Lieferkettengesetz: Bürokratie-Abbau, aber Kern bleibt
09.03.2026 - 05:52:34 | boerse-global.deDie Regeln für deutsche Unternehmen in globalen Lieferketten werden massiv entschlackt. Während die EU ihre Vorgaben stark reduziert, will Berlin lästige Berichtspflichten rückwirkend streichen. Doch der Schutz von Menschenrechten bleibt Pflicht.
EU schrautet Anforderungen drastisch zurück
Die Wende kam Ende Februar 2026 mit dem Omnibus-I-Paket der EU. Es reduziert den Geltungsbereich der europäischen Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) erheblich. Künftig gilt sie nur noch für EU-Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Tausende mittelständische Firmen sind damit von den strengsten europäischen Sorgfaltspflichten befreit.
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Zudem fällt der geplante einheitliche EU-Haftungsrahmen weg. Künftig regelt jedes Land zivilrechtliche Ansprüche nach eigenem Recht. Auch die verpflichtende Klima-Transformationsplanung für Unternehmen wurde gestrichen. Die Mitgliedstaaten haben bis Juli 2028 Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.
Deutschland streicht Berichte rückwirkend
Als direkte Reaktion darauf treibt die Bundesregierung ein Gesetz voran, das die Bürokratie des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) deutlich reduziert. Der Kern: Die jährliche Berichtspflicht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll rückwirkend entfallen.
Unternehmen, die ihre Berichte für 2023 und 2024 nicht eingereicht haben, müssen keine Sanktionen mehr fürchten. Der Staat schätzt die Ersparnis für die Wirtschaft auf über vier Millionen Euro. Eine Entwarnung für die Firmen? Nicht ganz.
Der Kern der Pflichten bleibt bestehen
Experten betonen: Das Ziel des Gesetzes bleibt unangetastet. Während der externe Papierkram wegfällt, bleiben die internen Pflichten bestehen. Unternehmen müssen weiterhin Risikosysteme aufbauen, Analysen durchführen und Beschwerdemechanismen einrichten, um etwa Kinder- oder Zwangsarbeit zu verhindern.
Der Fokus verschiebt sich also von der jährlichen Berichterstattung zur kontinuierlichen internen Verantwortung. Das BAFA behält zudem sein Prüfrecht. Die Botschaft ist klar: Die Due Diligence ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhafter betrieblicher Prozess.
Druck der Wirtschaft trifft auf messbare Erfolge
Der politische Druck für Entlastung kommt nicht von ungefähr. Eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) vom 4. März 2026 zeigt: 83 Prozent der international aktiven Firmen sehen in den bürokratischen Hürden ein Haupthindernis für den Welthandel.
Doch parallel belegt eine Studie der Ratingagentur EcoVadis vom Vortag, dass das Gesetz bereits konkrete Wirkung zeigt. In der Türkei und Brasilien nutzten Gewerkschaften die Drohung mit LkSG-Verstößen erfolgreich als Verhandlungshebel. In einem Fall in der Türkei ermöglichte der Verweis auf das deutsche Recht tausend Beschäftigten Tarifverhandlungen.
Neben dem Lieferkettengesetz verschärft die EU auch die Kontrollen für bestimmte Rohstoffe und Produkte drastisch. Prüfen Sie mit dieser Gratis-Checkliste, ob Ihr Unternehmen von den neuen Sorgfaltspflichten der Entwaldungsverordnung betroffen ist. Entwaldungsverordnung der EU: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen
Die Gesetze schaffen also reale Eskalationsmöglichkeiten für Arbeiter in Drittländern und verändern Machtverhältnisse in globalen Lieferketten – oft sogar ohne dass hohe Strafen verhängt werden müssen.
Ausblick: Von der Pflicht zur proaktiven Strategie
Was bedeutet das nun für die Unternehmen? Die kurzfristige administrative Entlastung ist da, doch die grundsätzliche Verpflichtung zum Menschenrechtsschutz bleibt. Die Zeit bis zum CSDDD-Rollout 2028 sollte genutzt werden, um interne Prozesse zu optimieren.
Analysten raten zu einem Strategiewechsel: weg vom reinen Compliance-Denken, hin zu einem proaktiven Risikomanagement. Automatisierte Lieferketten-Kartierung und kontinuierliche Überwachungstools werden entscheidend. Zudem müssen sich Firmen auf weitere Regularien wie die kommende EU-Zwangsarbeitsverordnung vorbereiten, die Importverbote für entsprechende Produkte vorsieht.
Die Entwicklung zeigt: Der bürokratische Rahmen mag schrumpfen, aber die operative Verantwortung für Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten ist im internationalen Geschäft angekommen – und bleibt.
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