Meta und WhatsApp ziehen vor Indiens Oberstes Gericht
14.01.2026 - 07:51:12Der Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe für WhatsApps Datenschutzpolitik erreicht die letzte Instanz. Der Ausgang wird zum Präzedenzfall für die Regulierung globaler Tech-Konzerne in einem der wichtigsten Wachstumsmärkte.
Meta Platforms und seine Tochter WhatsApp haben ihren jahrelangen Konflikt mit Indiens Wettbewerbshüter vor das Oberste Gericht des Landes getragen. Mit ihrer Berufung wehren sich die Tech-Giganten gegen eine Strafe in Höhe von umgerechnet rund 23 Millionen Euro. Diese wurde wegen der umstrittenen Datenschutzrichtlinie des Messengers aus dem Jahr 2021 verhängt. Das Urteil des Supreme Court wird wegweisend sein für den Umgang mit Marktmacht und Nutzerdaten im digitalen Indien.
Alles begann mit der Aktualisierung der WhatsApp-Datenschutzbestimmungen vor fünf Jahren. Die Neuerung war radikal: Um den Dienst weiter nutzen zu können, mussten Anwender zustimmen, dass ihre Daten mit anderen Meta-Unternehmen wie Facebook geteilt werden. Ein Opt-out, also ein Widerspruch, war nicht mehr möglich.
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Die Wettbewerbskommission Indiens (CCI) sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung. Im November 2024 verhängte sie die Milliardenstrafe gegen Meta und ordnete an, dass der Zugang zum Dienst nicht mehr von der Datenfreigabe abhängig gemacht werden darf. Nutzer müssen klar zustimmen und diese Einwilligung auch widerrufen können.
Ein juristischer Marathon mit wechselhaftem Ausgang
Meta und WhatsApp gingen sofort in die Berufung. Das Berufungsgericht gewährte ihnen zunächst aufschiebende Wirkung – die Strafe musste nicht gezahlt werden. Die Richter sahen die Gefahr, dass das kostenlose Geschäftsmodell von WhatsApp sonst gefährdet wäre.
Im November 2025 dann die nächste Wendung: Das Berufungsgericht bestätigte die Strafe in voller Höhe. Es sah es als erwiesen an, dass WhatsApp seine Marktmacht ausgenutzt hat. Zugleich kippte es einen Teil der CCI-Begründung, der Meta vorwarf, die Dominanz von WhatsApp auch zum Schutz seines Werbegeschäfts zu missbrauchen. Die Anordnung, Nutzern eine echte Wahl zu lassen, blieb jedoch bestehen. Gegen dieses gemischte Urteil richtet sich nun die Berufung vor dem Supreme Court.
Die große Frage: Darf der Wettbewerbshüter bei Datenschutz mitreden?
Der Fall stellt eine grundsätzliche Weichenstellung dar. Meta argumentiert, Datenschutz sei Sache der speziellen Datenschutzbehörden und falle nicht in den Zuständigkeitsbereich des Wettbewerbsrechts. Die CCI hält dagegen: Die Art der Datenerhebung und -nutzung kann wettbewerbsschädlich sein.
Die Behörde fürchtet, dass nicht verhandelbare Datenklauseln nicht nur Verbraucher schädigen, sondern auch den Marktzutritt für neue Wettbewerber nahezu unmöglich machen. Wer, wie Meta, über mehrere Plattosen hinweg riesige Datenmengen vereint, baut eine nahezu unangreifbare Marktposition auf. Diese Sichtweise gewinnt bei Regulierern weltweit an Bedeutung – Daten werden zunehmend als entscheidender, nicht-preislicher Wettbewerbsfaktor betrachtet.
Ein Präzedenzfall mit globaler Signalwirkung
Noch ist kein Verhandlungstermin vor dem Obersten Gericht bekannt. Die Entscheidung wird jedoch weit über Indien hinaus ausstrahlen. Siegt Meta, könnte die Befugnis der Wettbewerbshüter, Datenschutzpraktiken zu prüfen, deutlich beschnitten werden. Bestätigt das Gericht dagegen die Strafe, sendet es ein klares Signal an alle Tech-Plattformen: Ausbeuterische Datenschutzrichtlinien können als Missbrauch von Marktmacht geahndet werden.
Für Unternehmen wie Meta, Google oder Apple, die im aufstrebenden indischen Digitalmarkt Milliarden investieren, würde dies die Spielregeln ändern. Datenschutzbestimmungen müssten dann von vornherein unter Wettbewerbsgesichtspunkten gestaltet werden – mit echten Wahlmöglichkeiten für die Nutzer. Die Vorentscheidung für einen der wichtigsten Zukunftsmärkte der Tech-Branche steht bevor.
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