Microsofts KI-Update zwingt Betriebsräte zum Handeln
01.02.2026 - 11:43:12Mit dem neuen „Agent Mode“ für Microsoft 365 Copilot erreicht die Debatte um Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz eine kritische Stufe. Arbeitsrechtler warnen vor einer schleichenden Ersetzung von Arbeitskraft – und fordern Betriebsräte zum sofortigen Eingreifen auf.
Vom Helfer zum Akteur: Was das Januar-Update bedeutet
Microsoft hat Ende Januar 2026 ein Update für seine Copilot-Suite veröffentlicht, das die Grenzen zwischen Assistenz und Autonomie verwischt. Kern der Neuerungen sind der „Agent Mode“ für Excel und ein erweitertes „AI Coaching“ in Word.
Der „Agent Mode“ erlaubt es der KI, in Excel eigenständig Dashboards zu erstellen, Stimmungsanalysen durchzuführen und Vorhersageberichte zu generieren. Sie agiert damit nicht mehr nur auf Befehl, sondern zunehmend als autonomer Partner.
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Noch brisanter ist das „AI Coaching“ in Word. Die Funktion analysiert in Echtzeit Struktur, Klarheit und Tonfall von Texten. Aus arbeitsrechtlicher Sicht handelt es sich dabei um eine potenzielle Verhaltens- und Leistungskontrolle, die tief in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten eingreift.
„Update statt Abfindung“: Die arbeitsrechtliche Bewertung
Unter dem Schlagwort „Update statt Abfindung“ diskutieren Juristen nun, ob die Technologie den Punkt erreicht hat, an dem Büroarbeitsplätze nicht nur unterstützt, sondern ersetzt werden könnten.
Die zentrale Frage für Betriebsräte lautet nicht mehr nur wie, sondern ob die Einführung als Rationalisierungsmaßnahme zu werten ist. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG haben sie ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung.
„Die neuen Coaching-Funktionen ermöglichen eine permanente qualitative Bewertung“, erklärt ein Arbeitsrechtler. „Das geht weit über reine Textvorschläge hinaus und eröffnet das Mitbestimmungsrecht.“
Vom Hamburger Urteil zur neuen Realität
Die Lage hat sich seit einem Grundsatzurteil des Arbeitsgerichts Hamburg von 2024 grundlegend geändert. Damals entschieden die Richter, dass die freiwillige Nutzung von KI-Tools wie ChatGPT über private Accounts nicht der Mitbestimmung unterliegt.
Mit der vollständigen Integration des „Agent Mode“ in die firmeneigene Microsoft-365-Umgebung ist diese Argumentation hinfällig. Die Daten werden nun im firmeneigenen „Tenant“ verarbeitet und detaillierte Protokolle über jede KI-Interaktion erstellt.
Experten betonen, dass Betriebsräte nun prüfen müssen, ob eine „wesentliche Änderung der Betriebsorganisation“ nach § 111 BetrVG vorliegt. Falls ganze Aufgabenbereiche autonom übernommen werden, könnten Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan notwendig werden.
Dringender Handlungsbedarf für die Arbeitnehmervertretung
Angesichts der neuen Funktionen raten Arbeitsrechtler zu sofortigen Schritten:
- Aktualisierung von Betriebsvereinbarungen: Bestehende IT-Rahmenvereinbarungen decken die autonomen KI-Funktionen oft nicht ab. Es braucht klare Regelungen für den Einsatz von KI-Coaches und Agenten.
- Verbot der Leistungskontrolle: Es muss vertraglich sichergestellt werden, dass Daten aus dem „AI Coaching“ nicht für Personalgespräche oder Abmahnungen genutzt werden dürfen.
- Wahrnehmung des Schulungsanspruchs: Betriebsräte sollten ihr Recht auf Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG nutzen, um die Technologie und ihre rechtlichen Implikationen zu verstehen.
KI als Kollege oder Konkurrent?
Das Januar-Update markiert einen Wendepunkt. Microsoft positioniert seine KI nicht mehr nur als Werkzeug („Copilot“), sondern als eigenständigen Akteur („Agent“).
Die kommenden Wochen werden von intensiven Verhandlungen in den Einigungsstellen geprägt sein. Erste Muster-Betriebsvereinbarungen, die speziell den „Agent Mode“ regeln, werden noch für das erste Quartal 2026 erwartet. Bis dahin gilt die Warnung: Ohne klare Regeln droht die KI vom stillen Helfer zum unsichtbaren Vorgesetzten zu werden.
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