das Zünden von Feuerwerk auf dem Balkon als schweren Mietverstoß ein, der zur sofortigen Kündigung führen kann. Mieter haften zudem für Schäden durch ihre Gäste.

Ein aktuelles Gerichtsurteil verschärft die Regeln für Mieter drastisch. Wer an Silvester auf dem Balkon zündelt, riskiert nun die fristlose Kündigung. Der Deutsche Mieterbund warnt mit ungewohnter Dringlichkeit vor den Folgen.

Hintergrund ist ein Beschluss des Amtsgerichts Itzehoe vom Februar 2025. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung gegen Mieter, die trotz Abmahnung wiederholt Feuerwerk auf ihrem Balkon abbrannten. Juristen sehen darin eine Zäsur: Die bisherige Grauzone für privates Silvester-Brauchtum ist Geschichte.

Fristlose Kündigung statt Abmahnung

Das Urteil stellt klar: Die Gefahr für das Gebäude und die Belästigung der Nachbarn wiegen schwerer als die Tradition. Das gezielte Zünden von Pyrotechnik in Wohnanlagen gilt nun als gravierende Verletzung der mietvertraglichen Pflichten.

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Die Konsequenz für Mieter ist hart. Wer Raketen oder Böller vom Balkon wirft, muss nicht mehr mit einer Abmahnung rechnen. Bei einem Verstoß kann das Mietverhältnis sofort enden. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes warnen Anwälte eindringlich vor diesem Risiko.

Kein Freifahrtschein für Lärm

Auch bei der Lärmbelästigung kursieren Irrtümer. Die gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr gilt auch in der Silvesternacht. Zwar zeigen Gerichte eine “erweiterte Toleranz” für den Jahreswechsel – eine laute Party ist also geduldet. Ein Recht auf unbegrenzten Lärm existiert jedoch nicht.

In Österreich stellt der Oberste Gerichtshof auf die “Ortsüblichkeit” ab. In einer Wiener Innenstadt ist um Mitternacht mehr Lärm akzeptiert als in einem ruhigen Wohngebiet. Basslastige Musik, die Wände wackeln lässt, ist zu keiner Stunde erlaubt. Auch an Silvester kann die Polizei wegen Ruhestörung einschreiten.

Die teure Haftungsfalle für Partygäste

Ein oft unterschätztes Risiko ist das Verhalten der Gäste. Juristisch haftet der Mieter für seine Besucher wie für sich selbst. Verursacht ein Gast mit einem Böller Schäden an Autos oder der Fassade, muss der Mieter dafür geradestehen.

Das kann teuer werden. Versicherungsexperten weisen darauf hin, dass die private Haftpflicht bei grob fahrlässigem Handeln die Zahlung verweigern kann. Dazu zählt oft das Zünden von Feuerwerk in engen Räumen oder auf kleinen Balkonen.

Besonders streng: Die Regeln in Österreichs Gemeindebau

In Wien gelten verschärfte Vorschriften. Wiener Wohnen, die Verwaltung der städtischen Gemeindebauten, verbietet das Abschießen von Feuerwerkskörpern in den Wohnanlagen strikt.

Verstöße gegen die Hausordnung haben hier doppelte Konsequenzen:
* Mietrechtliche Maßnahmen bis zur Kündigung
* Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro nach dem Pyrotechnikgesetz

Die sogenannten “Ordnungsberater” sind in der Silvesternacht verstärkt im Einsatz, um die Einhaltung der Sicherheitsregeln zu überwachen.

So feiern Mieter sicher ins neue Jahr

Experten raten Mietern für die Silvesternacht zu drei klaren Regeln:
* Feuerwerk nur im Freien: Balkon und Terrasse sind tabu. Nutzen Sie öffentliche Plätze mit ausreichend Sicherheitsabstand.
* Fenster schließen: Minimieren Sie die Brandgefahr durch verirrte Raketen von außen.
* Gäste im Blick behalten: Sie haften für deren Fehlverhalten.

Wer diese Grenzen respektiert, kann entspannt feiern – ohne am Neujahrsmorgen die Kündigung im Briefkasten fürchten zu müssen.

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