Logistikbranche muss Beinahe-Unfälle jetzt dokumentieren
06.01.2026 - 06:30:12Ab sofort gelten verschärfte Regeln für die Sicherheitskultur in deutschen Logistikunternehmen. Neue Vorgaben zur Dokumentation von Beinahe-Unfällen stellen Betriebe vor erhebliche organisatorische Herausforderungen.
Seit dem 1. Januar 2026 setzt die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) die DGUV Vorschrift 2 mit neuer Strenge durch. Die Regelung betrifft die Überwachung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Im Fokus steht nun jedoch verstärkt, wie Unternehmen Risiken bewerten und dokumentieren – insbesondere solche, die durch Beinahe-Unfälle erkennbar werden.
„Die Abwesenheit meldepflichtiger Verletzungen reicht nicht mehr als Sicherheitsnachweis aus”, erklärt ein Sicherheitsexperte. Unternehmen müssen nun systematisch Vorfälle erfassen, die zwar nicht zu Verletzungen führten, aber hätten können. Diese dokumentierte „Beinahe-Unfall-Kultur” soll Gefahren identifizieren, bevor es zu schwerwiegenden Unfällen kommt. Sie entspricht der „Vision Zero”-Strategie der Unfallversicherungsträger.
Viele Unternehmen unterschätzen, was eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung wirklich leisten muss – das führt bei Prüfungen zu Bußgeldern und Nachforderungen. Ein kostenloser Leitfaden mit fertigen Vorlagen, Checklisten und praxisnahen Tipps zeigt in klaren Schritten, wie Sie Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die Aufsichtsbehörden akzeptieren und Audit-Standards erfüllen. Mit praxisorientierten Mustern sparen Sie Stunden bei der Vorbereitung und sichern sich im Ernstfall rechtssichere Dokumentation. Jetzt GBU‑Vorlagen & Checklisten kostenlos herunterladen
ADR/RID-Ausnahmen laufen aus
Parallel dazu endeten am Jahreswechsel wichtige Übergangsfristen im Gefahrguttransport. Bestimmte temporäre Erleichterungen nach den ADR/RID-Abkommen (Abschnitt 1.5.1) sind seit dem 1. Januar nicht mehr gültig.
Diese Ausnahmen erlaubten bisher Flexibilitäten bei Dokumentation und Transportverfahren. Ihr Wegfall bedeutet: Logistikdienstleister müssen sich jetzt strikt an die Standardvorschriften halten. „Wer weiter auf diese Arbeitserleichterungen setzt, riskiert hohe Bußgelder und stillgelegte Fahrzeuge”, warnt ein Compliance-Beauftragter. Der Schritt unterstreicht den Trend zu rigoroser Dokumentation aller Transportabweichungen – auch bei Vorfällen mit Gefahrgut, die nicht in Unfällen mündeten.
IFS Logistics 3: Dokumentation wird zum Zertifizierungs-Kriterium
Der wirtschaftliche Druck zur Dokumentation wächst durch aktualisierte Zertifizierungsstandards. Die IFS Logistics Version 3, ein Schlüsselstandard für deutsche Logistikfirmen in Lebensmittel- und Non-Food-Bereichen, rückt die „Unternehmenssicherheitskultur” 2026 stärker in den Fokus.
Auditoren werden angewiesen, das Fehlen von Beinahe-Unfall-Meldungen als Warnsignal zu werten. „Keine dokumentierten Beinahe-Unfälle können auf eine Kultur der Angst hindeuten, in der Mitarbeiter Gefahren nicht melden”, heißt es in aktuellen Leitlinien. Umgekehrt gilt eine angemessene Anzahl von Meldungen als Beleg für eine proaktive Sicherheitskultur. Für zertifizierungswillige Unternehmen entsteht so eine faktische Dokumentationspflicht für Beinahe-Unfälle.
Digitalisierung wird unverzichtbar
Das Zusammentreffen dieser Anforderungen beschleunigt die Einführung digitaler Meldesysteme. Das traditionelle papiergebundene Verbandbuch genügt oft nicht mehr, um die nötige Detailtiefe für die Analyse von Beinahe-Unfällen zu erfassen.
Die Dokumentationspflicht geht über reines Protokollieren hinaus. Unternehmen müssen Vorfälle analysieren, um ihre Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu aktualisieren. Der Nachweis, dass aus einer Meldung konkrete Präventionsmaßnahmen folgten, entwickelt sich zum „Goldstandard” in Audits.
Strengere Kontrollen im ersten Quartal 2026
Logistikunternehmen müssen in den kommenden Monaten mit verschärften Routineprüfungen rechnen. Die ausgelaufenen ADR/RID-Erleichterungen werden voraussichtlich Ziel gezielter Kontrollen sein.
Hinzu kommt der EU-weite Druck zu mehr Transparenz in Lieferketten. Die Dokumentation von Sicherheitsvorfällen wird zunehmend mit ESG-Berichtspflichten (Environmental, Social, Governance) verknüpft. Compliance-Verantwortliche sollten ihre internen Meldewege überprüfen, um sicherzustellen, dass Beinahe-Unfälle nicht nur beobachtet, sondern systematisch erfasst und analysiert werden.
PS: Sie wollen Nachweise für Audits und die Anforderungen der IFS Logistics 3 lückenlos erfüllen? Holen Sie sich das kostenlose GBU‑Paket mit praxisnahen Vorlagen, Excel-Checklisten, Musterformularen und einem Umsetzungsleitfaden – speziell für Logistik- und Gefahrgutbetriebe. Schritt-für-Schritt-Anleitungen erleichtern die Umsetzung der Dokumentationspflicht und helfen, Kontrollen ohne Nachforderungen zu bestehen. Jetzt GBU‑Paket für Logistikunternehmen anfordern


