Lohnabrechnung, Januar-Termine

Lohnabrechnung: Diese zwei Januar-Termine sind für Arbeitgeber entscheidend

30.01.2026 - 00:31:12

Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge bis 28. Januar überweisen und Beitragsnachweise bis 26. Januar melden. Verspätungen führen ab sofort zu obligatorischen Säumniszuschlägen.

Für Personalabteilungen in Deutschland läuft die Uhr: Ende Januar 2026 sind gleich zwei kritische Fristen in der Lohnbuchhaltung zu beachten. Wer sie verpasst, riskiert ab sofort verschärfte Sanktionen. Gleichzeitig steht für Millionen Rentner die Auszahlung an.

Der Januar ist für die Gehaltsabrechnung traditionell eine heikle Phase. Neue Beitragsbemessungsgrenzen und -sätze zum Jahreswechsel müssen berücksichtigt werden. Die pünktliche Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (SV) sind gesetzliche Pflicht. Seit Anfang 2026 werden Verstöße strenger geahndet – verspätete Abwicklung führt nicht nur zu mehr Aufwand, sondern garantiert zu teuren Säumniszuschlägen.

Stichtag 28. Januar: SV-Beiträge müssen fließen

Der wichtigste Zahlungstermin ist Mittwoch, 28. Januar 2026. Die Gesamtbeiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung müssen dann auf dem Konto der Krankenkasse gutgeschrieben sein. Da der 31. Januar auf einen Samstag fällt, ist der 28. Januar der gesetzliche Stichtag (drittletzter Bankarbeitstag des Monats).

Arbeitgeber sollten beachten: Entscheidend ist nicht der Überweisungsauftrag, sondern der Tag der Wertstellung. Banklaufzeiten müssen einkalkuliert werden. Die sicherste Methode ist ein SEPA-Lastschriftmandat – dann ist die Einzugsstelle für den fristgerechten Einzug verantwortlich.

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Erste Hürde: Beitragsnachweis bis 26. Januar

Noch vor der Zahlung muss der digitale Beitragsnachweis bei der Krankenkasse vorliegen. Die Frist dafür endet bereits am Montag, 26. Januar 2026 (0:00 Uhr). In der Praxis sollte die Übermittlung also spätestens am Sonntag abgeschlossen sein.

Dieser Nachweis ist die Grundlage für die Verbuchung und den Einzug der Beiträge. Falls nicht alle Daten final vorliegen, können Arbeitgeber die Vereinfachungsregel nutzen und die Summe schätzen. Differenzen werden im Folgemonat korrigiert.

Rentenauszahlung und Steuerfrist

Für Rentner ist der Freitag, 30. Januar 2026 der entscheidende Tag. An diesem letzten Bankarbeitstag des Monats wird die gesetzliche Rente ausgezahlt. Ob die Zahlung für Januar oder Februar gilt, hängt vom Rentenbeginn ab: Vor April 2004 beginnende Renten werden vorschüssig (für Februar) gezahlt, spätere nachschüssig (für Januar).

Eine weitere Pflicht folgt kurz darauf: Die Lohnsteuer-Anmeldung für Januar muss bis zum 10. Februar 2026 beim Finanzamt eingereicht und beglichen sein.

Analyse: Warum Pünktlichkeit 2026 noch wichtiger wird

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine verschärfte Regelung: Krankenkassen sind nun gesetzlich verpflichtet, bei verspäteten SV-Zahlungen konsequent Säumniszuschläge zu erheben. Der Ermessensspielraum entfällt.

Der Zuschlag beträgt ein Prozent der rückständigen Summe (minimal 50 Euro) pro angefangenem Monat der Säumnis. Diese Neuregelung unterstreicht die finanzielle Verantwortung der Arbeitgeber. Eine präzise Planung und die Nutzung automatisierter Verfahren wie der SEPA-Lastschrift werden damit unverzichtbar, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Ausblick: Digitalisierung als Retter in der Fristennot

Die Einhaltung der komplexen Melde- und Zahlungsfristen bleibt eine Daueraufgabe. Moderne Lohnabrechnungssoftware kann hier entscheidend helfen. Sie erinnert nicht nur an Termine, sondern automatisiert auch die Erstellung und Übermittlung der notwendigen Nachweise.

Angesichts der verschärften Sanktionen ist eine Überprüfung der internen Abrechnungsprozesse ratsam. Die rechtssichere und effiziente Digitalisierung der Lohnbuchhaltung wird zum entscheidenden Faktor, um sich auf das Kerngeschäft konzentrieren zu können.

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