MAV-Wahlen 2026: Vereinfachte Wahlvorstands-Bestellung
01.02.2026 - 17:00:12Die evangelische Kirche hat ihre Wahlordnung reformiert. Künftig können Mitarbeitervertretungen den Wahlvorstand direkt bestellen – ein Schritt für mehr Effizienz und Rechtssicherheit.
Veröffentlicht: 1. Februar 2026
Ein wichtiger Schritt für die innerkirchliche Demokratie: Vor den regulären Wahlen 2026 zu den Mitarbeitervertretungen (MAV) in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gilt jetzt ein vereinfachtes Verfahren. Die amtierenden MAV können den Wahlvorstand, der die Wahl organisiert und überwacht, direkt per Beschluss in einer ihrer Sitzungen bestellen. Diese Änderung der Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) trat bereits am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Bisher war hierfür oft eine eigens einberufene Mitarbeiterversammlung nötig – ein Verfahren, das durch fehlende Beschlussfähigkeit oder Terminschwierigkeiten zu Verzögerungen führen konnte. Die neue Regelung schafft Abhilfe und passt den kirchlichen Prozess an die lange etablierte Praxis im Bereich der Betriebsräte an. Dort bestellen die Gremien ihre Wahlvorstände ebenfalls direkt.
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Die Reform beseitigt eine bisherige Unklarheit. Zwischen dem Hauptgesetz (MVG-EKD) und der untergeordneten Wahlordnung bestand ein Widerspruch, ob eine Versammlung notwendig sei oder die MAV den Vorstand bestellen könne. Der EKD-Rat schaffte mit seinem Beschluss vom 12. September 2025 nun klare Verhältnisse.
Die direkte Bestellung durch die MAV gilt nun als primärer und rechtssicherer Weg. Dies soll verhindern, dass der gesamte Wahlprozess bereits an der ersten Hürde scheitert. Der Wahlvorstand muss spätestens fünf Monate vor Ablauf der Amtszeit der aktuellen MAV eingesetzt werden. Mit der Vereinfachung bleibt mehr Zeit für die eigentlichen Wahlvorbereitungen.
Was sich nicht ändert: Anforderungen und Aufgaben
Auch wenn der Weg zum Amt einfacher wurde, gelten für die Mitglieder des Wahlvorstands unveränderte hohe Standards. Das dreiköpfige Gremium muss aus wahlberechtigten Mitarbeitern bestehen. Um die Unparteilichkeit zu wahren, dürfen keine amtierenden MAV-Mitglieder teilnehmen.
Tritt ein Mitglied des bestellten Vorstands doch als Kandidat zur Wahl an, muss es sofort zurücktreten. Ein Ersatzmitglied wird nachbestellt. Die Kernaufgaben des Vorstands bleiben umfangreich: Er erstellt die Wählerliste, gibt den Wahlausschreib bekannt, prüft die Kandidaturen und überwacht Stimmabgabe sowie Auszählung.
Modernisierung für stabile Mitarbeitervertretungen
Die Vereinfachung wird den MAV-Wahlzyklus 2026 deutlich entlasten. Schulungsanbieter und Arbeitsrechtsexperten weisen in ihren Seminaren bereits auf die Neuerung hin. Für die tausenden kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in Deutschland ist dies ein pragmatischer Schritt. Er stärkt die Handlungsfähigkeit der Gremien und unterstreicht das Ziel einer robusten und effektiven Mitarbeitervertretung.
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