Aktie, Mega-Deal

Meta Aktie: Mega-Deal mit AMD

25.02.2026 - 10:25:12 | boerse-global.de

Meta sichert sich über einen Milliardenvertrag mit AMD Hochleistungsprozessoren für KI-Rechenzentren. Parallel verliert das Unternehmen in Deutschland einen Datenschutzprozess.

Meta setzt im KI-Rennen auf einen neuen Partner: Der Facebook-Konzern hat am Dienstag einen milliardenschweren Chip-Deal mit Advanced Micro Devices (AMD) geschlossen. Nachdem erst kürzlich eine Vereinbarung mit Nvidia bekannt wurde, diversifiziert Meta nun seine Lieferantenbasis. AMD wird über mehrere Jahre hinweg maßgeschneiderte Hochleistungsprozessoren für KI-Anwendungen mit einer Gesamtleistung von bis zu sechs Gigawatt für Metas neue KI-Rechenzentren liefern.

Das Volumen des Abkommens könnte sich auf bis zu 100 Milliarden Dollar belaufen. Meta beteiligt sich im Rahmen des Deals sogar direkt am Chipfertiger – ein ungewöhnlicher Schritt, der die strategische Bedeutung der Partnerschaft unterstreicht. Die Milliarden-Investitionen rund um den KI-Boom erreichen damit eine neue Stufe.

Diversifizierung als Strategie

Die Entscheidung, neben Nvidia auch auf AMD zu setzen, zeigt Metas Bemühen, sich nicht von einem einzigen Lieferanten abhängig zu machen. Der Hunger nach Rechenleistung für KI-Anwendungen bleibt enorm, und Meta sichert sich durch die Partnerschaft mit AMD zusätzliche Kapazitäten. Während Nvidia den Markt für Rechenzentrums-GPUs dominiert, setzt AMD alles daran, sich ein großes Stück vom Kuchen zu sichern.

Die Meta-Aktie zeigte sich von der Nachricht unbeeindruckt und notierte am Dienstag nahezu unverändert bei 638,04 Dollar. Anleger scheinen die massiven Investitionen in KI-Infrastruktur bereits eingepreist zu haben.

Rechtsstreit um Datenschutz

Parallel zum AMD-Deal muss Meta einen Rückschlag in Deutschland hinnehmen. Das Berliner Landgericht erklärte die Facebook-Freunde-Finder-Funktion für rechtswidrig. Die Richter verlangten von der in Irland ansässigen Tochtergesellschaft, es zu unterlassen, personenbezogene Daten von mobilen oder stationären Endgeräten der Nutzer auf eigene Server hochzuladen und zu verarbeiten.

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Wenn Facebook-Mitglieder die Freunde-Finder-Funktion aktivieren, werden die Kontaktdaten vom Handy auf einen Meta-Server hochgeladen. Das Gericht stellte klar, dass die Verarbeitung der Daten Unbeteiligter rechtswidrig ist. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits 2018 Klage eingereicht. Das Verfahren zog sich so lange hin, weil erst geklärt werden musste, wer bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung überhaupt zur Klage berechtigt ist. Auch die Erstellung von Nutzungsprofilen für Werbezwecke ohne eindeutige Einwilligung der Nutzer wurde vom Gericht untersagt.

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