Mehr Arbeitstage 2026 treffen auf strengere Arbeitszeit-Regeln
27.02.2026 - 05:19:32 | boerse-global.deDeutschlands Unternehmen müssen 2026 mehr Arbeitstage bewältigen – und zugleich verschärfte Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung umsetzen. Das stellt Personalabteilungen vor eine doppelte Herausforderung.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat Ende Februar 2026 detaillierte Daten veröffentlicht, die den makroökonomischen Einfluss von Kalenderarbeitstagen beziffern. Demnach sorgten im vierten Quartal 2025 bereits 0,7 zusätzliche Arbeitstage für einen spürbaren Schub in den kalenderbereinigten Wachstumszahlen. Diese Erkenntnis kommt zur Unzeit für die Personalplaner: 2026 bringt mit durchschnittlich 250,5 Arbeitstagen satte 2,4 Tage mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig zwingen jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu einer Neubewertung, was überhaupt als Arbeitszeit zählt.
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Kalendereffekt treibt Wirtschaftsleistung
Ein zusätzlicher Arbeitstag kann die Wirtschaftsleistung um durchschnittlich 0,1 Prozentpunkte steigern. Die hohe Zahl von 250,5 Tagen in diesem Jahr – der höchste Wert seit 2022 – ist vor allem ein Kalenderphänomen: Feiertage wie der Tag der Deutschen Unity (3. Oktober) und der zweite Weihnachtsfeiertag fallen 2026 auf ein Wochenende. Während die Wirtschaft über einen leichten Produktivitätsschub frohlockt, kritisieren Gewerkschaften die zusätzliche Belastung für die Beschäftigten durch weniger freie Werktage.
Regionale Unterschiede erschweren die Planung
Die genaue Zahl der Arbeitstage variiert stark zwischen den Bundesländern. In Bayern oder Baden-Württemberg mit ihren vielen Feiertagen arbeiten Beschäftigte weniger als im Bundesdurchschnitt. In Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg können es dagegen bis zu 255 Tage sein. Für bundesweit tätige Unternehmen bedeutet das eine logistische Herausforderung, um die Arbeitslast zwischen den Standorten fair zu verteilen.
Diese Unterschiede wirken sich auch auf die Steuer aus. Für die Entfernungspauschale gehen die Finanzbehörden von einer Pauschale von 230 Arbeitstagen aus. Wer aufgrund regionaler Besonderheiten oder einer Sechstagewoche mehr Tage geltend machen will, braucht genaue Nachweise vom Arbeitgeber.
EuGH-Urteil: Lange Anfahrten werden zur Arbeitszeit
Während die Kalendertage zählen, wird gleichzeitig neu definiert, was in diesen Tagen als Arbeit gilt. Ein Urteil des EuGH (C-110/24) vom Oktober 2025 hat weitreichende Folgen: Für mobile Arbeitnehmer ohne feste Betriebsstätte – wie Monteure oder Außendienstler – zählen erste und letzte An- und Abfahrt eines Tages nun voll als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber Zeit, Transportmittel und Treffpunkt vorgibt.
Das schafft erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Arbeitszeitgesetz. Lange Fahrten können so schneller an die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Tag stoßen. Unternehmen, die diese Zeiten nicht korrekt erfassen und in die Kapazitätsplanung einbeziehen, riskieren hohe Bußgelder wegen Verstoßes gegen Ruhezeiten.
Doppelter Druck durch Zeiterfassungspflicht und Teilzeit-Regeln
Der verschärfte Fokus auf die tägliche Arbeitszeit wird durch die geplante flächendeckende Zeiterfassungspflicht verstärkt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung soll noch 2026 kommen und die lückenlose, digitale Dokumentation der Arbeitszeit vorschreiben. Das bedeutet das Ende der Vertrauensarbeitszeit für viele Unternehmen.
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Zudem müssen Gehaltsabrechnungen für Teilzeitkräfte angepasst werden. Das BAG hat entschieden, dass für Teilzeitbeschäftigte bereits dann Überstundenzuschläge fällig werden, wenn sie ihre individuell vereinbarte tägliche Stundenzahl überschreiten – und nicht erst bei Überschreiten der Vollzeitgrenze. Das erfordert eine präzise Tagesplanung, um unerwartete Lohnkosten zu vermeiden.
Ausblick: Warten auf flexiblere Wochenarbeitszeit
Die Kombination aus mehr Arbeitstagen und strengeren Regeln stellt deutsche Unternehmen 2026 vor komplexe operative Aufgaben. Sie müssen ihre Personalplanungs-Systeme dringend an die regionalen Kalender und die neue Rechtslage anpassen.
Ein möglicher Lichtblick sind Debatten im Bundestag über eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Ein Wechsel vom starren täglichen Maximum zu einem wöchentlichen Höchstwert könnte einige der Engpässe durch das EuGH-Reisezeiturteil entschärfen. Bis dahin gilt: Jeder der 250,5 durchschnittlichen Arbeitstage 2026 erfordert strenge Compliance, präzise Zeiterfassung und eine sorgfältige Personalplanung.
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