Meta und Großbritannien verändern das digitale Erbe
17.12.2025 - 00:20:12Die Verwaltung digitaler Hinterlassenschaften erlebt einen Wendepunkt. Während Meta Nutzerdaten aus KI-Gesprächen für Werbung nutzt, schafft ein britisches Gesetz erstmals klare Eigentumsrechte an digitalen Assets.
Meta monetarisiert KI-Chats für Werbung – außer in der EU
Seit dem 16. Dezember wertet der Tech-Konzern Meta weltweit Gespräche mit seinen KI-Assistenten auf Facebook, Instagram und WhatsApp für die Werbeaussteuerung aus. Bespricht ein Nutzer mit der KI Wanderrouten, kann kurz darauf Werbung für Outdoor-Ausrüstung folgen. Die neue Richtlinie, bereits im Oktober angekündigt, gilt ausdrücklich nicht für private Direktnachrichten zwischen Menschen. Sensible Themen wie Gesundheit oder politische Einstellungen sollen laut Meta von der Datennutzung ausgenommen sein. Für Nutzer in der Europäischen Union und Großbritannien bleibt die Änderung jedoch aufgrund der DSGVO und nationaler Datenschutzgesetze vorerst wirkungslos. Für digitale Nachlassplaner wirft dies neue Fragen auf: Soll das dynamische Profil, das aus KI-Interaktionen entsteht, nach dem Tod gelöscht oder erhalten werden?
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Parallel zur technologischen Entwicklung vollzieht sich eine rechtliche Revolution. Großbritannien hat mit dem Property (Digital Assets etc) Act 2025 eine völlig neue Kategorie von Eigentum geschaffen. Das Gesetz, das am 2. Dezember in Kraft trat, beendet eine jahrhundertealte Lücke. Bislang kannte das englische Recht nur physisches Eigentum und Forderungsrechte. Kryptowährungen, NFTs oder digitale Dateien passten in keines dieser Schemata.
Nun gibt es eine „dritte Kategorie“ persönlichen Eigentums. „Das Gesetz bestätigt, dass bestimmte, ausschließlich in elektronischer Form existierende Vermögenswerte als persönliches Eigentum besessen werden können“, erklärte die Society of Will Writers in einer Leitlinie vom 16. Dezember. Das hat konkrete Auswirkungen: Digitale Assets können nun rechtssicher vererbt, in Treuhand gegeben und bei Diebstahl rechtlich verfolgt werden.
Nachlassplaner stehen vor neuen Aufgaben
Das Zusammentreffen dieser Entwicklungen zwingt Erbrechts-Experten zum Umdenken. Digitale Vermögenswerte sind „kein Randthema mehr, sondern ein Kernbestandteil moderner Nachlässe“. Die neuen Klarheiten bringen auch neue Pflichten für Testamentsvollstrecker mit sich. Wer etwa Kryptowährungen verwaltet, muss nun angemessene Schritte zum Schutz der Private Keys unternehmen. Fahrlässigkeit kann hier zu denselben Haftungsansprüchen führen wie bei der Misswirtschaft mit Aktien.
Experten raten Privatpersonen daher zu drei Schritten:
1. Bestandsaufnahme: Nicht nur Krypto, sondern auch sentimentale digitale Werte wie Fotosammlungen oder Gaming-Inventare dokumentieren.
2. Sichere Zugangswege: Private Keys und Passwörter getrennt vom eigentlichen Testament an Erben übermitteln.
3. Plattform-Anweisungen: Explizite Wünsche zum Umgang mit Social-Media-Konten und KI-Daten nach dem Tod festhalten.
Zwei Geschwindigkeiten in der digitalen Welt
Die unterschiedliche Anwendung von Metas Richtlinie unterstreicht eine globale Spaltung. Während Nutzer in Europa durch strenge Datenschutzgesetze geschützt sind, entsteht in den USA und Asien eine weniger private digitale Realität. Gleichzeitig positioniert sich Großbritannien mit seinem neuen Gesetz als Vorreiter unter den Common-Law-Staaten. Experten erwarten, dass Länder wie Australien oder Kanada diesem Modell folgen werden.
„Die Anerkennung digitaler Dateien als Eigentum geht über Krypto hinaus“, betont Rechtsanalystin Dr. Elena Weber. „Es geht darum anzuerkennen, dass unser digitales Leben – unsere Fotos, E-Mails, Spiel-Inventare – einen Wert hat, den das Recht schützen muss, wenn wir nicht mehr sind.“
Für 2026 prognostizieren Beobachter einen Boom bei „Digitalen Testament“-Dienstleistungen. Erste Gerichtsverfahren zur neuen Eigentumskategorie werden für das erste Quartal erwartet. Der Druck auf Tech-Konzerne wie Apple und Google wächst, ihre Werkzeuge für „Legacy-Kontakte“ an die neuen rechtlichen Gegebenheiten anzupassen. Und Datenschützer dürften „Post-mortem-Datenrechte“ fordern, um zu verhindern, dass die KI-Interaktionen Verstorbener zur Werbung für deren Hinterbliebene genutzt werden. Die Botschaft dieser Woche ist klar: Das digitale Erbe ist real, rechtlich geschützt und verlangt jetzt Aufmerksamkeit.
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