Matrix-Manager-Urteil, Betriebsratswahlen

Matrix-Manager-Urteil erschüttert Betriebsratswahlen 2026

02.01.2026 - 15:00:11

Die deutschen Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 werden zum ersten Stresstest unter einem neuen, komplexeren Rechtsrahmen. Zwei Entwicklungen verändern die Spielregeln grundlegend: ein bahnbrechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu „Matrix-Managern“ und die Verschiebung der EU-Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit.

Die größte unmittelbare Neuerung geht auf ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22. Mai 2025 zurück. Es revolutioniert das Verständnis von „betrieblicher Integration“ in komplexen Konzernstrukturen.

Jahrzehntelang galt der strikte Grundsatz: Ein Arbeitnehmer gehört zu einem Betrieb. Das BAG kippte diese Lesart. Es entschied, dass sogenannte Matrix-Manager – Führungskräfte, die fachliche Weisungsbefugnis über mehrere Standorte hinweg ausüben – in mehreren Betrieben aktiv wahlberechtigt sein können.

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Für die anstehenden Wahlen vom 1. März bis 31. Mai 2026 bedeutet das eine enorme Herausforderung. Die gerade jetzt bestellten Wahlvorstände müssen Wählerlisten erstellen, auf denen Manager erscheinen, die physisch an einem anderen Standort sitzen, aber „funktional“ in den lokalen Betrieb integriert sind.

Diese neue Realität hat direkte Auswirkungen auf den Wirtschaftsausschuss. Wenn Manager in mehrere Betriebe integriert sind, verwischt die Grenze zwischen „Unternehmen“ und „Betrieb“. Der Zugang zu wirtschaftlichen Daten, etwa zu Personalplanung oder Strukturänderungen, könnte sich dadurch erweitern.

CSRD-Verschiebung: Atempause mit Pflicht zur Vorbereitung

Parallel zu den Wahlvorbereitungen gibt es eine Entlastung. Die Fristen für die erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden verschoben.

Die EU stoppte mit ihrer „Stop-the-Clock“-Richtlinie im April 2025 den Countdown. Die Umsetzung in deutsches Recht folgte Ende 2025. Die Konsequenz:
* Große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2027 berichten (Veröffentlichung 2028).
* Börsennotierte KMU folgen erst 2029.

Diese Verschiebung gewährt eine strategische Atempause. Experten warnen jedoch vor falscher Sicherheit. Die internen Datenerfassungssysteme für die Berichte von 2028 sind Großprojekte, die jetzt aufgebaut werden müssen. Wirtschaftsausschüsse sollten die Schonfrist nutzen, um Einblick in den Aufbau dieser Systeme zu fordern – und so sicherzustellen, dass die Investitionen für die CSRD auf der Konsultationsagenda bleiben.

Informationsrechte: Neue Argumente im Konzern

Die Kombination aus Matrix-Manager-Urteil und CSRD-Verschiebung rückt die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses nach § 106 BetrVG in den Fokus. In Konzernen ist strittig, ob der Ausschuss einer Tochtergesellschaft Daten vom Mutterkonzern verlangen kann.

Die herrschende Rechtslage ist streng: Informationsrechte beschränken sich grundsätzlich auf das jeweilige Unternehmen. Ein automatischer Zugriff auf Konzerndaten besteht nicht, es sei denn:
1. Die wirtschaftliche Lage der Tochter hängt direkt von Entscheidungen der Mutter ab.
2. Die Tochterleitung hat keine ausreichenden Informationen, und der Konzern kontrolliert die lokale Planung.

Das neue Matrix-Urteil verwischt diese Grenzen weiter. Wenn Manager der Mutterkonzerns „wahlberechtigte Mitglieder“ des Betriebs der Tochter sind, wird dasArgument eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs für Arbeitgeber schwerer zu halten. Rechtsexperten sehen hier ein neues Druckmittel: Wirtschaftsausschüsse könnten die „funktionale Integration“ nutzen, um einen breiteren Informationszugang durchzusetzen – mit der Begründung, die „wirtschaftliche Einheit“ habe sich über die Tochtergesellschaft hinaus erweitert.

Ausblick: Wahlen als erster Praxistest

Mit dem Aushang der Wahlausschreiben beginnt der erste Praxistest. Die neu gewählten Gremien werden die Matrix-Realität widerspiegeln – möglicherweise mit Mitgliedern, die standortübergreifende Perspektiven einbringen.

Die Aufgaben für die bestehenden Ausschüsse sind klar: Sie müssen verhindern, dass die CSRD-Verschiebung zu einem Stillstand der Nachhaltigkeitsdebatte führt. Gleichzeitig gilt es zu beobachten, wie die externen Matrix-Manager in den Wählerlisten das Kräfteverhältnis in den neuen Gremien verschieben. Die Betriebsratswahlen 2026 sind weit mehr als eine Routinewahl. Sie sind der Startschuss in eine neue, fluide Ära der Mitbestimmung.

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