Lohngruppen-Kompression, Betriebsräte

Lohngruppen-Kompression: Betriebsräte kämpfen um Gehaltsabstände

02.01.2026 - 04:00:12

Die neuen Tarifabschlüsse und Sozialversicherungsgrenzen drücken die Abstände zwischen einfacher und qualifizierter Arbeit zusammen. Für Betriebsräte wird die Verteidigung von Gehaltsdifferenzen zur strategischen Kernaufgabe 2026.

Auslöser der aktuellen Debatte ist die Analyse der Tariflandschaft, die Ende Dezember 2025 veröffentlicht wurde. Die Forderung nach einer Mindesterhöhung von 300 Euro plus prozentualer Anpassung hat ungewollte Nebenwirkungen: Während niedrige Lohngruppen zweistellige Zuwächse verzeichnen, bleibt für Fachkräfte in höheren Gruppen oft nur die Inflationsanpassung.

Die Rechnung ist einfach, die Folgen sind komplex. Ein 300-Euro-Aufschlag bedeutet für Geringverdiener einen Sprung von über 10 Prozent. In den mittleren und oberen Tarifgruppen hingegen bleibt die geforderte Erhöhung von 7 Prozent hinter der Inflation zurück. Die vertikalen Entgeltabstände schmelzen damit spürbar zusammen.

Doch was bedeutet das praktisch? Wenn der Nettounterschied zwischen einer angelernten Kraft und einer Spezialistin marginal wird, fehlt jeder Anreiz für Weiterbildung oder mehr Verantwortung. Betriebsräte stehen vor einem Dilemma: Sollen sie die Solidarität mit den Niedrigverdienern oder die Leistungsgerechtigkeit für Qualifizierte priorisieren?

Anzeige

Passend zum Thema Mitbestimmung: Kennen Sie die Rechte nach § 87 BetrVG, mit denen Betriebsräte Einfluss auf Arbeitszeit, Überwachung und Lohngestaltung nehmen können? Das kostenlose E‑Book erklärt praxisnah, wie Sie Mitbestimmungsrechte strategisch nutzen – inklusive konkreter Formulierungen, Checklisten und Verhandlungs-Tipps für betriebliche Vergütungssysteme. Ideal für Betriebsräte und Personalverantwortliche, die Gehaltsabstände schützen wollen. Sichern Sie sich das kostenlose PDF jetzt per E‑Mail. Jetzt §87-Leitfaden für Betriebsräte herunterladen

Die Netto-Falle: Sozialabgaben fressen Bruttozuwächse auf

Die Kompression wird durch die neuen Sozialversicherungsparameter verschärft, die seit 1. Januar 2026 gelten. Der erhöhte durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 2,9 Prozent trifft mittlere Einkommen besonders hart. Gleichzeitig bedeuten die angehobenen Beitragsbemessungsgrenzen – nun 5.812,50 Euro monatlich für die Kranken- und 8.450 Euro für die Rentenversicherung – höhere Abzüge für Besserverdienende.

Das Ergebnis ist eine paradoxe Situation: Bei einem Bruttogehalt von etwa 9.000 Euro können nominale Erhöhungen im Netto komplett verschwinden oder sogar zu einem Minus führen. Die im Tarifvertrag erkämpften Bruttoabstände werden durch das progressive Abgabensystem eingeebnet. Experten sprechen bereits von einer „Netto-Einkommensfalle“, die den Aufstieg in höhere Gehaltsgruppen finanziell unattraktiv macht.

Strategische Mitbestimmung: Drei Hebel für Betriebsräte

Rechtsexperten und Gewerkschafter fordern deshalb eine Wende hin zur strategischen Mitbestimmung. Zwar können Betriebsräte tarifliche Grundgehälter nicht direkt verhandeln – das regelt der Tarifvorbehalt. Doch über das Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 BetrVG) haben sie erheblichen Einfluss auf die Struktur betrieblicher Vergütungssysteme.

Konkret stehen 2026 drei Handlungsoptionen im Fokus:

  1. Überprüfung der Eingruppierung: Stellenbeschreibungen müssen die Komplexität qualifizierter Tätigkeiten präzise abbilden, um ein Abrutschen in niedrigere, komprimierte Gehaltsstufen zu verhindern.
  2. Außertarifliche Zulagen: Über betriebsindividuelle Zuschläge lassen sich die durch Tarifkompression verlorenen Abstände zwischen den Gruppen künstlich wiederherstellen.
  3. Leistungsbezogene Differenzierung: Die Mitbestimmungsrechte bei leistungsorientierten Vergütungssystemen bieten Spielraum, um höhere Verantwortung angemessen zu honorieren.

Die Diskussion ist längst über reine Gerechtigkeitsfragen hinausgewachsen. Sie betrifft die langfristige Personalbindung. Werden die Gehaltsabstände zu gering, wandern erfahrene Spezialisten zu Konkurrenten ab oder in die Selbstständigkeit, wo die Vergütung weniger komprimiert ist.

Ausblick 2026: Der harte Verhandlungsherbst beginnt

Die Spannung zwischen sozialem Ausgleich und Leistungsanreizen wird die anstehenden Tarifverhandlungen im ersten Quartal 2026 dominieren. Die Gewerkschaft ver.di hat die „Stärkung der unteren Lohngruppen“ bereits zum strategischen Kernziel erklärt. Die Gegenwehr von Arbeitgeberverbänden und Vertretern der technischen Fachkräfte wächst jedoch.

Marktbeobachter rechnen damit, dass die finalen Abschlüsse „Abstandskomponenten“ oder nicht-lineare Prozentsteigerungen enthalten müssen. Andernfalls droht eine vollständige Einebnung der betrieblichen Gehaltshierarchie. Für Betriebsräte beginnt eine Phase präziser Kalkulation und strategischer Verhandlungsführung. Der Betriebsfrieden steht auf dem Spiel, wenn Qualifikation sich finanziell nicht mehr lohnt. Die Mathematik der Gehaltsabrechnung wird 2026 zur Chefsache in Personalabteilungen und Aufsichtsräten.

Anzeige

PS: Viele erfolgreiche Betriebsräte nutzen § 87 aktiv, um außertarifliche Zulagen und Leistungsdifferenzierungen durchzusetzen. Der Gratis‑Leitfaden zeigt konkrete Beispiele, Formulierungen für Betriebsvereinbarungen und eine verfahrenssichere Checkliste für Verhandlungen — so stärken Sie die finanzielle Anerkennung von Qualifizierten, ohne Tarifregelungen zu unterlaufen. Jetzt gratis per E‑Mail anfordern. Gratis-Download: Mitbestimmungsrechte nach §87 sichern

@ boerse-global.de