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EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung (deutsch)

29.05.2026 - 11:00:11 | dpa.de

Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 29.05.2026 / 11:00 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung


EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung



29.05.2026 / 11:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft



mit dem Sitz in Stockerau



FN 65343 v LG Korneuburg



Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung



Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Montag, dem
6. Juli 2026, um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten Airport City Space, Forum
3, Towerstraße 3, 1300 Flughafen Wien, stattfindenden 120. ordentlichen
Hauptversammlung der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.



TAGESORDNUNG



  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
    Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung
    und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr
    2025.



  2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr
    2025.



  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das
    Geschäftsjahr 2025.



  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
    für das Geschäftsjahr 2025.



  5. Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025.



  6. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers der
    Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026.



  7. Wahlen in den Aufsichtsrat.



UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE



  * Jahresabschluss samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht für
    das Geschäftsjahr 2025



  * Vorschlag für die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2025



  * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025



  * Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025



  * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7



Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
spätestens ab dem 15.06.2026 auf der Internetseite der Gesellschaft (
www.heid.info) zugänglich und liegen auch in der Hauptversammlung auf.



HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKT



1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG



Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 15.06.2026 der Gesellschaft zu Handen
des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler, 1010 Wien, Kohlmarkt 9,
zugeht.



Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein.



Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.



2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG



Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder Aufsichtsrates auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 25.06.2026 der Gesellschaft zu Handen
des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler entweder per Telefax an 01
533423240, per Post an 1010 Wien, Kohlmarkt 9, oder per E-Mail an
schuessler@notariatamkohlmarkt.at zugeht, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.



Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern haben zusätzlich die
Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt den darin geforderten Angaben zu
enthalten.



Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.



3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG



Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.



4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG



Jeder Aktionär - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - ist
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge
zu stellen.



Ein Aktionärsantrag auf Wahl in den Aufsichtsrat setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) können nur von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 25.06.2026
in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag
ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG über ihre
fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
sowie alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können,
anzuschließen. Andernfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl in den
Aufsichtsrat bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.



NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG



Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 26.06.2026 (Nachweisstichtag).



Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.



Depotverwahrte Inhaberaktien



Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 01.07.2026 ausschließlich unter der
nachgenannten Adresse zugehen muss.



Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler



1010 Wien, Kohlmarkt 9



Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:



Per Telefax: 01 533423240



Depotbestätigung gemäß § 10a AktG



Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:



  * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,



  * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
    juristischen Personen,



  * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
    Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
    Wertpapierkennnummer,



  * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,



  * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.



Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 26.06.2026
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.



VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE



Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.



Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.



Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.heid.info abrufbar.



Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte
Adresse zugehen:



Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler



1010 Wien, Kohlmarkt 9



Per Telefax: 01 533423240



Per E-Mail: schuessler@notariatamkohlmarkt.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.



Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung



Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs 3 AktG sinngemäß.



Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung



Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung EUR 28.762.000 und ist in 3.940.000 Aktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.



Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der Registrierung
ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.



Stockerau, im Mai 2026



Der Vorstand




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29.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group



Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=60fff89a-58db-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de



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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Maschinenfabrik HEID AG
                   HEID-Werkstrasse 13
                   2000 Stockerau
                   Österreich
   Telefon:        +43 676 4060126
   E-Mail:         heid@aon.at
   Internet:       http://heid.info/
   ISIN:           AT0000690151
   WKN:            871099
   Börsen:         Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID:    2333354





   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2333354 29.05.2026 CET/CEST




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