Meyer Werft: Gericht verhandelt Kündigungen wegen Arbeitszeitbetrugs
08.03.2026 - 13:39:53 | boerse-global.deEin Kündigungsstreit um mutmaßlichen Arbeitszeitbetrug auf der Disney-Baustelle bringt den Schiffbauer Meyer Werft vor das Arbeitsgericht Lingen. Das Verfahren prüft die Grenzen der Beweispflicht für Arbeitgeber und den besonderen Kündigungsschutz von Betriebsräten.
Kern des Streits: Pendeln zwischen Papenburg und Wismar
Im Zentrum des Rechtsstreits stehen zwölf Mitarbeiter, die am Bau des Mega-Kreuzfahrtschiffs „Disney Adventure“ in Wismar beteiligt waren. Für diese Aufgabe pendelten sie regelmäßig zwischen dem Stammsitz des Unternehmens in Papenburg (Niedersachsen) und der Werft in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern). Meyer Werft wirft ihnen vor, in diesem Zusammenhang Arbeitszeitbetrug begangen zu haben, indem sie deutlich mehr Stunden gebucht hätten, als sie tatsächlich arbeiteten.
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Arbeitszeitbetrug gilt in Deutschland als schwerwiegende Vertragsverletzung, die eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigen kann. Nach Entdeckung der Unregelmäßigkeiten kündigte der Schiffbauer den betroffenen Angestellten. Zehn von ihnen klagen nun vor dem Arbeitsgericht Lingen auf Wiedereinstellung und werden dabei von der IG Metall rechtlich unterstützt.
Besondere Hürde: Geschützte Jugendvertreter
Zwei der Gekündigten sind Jugend- und Auszubildendenvertreter. Für sie gelten besondere Regeln: Ihr Kündigungsschutz ist ähnlich hoch wie der von Betriebsratsmitgliedern. Ein Arbeitgeber kann sie nicht einfach entlassen – selbst bei schwerem Fehlverhalten ist die vorherige Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.
Doch genau diese Zustimmung verweigerte der Meyer-Werft-Betriebsrat. Das Unternehmen musste daher ein Ersetzungsverfahren beim Gericht beantragen, um das Veto zu umgehen. In solchen Verfahren setzen die Gerichte die Beweisanforderungen für den Arbeitgeber extrem hoch. Er muss zweifelsfrei nachweisen, dass die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist und die Verweigerung des Betriebsrats rechtsmissbräuchlich war.
Gerichtsverfahren: Hohe Beweislast für die Werft
Seit dem 4. März 2026 verhandelt das Arbeitsgericht Lingen den Fall. Nun muss das Gericht klären: Handelte es sich um betrügerische Absicht oder lediglich um Missverständnisse bei der Dokumentation von Reisezeiten? Die Beweislast liegt dabei vollständig bei Meyer Werft. Der Schiffbauer muss lückenlos belegen, wann und wie die Arbeitszeiten manipuliert worden sein sollen.
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Zudem prüft das Gericht, ob die Werft die zweiwöchige Ausschlussfrist für die fristlose Kündigung eingehalten hat. Sie beginnt mit der Kenntnis des schweren Fehlverhaltens. Beobachter erwarten, dass die Werft auf digitale Zugangslogs, Reisebelege und Zeugen setzen wird. Eine Entscheidung wird noch für März 2026 erwartet.
Branchenweite Signalwirkung erwartet
Der Fall fällt in eine Phase großer operativer Veränderungen in der deutschen Schiffbauindustrie. Die Übernahme des Standorts Wismar für die „Disney Adventure“ erforderte komplexe Logistik und weite Pendelstrecken für Mitarbeiter. Personalexperten sehen hier Schwachstellen traditioneller Zeiterfassungssysteme.
Das Urteil dürfte daher über den Einzelfall hinausweisen. Es könnte Unternehmen in der gesamten produzierenden Industrie dazu zwingen, ihre Zeiterfassung für mobile Belegschaften zu überprüfen und rechtssicher zu gestalten. Klare Regelungen zu bezahlter Reisezeit, Ruhepausen und Arbeitsbeginn sind entscheidend, um künftige Rechtsstreite zu vermeiden.
Die starke Rolle von IG Metall und Betriebsrat unterstreicht zudem den Einfluss der Mitbestimmung in Deutschland, besonders beim Schutz von Betriebsratsmitgliedern vor außerordentlichen Kündigungen. Das Verfahren in Lingen wird genau beobachtet – es könnte Maßstäbe für den Umgang mit ähnlichen Pendel-Konstellationen setzen.
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