Lieferantenerklärungen, Zollvorteile

Lieferantenerklärungen 2026: Jetzt handeln, um Zollvorteile zu sichern

25.01.2026 - 19:39:12

Mit dem Jahreswechsel verlieren viele Langzeit-Lieferantenerklärungen ihre Gültigkeit. Unternehmen drohen ohne neue Dokumente empfindliche Zollnachzahlungen.

Das neue Jahr ist für viele deutsche Export- und Importabteilungen mit einer zentralen Verwaltungsaufgabe verbunden: der Erneuerung von Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE). Diese Dokumente sind der Schlüssel, um im EU-Binnenmarkt und in Freihandelszonen Zollvorteile in Anspruch zu nehmen. Eine für das Kalenderjahr 2025 ausgestellte LLE ist seit dem 1. Januar 2026 für neue Lieferungen ungültig. Wer jetzt nicht proaktiv handelt, riskiert den Verlust von Präferenzen und hohe Nachforderungen.

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Doch Vorsicht: Auch eine abgelaufene LLE bleibt wichtig. Entscheidend ist der Lieferzeitpunkt der Ware. Wurde ein Bauteil noch im Oktober 2025 geliefert, muss sein Ursprung mit der LLE für 2025 nachgewiesen werden – selbst wenn das Endprodukt erst 2026 exportiert wird. Abgelaufene Erklärungen müssen daher sorgfältig archiviert werden.

Die maximale Gültigkeitsdauer einer LLE beträgt generell 24 Monate. Eine am 1. März 2025 ausgestellte Erklärung kann somit bis zum 28. Februar 2027 gültig sein. Solche jahrübergreifenden Dokumente behalten auch 2026 ihre Gültigkeit.

Neue Regeln im PEM-Raum vereinfachen die Lage

Seit Jahresbeginn gilt im gesamten Paneuro-mediterranen Präferenzraum (PEM) nur noch ein einheitliches Regelwerk: die modernisierten Ursprungsregeln des revidierten PEM-Übereinkommens. Die bisherigen Übergangsregelungen entfallen.

Das bedeutet: Der bisher auf Dokumenten teils notwendige Zusatz “Revised Rules” ist ab sofort nicht mehr erforderlich. Für Lagerware, deren Ursprung nach alten Regeln ermittelt wurde, können die entsprechenden Lieferantenerklärungen unter bestimmten Bedingungen weiter genutzt werden.

Proaktives Fristenmanagement schützt vor Risiken

Ein systematisches Management der Lieferantenerklärungen ist für Unternehmen unerlässlich. Fehler können bei Zollprüfungen teuer werden: Präferenzen werden aberkannt, Zollgebühren nachgefordert. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben trägt stets der Aussteller der Erklärung.

Experten raten zu einer permanenten Überwachung des LLE-Status. Lieferanten sollten frühzeitig und mit ausreichend Vorlauf um neue Dokumente für das laufende Geschäftsjahr gebeten werden. Automatisierte Systeme helfen, den Überblick über Tausende von Erklärungen zu behalten und Fristen sicher im Blick zu haben. Nur so lassen sich die Vorteile der Freihandelsabkommen auch 2026 voll ausschöpfen.

@ boerse-global.de