EQS-Adhoc: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG (deutsch)
17.06.2026 - 18:23:21 | dpa.deLudwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG
EQS-Ad-hoc: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG /
Schlagwort(e): Sonstiges
Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer
Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG
17.06.2026 / 18:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Ad hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR
LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG
- Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 -
Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft (ISIN:
DE0005199905) - Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische
Gewerbebau AG
München, 17.06.2026 - Die Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier
Aktiengesellschaft ("Gesellschaft"), deren Aktien zum Handel im regulierten
Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Handel im
regulierten Markt der Börse München zugelassen sind, hat heute mit ihrer
Hauptaktionärin, der Bayerische Gewerbebau AG, Grasbrunn, die nach erfolgtem
Vollzug des am 29. Mai 2026 geschlossenen Aktienkaufvertrags direkt und
unter Zurechnung der von ihrer Tochtergesellschaft, der BG Heppenheim
Grundstücks GmbH, München, gehaltenen Aktien insgesamt rund 78,17 % der
Aktien an der Gesellschaft hält, eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen.
Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll die Gesellschaft nach
Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die
Bayerische Gewerbebau AG einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Ludwig
Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt und zugleich auch der Zulassung
zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
sowie zum Handel im regulierten Markt der Börse München stellen. Darüber
hinaus wird die Gesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die
Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr zu beenden, soweit diese
Einbeziehung auf Antrag der Gesellschaft erfolgte.
Die Bayerische Gewerbebau AG hat sich in der Delisting-Vereinbarung
verpflichtet, das aufgrund der Kontrollerlangung über die Gesellschaft
entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) erforderliche Pflichtangebot an die Aktionäre der Gesellschaft
zugleich als Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und
Abs. 3 Börsengesetz (BörsG) auszugestalten. Das Pflicht- und
Delisting-Erwerbsangebot wird daher sowohl den Anforderungen des WpÜG an ein
Pflichtangebot im Sinne des § 35 Abs. 2 WpÜG i.V.m. der
WpÜG-Angebotsverordnung als auch den Anforderungen des BörsG an ein
Delisting-bezogenes Abfindungsangebot mindestens genügen. Insbesondere soll
das Angebot gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG nicht von
Bedingungen abhängig sein. Auch soll die Angebotsgegenleistung den
Erfordernissen aus § 39 Abs. 3 BörsG mindestens genügen.
Der Vorstand der Gesellschaft ist bei Abwägung der Gesamtumstände der
Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting
im Interesse der Gesellschaft liegen. Vor diesem Hintergrund hat sich die
Gesellschaft verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage
und der Angebotsgegenleistung und im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten das
Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat der
Gesellschaft werden unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage
eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.
Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die Widerrufe der Zulassung der
Ludwig Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt nicht vor Ablauf der
Annahmefrist des Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots wirksam werden
sollen. Über den jeweiligen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Ludwig
Beck-Aktien werden die Geschäftsführungen der Frankfurter Wertpapierbörse
und der Börse München entscheiden. Nach Wirksamwerden der Widerrufe der
beiden Börsenzulassungen werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an
einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im
Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Kontakt Investor Relations:
LUDWIG BECK AG
A. Deubel
t: +49 89 23691-745
ir@ludwigbeck.de
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG
Marienplatz 11
80331 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 2 36 91-0
Fax: +49 (0)89 2 36 91-600
E-Mail: info@ludwigbeck.de
Internet: www.ludwigbeck.de
ISIN: DE0005199905
WKN: 519990
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
München; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart,
Tradegate BSX
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